So soll es weitergehen
Bevor es zum Einstieg in die konstruktiv-sachliche Diskussion zur GOÄ kam, stieg bei den Delegierten noch einmal die emotionale Spannung. Vor Eintritt in die Debatten hatten einige Delegierte einen Geschäftsordnungsantrag auf Amtsenthebung des Präsidenten, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, eingebracht. Er habe die GOÄ-Novelle zur Chefsache gemacht und darin „komplett versagt“, so die Antragsteller. Was danach folgte, war keine emotionale Personaldebatte, sondern eine Geschäftsordnungsdebatte. Es galt, darüber zu entscheiden, ob der Abwahlantrag in die Tagesordnung aufgenommen werden soll, und zwar in geheimer Abstimmung. Ein weiterer Antrag wurde gestellt, nicht einmal diese Abstimmung zuzulassen. Das wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Präsident selbst sprach sich für eine offene Diskussion aus. Das Procedere war ein Warnschuss, wie es später auf dem Ärztetag hieß, denn der Amtsenthebungsantrag fand keine Mehrheit, um überhaupt in die Tagesordnung aufgenommen zu werden.
Im Vorfeld musste ordentlich modifiziert werden
Mit der GOÄ geht es jetzt weiter – mit Montgomery als politisch Verantwortlichem und Dr. Klaus Reinhardt als neuem Vorsitzenden des GOÄ-Ausschusses. In den Delegiertendebatten wurden Argumente gründlich ausgetauscht, kritische Punkte benannt und Kompromisse zusammengetragen. So ging es etwa darum, keine Konfrontation zwischen Klinikärzten und niedergelassenen Ärzten aufkommen zu lassen. Die Entwicklung der GOÄ sei auch für die Kliniken von zentraler Bedeutung. Ein weiterer im Vorfeld immer wieder kontrovers diskutierter Punkt war die Rolle der Gemeinsamen Kommision (GeKo) und deren Kompetenzen. Die Funktion der GeKo, die zur Weiterentwicklung der GOÄ diene, müsse auf eine beratende Funktion und Pflege der GOÄ begrenzt werden. Wichtige Forderungen kamen im Vorfeld aus den Berufs- und Fachverbänden: Die Allianz Deutscher Ärzteverbände hatte ein Zwölf-Punkte- Programm aufgestellt, das auch vom Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) unterstützt wurde. Darin enthalten waren unter anderem folgende Punkte: eine personelle Aufstockung der GOÄ-Abteilung der BÄK, Leistungslegenden und Bewertungen nach wissenschaftlichen Erkennntissen des Jahres 2016, Flexibilität bei Steigerungsfaktoren, IGeL in der GOÄ oder die bessere Abbildung hausärztlicher Leistungen.
Der Leitantrag des BÄK-Vorstands zur GOÄ wurde mit großer Mehrheit beschlossen. Weitere rund 50 Anträge befassen sich mit weiteren Teilaspekten und Ergänzungen zum Thema GOÄ. Die Marschrichtung laut Leitantrag: Die GOÄ-Novelle solle nun nach Abstimmung des Leistungsverzeichnisses und der Bewertungen mit den ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften umgesetzt werden. Daraus entstehender Veränderungsbedarf müsse dann zwischen der BÄK, dem PKV-Verband, der Beihilfe und dem Bundesgesundheitsministerium diskutiert und konsentiert werden. Außerdem müsse ein Kalkulationsmodell zur Leistungsbewertung – unter Mitwirkung externer Berater – erarbeitet werden.
Qualität zählt jetzt mehr als Eile
Zu den im Leitantrag formulierten und beschlossenen Bedingungen für die GOÄ-Novelle zählen unter anderem:
• Die GOÄneu darf nicht zu einem Honorarsteuerungssystem umgeformt werden.
• Die Basis der Leistungsbewertungen soll einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation folgen.
• Leistungslegenden und Steigerungssystematik müssen den wissenschaftlichen Erkenntnissen von 2016 entsprechen.
• Die „sprechende Medizin“, zu der insbesondere hausärztliche Leistungen zählen, soll besser bewertet werden.
• Die Gemeinsame Kommission (GeKo) soll keine weitergehenden Kompetenzen als die Abgabe von Empfehlungen erhalten.
• Das Angebot von Individuellen Gesundheitsleistungen wird durch die GOÄ nicht behindert.
• Es soll klargestellt werden, dass mit dem Monitoring kein Budget vorgegeben werden soll.
In seinem Bericht machte Reinhardt deutlich, dass viele Forderungen der Berufs- und Fachverbände bereits aufgegriffen worden seien. Bei konsequenter Umsetzung könne man, was den Zeitplan angeht, bis zum Ende des Jahres ein gutes Stück weiter sein. Allerdings gehe hier Qualität vor Eile. In dieser Legislaturperiode sei also eher nicht mehr mit einer Umsetzung der Novelle zu rechnen. Spätestens nach der nächsten Bundestagswahl solle aber ein Konzept stehen, das in die Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung eingebracht werden kann.
Der Einfluss der freien Verbände ist gestiegen
Was eine Erhöhung des Honorarniveaus angeht, gibt es noch viele offene Punkte. So wurde in Hamburg eine Erhöhung von 5,8 Prozent in den nächsten drei Jahren in den Raum gestellt. Reinhardt erklärte in der Diskussion, dass die Schweizer Ärzte bei ihrer letzten Gebührenreform sogar eine dreijährige Nullrunde akzeptiert hätten.
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Fest steht auch, dass die BÄK einiges an Ressourcen für die GOÄ- Novelle bereitstellen wird. So wird das Dezernat Gebührenordnung personell aufgestockt. Für die Datenerhebung und für externe Experten sollen die Kammern dieses Jahr drei Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Währenddessen zeigt der Schulterschluss der ärztlichen Fach- und Berufsverbände seine Wirkung. So sieht es jedenfalls Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des NAV-Virchow-Bundes (siehe Kasten): „Eines ist festzuhalten: Der Einfluss und die Bedeutung der freien Verbände steigen.“