Mal kostenlos, mal nicht – warum eigentlich?
Die Frage sei an dieser Stelle erlaubt: Wofür sind die Daten aus der ZE-Statistik überhaupt notwendig? Einerseits werden diese von der KZBV benötigt zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben wie zum Beispiel die gesetzlich geforderte Anpassung der Festzuschussbeträge. Andererseits braucht die KZBV eine belastbare Datengrundlage, um mit den Krankenkassen im ZE-Bereich auf Augen- höhe über Kosten und demzufolge Erstattungspreise verhandeln zu können.
Belastbar ist die Datenbasis aber nur dann, wenn sich eine repräsentative Anzahl von Zahnärztinnen und Zahnärzten an der ZE-Statistik beteiligt, die die ZE-Fälle vollständig, das heißt, mit den gesamten Kosten abbildet. Den Krankenkassen liegen diese Daten vor, da sie ja über die Heil- und Kostenpläne verfügen. Die KZBV kommt an diese Daten jedoch nur dann, wenn die Niedergelassenen ihre Daten aktiv melden.
Bis Ende letzten Jahres entstand die ZE-Statistik mit hohem Aufwand für Zahnarzt und Verwaltung auf Basis entsprechender Formulare. Auch diese Meldungen auf Papier waren selbstverständlich anonymisiert, so dass weder auf Zahnarzt noch Patient rückgeschlossen werden konnte. Was liegt näher, als diesen erheblichen Aufwand mittels Implementierung eines ZE-Statistikmoduls in die Praxissoftware deutlich zu verringern. Und dabei gleichzeitig die Fehleranfälligkeit zu reduzieren und die Anonymisierung der zahnärztlichen Daten wie auch der Daten der Laborrechnungen sicherzustellen. Zudem soll die Anzahl der teilnehmenden Niedergelassenen deutlich erhöht werden.
Soweit so gut, würde es das Problem mit den anfallenden Zusatzkosten bei manchen Praxissoftwareanbietern nicht geben. Leider haben haben diese mit gut zwei Drittel der installierten Praxissoftwaren den größten Marktanteil. Aus Sicht der KZBV ist diese Kostenveranlagung „ärgerlich“. Der Standpunkt der Körperschaft: Das ZE-Modul wird seitens KZBV den Softwareherstellern kostenlos zur Verfügung gestellt, die dieses Modul zudem verpflichtend implementieren müssen. Ziel dieser Maßnahme - die ja allen Niedergelassenen zugute kommt - war und ist, so viele kassenzugelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte wie möglich zum Mitmachen zu bewegen.
Nun ist ein in die Software implementiertes ZE-Modul nicht gleichbedeutend mit der tatsächlichen Übermittlung der anonymisierten ZE-Daten. Will ein Zahnarzt mitmachen, muss er erst diese Funktion persönlich aktivieren, bevor die Daten übermittelt werden können. An dieser Stelle liegt nun der Casus „knaxus“. Denn die sogenannte ZE-Statistikübermittlung ist bei vielen und zumeist den großen Softwareherstellern nicht kostenlos zu haben.
Die Frage ist, warum einzelne Softwareanbieter Geld für die Implementierung der ZE-Statistikübermittlung in ihre Software verlangen und andere nicht. Leider gibt es darauf keine schnelle und schon gar keine einfache Antwort. Denn zu verschieden sind die Softwares wie auch die Verträge der Praxisinhaber mit den Herstellern von Dentalpraxissoftware. Ein Beispiel: Je mehr Anwender eine Praxissoftware haben, um so größer ist die Vielfalt der Hardware wie auch zusätzlicher Softwarefunktionalitäten und Fremdprogramme (z.B. Word).
Der Hersteller hat nun sicherzustellen, dass das zusätzlich zu implementierende Modul in allen Anwendungsszenarien auch fehlerfrei funktioniert. Dazu bedarf es einer Test- und Prozesskette, die sämtliche Anwendungsszenarien abbildet. Bevor eine „neue“ Software freigegeben wird, müssen sämtliche Testprotokolle durchlaufen sein.
Verkürzt lässt sich sagen: Je größer der Marktanteil einer Software, umso teurer weil aufwendiger ist die Implementierung eines zusätzlichen Moduls.
Insofern ist es ein gutes Zeichen, wenn erneut Gespräche zwischen KZBV und Softwareherstellern stattfinden. Positiv ist, dass auch die Dentalsoftwarehersteller die Notwendigkeit verhandlungsfester ZE-Daten für ihre Kunden im Grunde für genauso notwendig erachten wie die KZBV. Die Unterschiede liegen in der differenten Beurteilung des Aufwandes, der für die technische Einbindung des Moduls anfällt. Wir berichten, sobald erste Gesprächsergebnisse vorliegen.