Erster Einsatz in der breiten Fläche
Für niedergelassene Zahnärzte in Westfalen-Lippe, die eine Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung haben, ist künftig der Erwerb eines elektronischen Zahnarztausweises erforderlich. Denn seit dem 1. Februar laufen die ZOD-Signaturkarten, mit denen der Zugang zum Online-Portal der KZV Westfalen-Lippe bisher möglich ist, schrittweise ab.
Die Karten verlieren Monat für Monat in den nächsten zwei bis drei Jahren ihre Gültigkeit. Mit Ablauf des Gültigkeitsdatums können die Praxen ihre Online-Abrechnung nicht mehr ans Abrechnungsportal der KZV übersenden. Stattdessen sollen die Karten durch den eZahnarztausweis ersetzt werden. Das Ganze ist zu sehen im Rahmen der flächendeckenden Vorbereitung auf die Telematik-Infrastruktur auch im zahnärztlichen Bereich. Westfalen-Lippe hat jetzt mit der Einführung des eZahnarztausweises einen weiteren Schritt getan.
Ein Schritt mit Perspektive
Das Projekt in Westfalen-Lippe hat einen komplexen Hintergrund: Im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 291 a, Absatz 5a) ist festgeschrieben, dass Heilberufsausweise für Ärzte und Zahnärzte künftig in elektronischer Form ausgegeben werden sollen. Sie sollen die bisherigen Ausweise in Papierform ersetzen. Der bundesweite flächendeckende Einführung der Telematik-Infrastruktur, die zahlreiche elektronische Anwendungen bieten soll, steht aber noch aus. Die Vorbereitungen dazu laufen schon seit über zehn Jahren. Immer wieder gibt es Verzögerungen bei der Einführung. Die Gründe sind vielschichtig und in Datenschutzaspekten und in Fragen der technischen Umsetzung begründet.
Als erster Schritt dient der eZahnarztausweis, der dem Zahnarzt sozusagen den Eintritt in eine datensichere Umgebung bietet. Er weist – wie der bisherige Papierausweis auch – den Inhaber als Zahnarzt aus, bringt aber mit seinem kleinen Chip neue Möglichkeiten der Datensicherheit.
Der eZahnarztausweis bietet dem Zahnarzt drei Kernanwendungen:
Er gewährleistet vor allem die sichere Authentifizierung des Zahnarztes gegenüber den Portalen der Zahnärztekammer und der KZV,
er stützt die sichere Online-Abrechnung des Zahnarztes bei der KZV und
er dient der sicheren Kommunikation der Zahnärzte untereinander.
Mit der Telematik-Infrastruktur sollen später weitere Anwendungen hinzukommen: das Auslesen der Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte, die Anwendung „Kommunikation Leistungserbringer“ (KOM-LE) zur sicheren Kommunikation, der elektronische Medikationsplan, der Zugriff auf Notfalldaten eines Patienten oder auf elektronische Arztbriefe. Mit diesen Anwendungen ist aber wegen der zahlreichen Verzögerungen bei der Einführung nicht vor Ende 2017 zu rechnen.
Die Benutzung des eZahnarztausweises ist für den Zahnarzt freiwillig, solange die Telematik-Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen noch nicht eingeführt ist. Diese wird im neuen E-Health-Gesetz weiter vorangetrieben: Hier ist ein Zeitfenster festgeschrieben, das Mitte 2016 beginnt. Bis Mitte 2018 sollen Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein (der sogenannte flächendeckende Online-Rollout).
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BZÄK koordiniert
Die gesetzliche Zuständigkeit für die Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise – und des eZahnarztausweises – liegt bei den Zahnärztekammern. Die Koordination liegt in den Händen der Bundeszahnärztekammer.
Sie sorgt dafür, dass bundesweit eine einheitliche Infrastruktur bei der Ausgabe der Ausweise gewährleistet ist. Produziert werden die eZahnarztausweise von der Düsseldorfer Firma medisign GmbH, einem Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA), der als erster die Zulassung zur Ausgabe des eZahnarztausweises beantragt hatte. Mit T-Systems und der Bundesdruckerei sind künftig zwei weitere mögliche Anbieter zu erwarten.
Im Sommer 2013 startete erstmals die Ausgabe von eZahnarztausweisen in der Kammer Saarland. Dort sind bis heute rund 360 Ausweise im Einsatz. Es folgten die Kammerbereiche Brandenburg (Anfang 2015 gestartet, mit heute rund 500 Ausweisen) und Sachsen-Anhalt (seit Herbst 2015, mit heute rund 80 Karten).
Sicherheit mit ZOD
Parallel zu den Entwicklungen rund um den eZahnarztausweis existiert bereits seit längerem die ZOD-Infrastruktur im KZV- Bereich. ZOD „Zahnärzte Online Deutschland“ ist ein Projekt, dass die KZBV zusammen mit den KZVen entwickelt hat und Zahnärzten zur Verfügung stellt. Hauptziel ist es, allen Kollegen mittels der ZOD-Signaturkarte die sichere elektronische Kommunikation mit ihren Berufsorganisationen zu ermöglichen. Zusätzlich wird die sichere Kommunikation von Zahnärzten untereinander unterstützt.
Die der ZOD-Karte zugrunde liegende Infrastruktur entspricht höchsten technischen Standards. Gegenüber dem herkömmlichen Log-in auf die Webseiten der Körperschaften mit Username und Passwort bietet die Karte eine sehr hohe Sicherheit. ZOD-Karten sind mittlerweile flächendeckend im Einsatz in den KZVen Thüringen, Nordrhein, Hessen und Westfalen-Lippe. In anderen KZV- Bereichen werden sie von Zahnärzten vereinzelt genutzt.
###more### ###title### Nur noch eine Karte im Umlauf ###title### ###more###
Nur noch eine Karte im Umlauf
Im Hinblick auf die geplante Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen hatten sich die BZÄK und die KZBV schon vor Jahren darauf geeinigt, dass nur noch eine Karte im Umlauf sein sollte, sobald der elektronische Heilberufsausweis beziehungsweise der eZahnarztausweis, eingeführt wird. Eine sogenannte „Telematik-Vereinbarung“ zwischen den Organisationen regelt den Übergang von der ZOD-Karte zum eZahnarztausweis: Sobald eine Kammer mit der Ausgabe von eZahnarztausweisen beginnt, stellt die entsprechende KZV die Ausgabe von ZOD-Karten ein. In Westfalen-Lippe kommt dies nun erstmals flächendeckend zur Anwendung.
Online-Rollout
Im Rahmen der Erprobung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in den sechs Testregionen Schleswig-Holstein, Nordrhein, Westfalen-Lippe Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern (Online-Rollout Stufe 1 der gematik) kommen auch eZahnarztausweise zum Einsatz. Es geht um das Zusammenspiel mit den Funktionen der eGK. Es werden 250 Ausweise ausgeteilt, erprobt werden soll die qualifizierte elektronische Signatur und die Kommunikation der Leistungserbringer untereinander. Geplanter Erprobungsstart ist Ende 2016/ Anfang 2017.
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