Weniger Kosten durch mehr Stühle
Die Zahnärzte Dr. K. und Dr. G. führen seit einigen Jahren erfolgreich eine Praxis als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Sie ist ausgestattet mit drei Behandlungseinheiten und einer Prophylaxeeinheit. Da in den Praxisräumen durch kleine bauliche Veränderungen zwei weitere Behandlungszimmer errichtet werden könnten und da die Praxis gut läuft, überlegen die beiden, ihren Kollegen Dr. M. in der BAG anzustellen und in zwei neue Behandlungseinheiten zu investieren. K. und G. erwarten zudem, dass durch zwei weitere Einheiten Behandlungsengpässe, wie sie trotz guter Organisation zuweilen bei drei Einheiten mit zwei Behandlern auftreten, der Vergangenheit angehören werden.
Ihre Überlegung: Die Miete für die Räume verändert sich nicht. Der wirtschaftliche Vorteil dieser Erweiterungsinvestition liegt darin, dass die gesamten Fixkosten der Praxis auf mehr Behandlungsstunden verteilt werden. Erfahrungsgemäß sinken auf diese Weise die Kosten pro Behandlungsstunde, da sich bei einem zusätzlichen Behandler ja weder die Miete oder die EDV-Kosten noch die Kosten für das Röntgengerät oder für die Rezeptionskraft erhöhen. Selbst wenn zwei zusätzliche Stuhlassistenzen aufgrund der neuen Einheiten notwendig werden sollten, sinken die Kosten pro Behandlungsstunde.
Wie ausgelastet sind die Einheiten?
Das folgende Beispiel – beruhend auf Erfahrungswerten des Autors – verdeutlicht diesen sogenannten Degressionseffekt: Angenommen, die jährlichen Praxiskosten (ohne Fremdlabor- und Materialkosten) einer BAG betragen 360.000 Euro. Beschäftigt die Praxis einen weiteren angestellten Zahnarzt (Personalkosten 65.000 Euro p. a.), werden zwei weitere Stuhlassistenzen (60.000 Euro Personalkosten p. a.) eingestellt und wird darüber hinaus noch in zwei zusätzliche Behandlungszimmer (2 x 50.000 Euro) investiert, so verringern sich die Behandlungskosten (ohne Labor, Material und Factoring) pro Behandlungsstunde um 20 Prozent:
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Degressionseffekt
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vor
nach
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Erweiterungsinvestition
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Praxiskosten (ohne Laborkosten. Material und Factoring)
360.000 EUR
500.000 EUR**
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Kalkulatorisches Zahnarztgehalt für Praxisinhaber
240.000 EUR
240.000 EUR
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Summe
600.000 EUR
740.000 EUR
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Anzahl Behandlungsstunden* (beide Behandler)
2.890 Std
4.335 Std
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Kosten pro Behandlungsstunde pro Behandler (ohne Labor. Material und Factoring)
207.61 EUR
170.70 EUR
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Tabelle 1 * Quelle: Durchschnittliche Behandlungsstunden pro Jahr. KZBV Jahreshandbuch 2015 (alte Bundesländer: 1.445. neue Bundesländer: 1.432) ** inkl. Gehälter (Dr. M. 65.000 EUR und zwei Assistenzen je 30.000 EUR). AfA (10.000 EUR). Zinsen (2.500 EUR) und sonstige Kostenerhöhungen (2.500 EUR)
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Solche Kostensenkungseffekte durch eine Erweiterungsinvestition verbessern aber die Rentabilität der Praxis nur, wenn genügend zusätzliches Behandlungspotenzial in der Praxis vorhanden oder genügend neue Patienten gewonnen werden können. Aufgrund der guten Praxisentwicklung machen sich die Kollegen im beschriebenen Fall darüber keine Gedanken, da sie am Standort einen guten Ruf genießen und sich eines steten Patientenzulaufs erfreuen.
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Wie viel Ertrag müssen die neuen Einheiten bringen?
Dennoch muss auch die Einnahmenseite betrachtet werden. Welche Praxiseinnahmen (inklusive Fremdlaborkosten, Material und Factoring) sind zusätzlich notwendig, damit der Gewinn nach der Investition zumindest auf dem Niveau bleibt, auf dem er sich vorher bewegt hat. Das Berechnungsbeispiel veranschaulicht den Weg zum Break-even:
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Break-Even-Berechnungsbeispiel
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Zusätzliche jährliche Fixkosten:
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• Zahnarzt
65.000 EUR
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• 2 Stuhlassistenzen
60.000 EUR
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• 2 Behandlungszimmer Afa (10 Jahre ND)(inkl. 2 BE à 30.000 EUR)
10.000 EUR
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• Finanzierungszinsen 2,5 % im Jahr
2.500 EUR
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• sonstige Kostenerhöhung
2.500 EUR
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Erhöhung der Fixkosten p. a.
140.000 EUR
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Variable Kosten:
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28 % der Praxiseinnahmen
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• Fremdlabor, Material, Factoring
54.444 EUR
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Zusätzlich mind. notwendige Praxiseinnahmen p. a.
194.444 EUR
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pro Monat
16.204 EU
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Es müssen mindestens 16.204 Euro mehr pro Monat an Praxiseinnahmen (inklusive Fremdlabor-, Material- und Factoringkosten) erzielt werden, damit der Gewinn auf dem Niveau vor der Investition bleibt. Anders gesagt: Jede Einnahme, die die 16.204 Euro pro Monat übersteigt, er- höht den Praxisgewinn. Diese Einnahmen können durch den neuen Kollegen und die besseren Behandlungsmöglichkeiten der beiden Partner (mehr Stühle, mehr Personal) erwirtschaftet werden.
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Prof. Johannes Bischoff. SteuerberaterTheodor-Heuss-Ring 26, 50668 Köln E-mail: