Bergung abseits des Hauptkanals
(Fall 3)
Sowohl klinisch als auch röntgenologisch ließ sich bei der Patientin ein sanierungsbedürftiges Gebiss feststellen. Nach der Anfertigung einer Panoramaschichtaufnahme wurde bereits ein Instrumentenfragment im Zahn 11 vermutet (Abbildung 1). Der anschließend angefertigte Zahnfilm bestätigte diese Vermutung (Abbildung 2). Ungewöhnlich ist die Lage des Instruments abseits des Hauptkanals. Aufgrund dessen muss von einer fehlerhaften Anwendung der genutzten Feile ausgegangen werden.
Der vergleichsweise große Durchmesser des frakturierten Instruments lässt auf eine maschinelle Nickel-Titan-Feile schließen. Aufdem angefertigten Röntgenbild ist neben dem frakturierten Instrument auch röntgenopakes Material innerhalb des Wurzelkanals zu erkennen. Es handelt sich aller Wahrscheinlichkeit nach um Reste alten Wurzelfüllmaterials, das im Zuge einer begonnenen Revisionsbehandlung durch den ehemaligen Hauszahnarzt im Wurzelkanalsystem verblieben ist. Der Zahn war zum Zeitpunkt der Erstvorstellung seit über zwei Monaten trepaniert und unverschlossen. Aufgrund des geringen Schwierigkeitsgrades und der großen Aussicht auf Erfolg kam nur der Versuch der Fragmententfernung in Betracht.
Bergungsplan
Nach geringfügiger Freilegung des Instrumentenkopfes von zwei bis drei Millimetern gelang es, eine Kanüle über den koronalen Anteil des Bruchstücks zu führen. Entscheidend ist die richtige Auswahl der Kanüle. Diese sollte möglichst eine mechanische Klemmpassung zum Fragment aufweisen [Arnold, 2013a]. Die entsprechend passende Hülse wurde am Austrittsende mit Sekundenkleber gefüllt und über das Fragment gestülpt. Nach Aushärtung des Klebers war das Fragment fest mit der Kanüle verbunden und ließ sich problemlos entgegen der Einschraubrichtung entfernen.
Im Anschluss an die Fragmentbergung ist die Prüfung auf Vollständigkeit der wichtige abschließende Schritt. Lässt sich, wie in diesem Fall, keine Instrumentenspitze am Bruchstück ausmachen, so muss vermutet werden, dass der apikale Instrumententeil im Wurzelkanal verblieben ist (Abbildung 3). Ein Kontrollröntgenbild nach Sicherung des frakturierten Instruments gibt Aufschluss über zusätzliche im Wurzelkanal verbliebene Fragmente beziehungsweise Fragmentanteile und sollte immer angefertigt werden, bevor die Bearbeitung des Wurzelkanalsystems fortgesetzt wird [Arnold, 2013b].
Röntgenologisch konnte festgestellt werden, dass noch ein weiteres Instrument im Wurzel-kanal verblieben war, das sich rein optisch im Dentalmikroskop zunächst nicht ausmachen ließ (Abbildung 4). In diesem Fall wurde das Kontrollröntgenbild nach der Fragmentbergung mit der Messaufnahme kombiniert, da das Vorhandensein von Instrumententeilen im Hauptkanal schon im Voraus ausgeschlossen werden konnte. Um ein Verschwinden des zweiten Fragments im Zuge der geplanten Instrumentensicherung im Hauptkanal zu verhindern, wurde dieser vor dem Bergungsversuch mit Watte verschlossen.
Nach geringfügiger koronaler Freilegung gelang die Bergung mithilfe von Ultraschall (Abbildung 5). Es handelt sich hierbei vermutlich um die Spitze des zuvor entfernten Fragments. Das anschließend angefertigte Röntgenbild bestätigt die vollständige Entfernung aller im Wurzelkanalsystem gelegenen Instrumentenbruchstücke (Abbildung 6). Die nachfolgende chemomechanische Aufbereitung sowie die warm-vertikale Obturation des Wurzelkanalsystems bereiteten keine weiteren Probleme (Abbildung 7).
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Fazit
Der Schwierigkeitsgrad dieses Falles ist sicherlich eher gering. Trotzdem gilt, auch in solchen Behandlungen die nötige Vorsicht walten zu lassen. Ebenso ist die penible Einhaltung eines jeden Arbeitsschritts zwingend erforderlich, um auch vermeintlich einfache Fälle sicher zu lösen.
Verzichtet man etwa auf den provisorischen Verschluss des Hauptkanals mit Watte bei der Bergung des zweiten Bruchstücks, so ist die Gefahr der Fragmentverlagerung in den apikalen Teil des Hauptkanals erheblich. Dies hätte schlagartig eine Senkung der Aussicht auf Behandlungserfolg zur Folge. Des Weiteren zeigt dieser Fall die Notwendigkeit der optischen Prüfung des Fragments auf das Vorhandensein einer Instrumentenspitze. Auch die Bedeutung der röntgenologischen Kontrolle nach Fragmentbergung, um das Vorliegen zusätzlicher Bruchstücke auszuschließen, kann mit dieser Fallvorstellung nachvollzogen werden.
Dr. Michael Drefs, Dr. Heike Steffen
Zentrum für ZMK
Poliklinik für Zahnerhaltung, Parodontologie und Endodontologie
Walther-Rathenau-Str. 42, 17475 Greifswald E-mail: