EuGH-Urteil zu Versandapotheken

Ein Rx-Medikament – unterschiedliche Preise

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Preisbindung in Deutschland für verschreibungspflichtige Medikamente in Teilen für rechtswidrig erklärt hat, schlagen die Wellen hoch: Der EuGH kassiert das Primat der Gleichpreisigkeit von Medikamenten in Deutschland, die Apotheker prognostizieren ein Apothekensterben und Gesundheitsminister Hermann Gröhe plant ein umstrittenes Gesetz, das den gesamten Versandhandel mit Medikamenten verbieten will.

Mit Hinweis des EuGH auf den freien Warenverkehr dürfen damit EU-Versandapotheken in Deutschland wieder ihr Geschäft betreiben – und auch Boni gewähren. Nach Ansicht des EuGHs hätten ausländische Versandapotheken ein eingeschränktes Leistungsangebot und könnten daher nur über billigere Preise konkurrieren. Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland sei wettbewerbswidrig, weil sie die Versandapotheken, die ihre Arzneimittel häufig mit Rabatten versehen, um konkurrenzfähig zu bleiben, benachteilige.

Damit dürfen ausländische Versandapotheken wie Doc Morris aus den Niederlanden dieser Praxis wieder nachgehen. Genau dies ist ihnen vor drei Jahren von deutschen Richtern untersagt worden. Damit hielten sie sich an das Primat der Gleichpreisigkeit: Arzneimittel auf Rezept, so die gesundheitspolitische Leitlinie des Gesetzgebers und der Leitgedanke des deutschen Solidarsystems sollen hierzulande überall das Gleiche kosten, um bei der medizinischen Versorgung möglichst niemand zu benachteiligen. Das EuGH aber fand, dass damit der freie Warenverkehr zwischen Ländern der Europäischen Union unzulässig eingeschränkt wird. Damit wurde nicht nur das Primat der Gleichpreisigkeit im deutschen Gesundheitssystem als Garant chancengleicher medizinischer Versorgung über Bord geworfen, das Urteil sei damit ein Systembruch, monieren Kritiker.

Die „Profiteure“

Die niederländische Apothekenkette Doc Morris hat als wohl bekannteste Marke der Versandapotheken aus dem Internet das Urteil vor dem EuGH erstritten. Die Versandapotheke verzeichnet nach eigenen Angaben einen jährlichen Umsatz von mehr als 100 Millionen Euro. Doch der Marktanteil der Versandapotheken zeigt noch Luft nach oben: Nur drei Prozent des gesamten Umsatzes mit verschreibungspflichtigen Arzneien gehen laut Medienberichten auf das Konto der Versandapotheken, andere Zahlen sprechen von 12 Prozent. Um Kunden anzulocken und das Geschäft anzukurbeln, wird Doc Morris, so mutmaßen Branchen- insider, wohl wieder Rabatte gewähren.

Mit dem EuGH-Urteil aber fühlen sich jetzt deutsche Versandapotheken wie Aponeo aus Berlin diskriminiert. Grund: Das EuGH-Urteil schränkt die deutsche Preisbindung nur soweit ein, wie sie den freien Waren- Verkehr über Ländergrenzen hinweg behindert. Wer aber wie Aponeo die Medikamente nur in Deutschland verkaufen will, ist auch weiter an die deutsche Preisbindung gehalten. Daher möchte Aponeo jetzt ebenfalls Rabatte gewähren, die Gegenwehr bewusst in Kauf nehmen und eine Musterklage erwirken, die sie bis in alle Instanzen durchfechten will.

Die Apotheker

Unterdessen schlägt der Apothekerverband Alarm: Das Urteil sei „erschreckend“, die Versandhändler würden nun die alteingesessenen Apotheken in die Pleite treiben. Das würde sich negativ auch auf die Patienten auswirken, da sie keine Beratungsleistungen mehr erhalten würden. Daher verlangen sie auch ein sofortiges Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Mitteln. In lediglich sieben von 28 Mitgliedstaaten der EU sei der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln erlaubt, verwies der ABDA auf die Situation. Ein Verbot in Deutschland „wäre europarechtlich also zulässig“, so ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Dabei handelt es sich neben der Bundesrepublik um Dänemark, Estland, Finnland, die Niederlande, Schweden und Großbritannien.

Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer weist zudem auf die Zerstörung einer der Grund- pfeiler des deutschen Gesundheitssystem hin: „Das zerstört das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Um Schaden von der GKV und letztlich der Gesellschaft abzuwenden, müssen wir das verhindern“, sagt er. „Wir kämpfen dafür, dass die einheitlichen Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel erhalten bleiben.“

Für Kiefer ist nach dem Urteil des EuGH folgendes Szenario nicht zu verhindern: Wenn ein zuzahlungsbefreiter Patient bei einer ausländischen Versandapotheke ein Rezept einreicht, muss er keine Zu- zahlung leisten und erhält einen Bonus. Dieser Patient würde also nicht nur nichts für ein Medikament bezahlen, sondern zusätzlich einen geldwerten Vorteil erhalten. Kiefer: „Damit würden zuzahlungsbefreite Patienten nicht nur auf Kosten der Solidargemeinschaft versorgt – sondern sie könnten durch das Einlösen eines Kassen- rezepts auch noch Geld verdienen. Das wäre eine Perversion des Systems.“

Die Politik

Unterdessen plant Gesundheitsminister Hermann Gröhe ein komplettes Verbot des Versandhandels mit Medikamenten. Damit will er die Konkurrenz der Online-Apotheken für die Präsenzapotheken eindämmen, schließlich sind sie es, so der Minister, die die Versorgung in der Fläche organisieren. Teilweise stößt er damit auf offene Ohren: Mit Maria Michalk und Michael Hennrich haben sich führende CDU-Gesundheitspolitiker bereits für eine Unterstützung von Gröhes Plänen ausgesprochen. Auch CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt hat ihre Zustimmung signalisiert.

Für die SPD lehnt Fraktionsvize Professor Karl Lauterbach dies allerdings vehement ab. „Den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten ist falsch und dahingehende Forderungen sind abzulehnen“, so Lauterbach. „Der EuGH hat festgestellt, dass der Versandhandel mit Medikamenten in Deutschland zu sehr eingeschränkt ist. Da kann unsere Reaktion nicht darin bestehen, den Versandhandel komplett zu verbieten“, so Lauterbach.

Die Kassen

Die, die wohl am meisten von dem Urteil profitieren (können), sind die Krankenkassen. Grund: Sie können mit den Versandapotheken Lieferverträge mit Rabatten aushandeln. Sollten daraufhin die Ausgaben der Kassen sinken, könnten Kassen möglicherweise auf Zusatzbeiträge verzichten. „Es wäre für uns durchaus attraktiv, wenn auch die Versichertengemeinschaft von möglichen Rabatten profitieren würde“, sagte etwa der Vorstandschef der Siemens-Betriebskrankenkasse, Hans Unterhuber.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen schließlich wandte sich gegen Gröhes Gesetzespläne. Im 21. Jahrhundert eine ganze Branche per Gesetz vom Online-Versandhandel ausschließen zu wollen, sei nicht zeitgemäß, so Vizevorstand Johann-Magnus von Stackelberg.

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