Welches Modell ist richtig für mich?
Der Zinssatz des Überziehungs- oder Kontokorrentkredits auf dem Praxiskonto ist für viele Zahnärzte spätestens seit Beginn der Wirtschaftskrise kaum mehr zu kalkulieren: Je nach Bank werden derzeit zwischen acht und vierzehn Prozent verlangt. Dabei wird eine schlüssige und vor allem nachvollziehbare Ermittlung der jeweiligen Zinssatzhöhe nach wie vor eher selten mitgeliefert. Die immer wiederkehrende lapidare Antwort auf diese durchaus berechtigte Frage („Die problemlose Kreditbereitstellung besitzt eben ihren Preis!“) bleibt höchst unbefriedigend.
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Kann man da nix machen? Geht es nicht auch anders? Es geht:
•AbrufkreditBei einer regelmäßig kostengünstigeren Kreditvariante des Überziehungskredits, dem Abrufkredit, werden Verfügungen innerhalb des Kreditrahmens ebenfalls flexibel zugelassen. Darüber hinaus gibt es aber konkrete Vereinbarungen bezüglich fester Tilgungsraten, deren Höhe sich an den finanziellen Möglichkeiten des Kreditnehmers orientiert. Vor allem bei kleineren Praxen kann der Abrufkredit eine interessante Finanzierungsalternative mit Zinssätzen darstellen, die je nach Bonität des Kreditnehmers um einige Prozentpunkte unterhalb der Sätze des Kontokorrentkredits liegen.
Ein Abrufkredit ist also ein Überziehungskredit mit Rückzahlungsraten („normale“ Überziehungskredite haben keine festen Rückzahlungsraten). Vorteil: Der Zahnarzt entschuldet sich schrittweise. Wenn die Bank Wert auf die Reduzierung ihrer Kreditrisiken durch regelmäßige Tilgungen legt, kann sie mit günstigeren Zinssätzen locken. Tilgungsraten bedeuten für den Kreditnehmer Schuldenabbau. Allerdings kennen wenige Bankkunden diese Alternative und die Banken bieten den Abrufkredit oft nur an, wenn er in ihre Geschäftspolitik passt.
• EurokreditDas gilt ebenfalls für eine weitere Alternative des Überziehungskredits, den kurzfristigen Geldmarkt- oder Eurokredit, der diesen ergänzen oder ersetzen kann. So ist eine Aufteilung des bisherigen Überziehungskredits dadurch möglich, dass ein Teil der ursprünglichen Kreditlinie für den Eurokredit zur Verfügung gestellt wird.
Üblich ist, dass der Eurokredit während der vereinbarten Laufzeit in voller Höhe in Anspruch genommen werden muss. Eine nur vorübergehende Inanspruchnahme oder (un-)regelmäßige Einzahlungen sind in der Regel nicht möglich. Dafür gibt es aber flexible Gestaltungen bei den Laufzeiten: Die üblichen Zeiträume bei Eurokrediten bewegen sich zwischen einem Monat und einem Jahr. Verlängerungen der ursprünglichen Laufzeit sollten rechtzeitig mit der Bank besprochen werden.
###more### ###title### Ein Mix der verschiedenen Kreditvarianten geht auch ###title### ###more###
Ein Mix der verschiedenen Kreditvarianten geht auch
Bei einer Aufteilung des bisherigen Kontokorrentkredits sind zusätzliche Sicherheiten meist nicht erforderlich, da sich am Kreditvolumen nichts ändert. Wird der Eurokredit dagegen zusätzlich bereitgestellt, hängt ein zusätzlicher Sicherheitenbedarf vor allem von einer erneuten Bonitätsprüfung ab.
• AkzeptkreditJe nach Bank scheint er ein wenig aus der Mode gekommen zu sein, dennoch kann auch der Akzeptkredit für Praxisinhaber eine Finanzierungsalternative darstellen. Dabei akzeptiert das Kreditinstitut einen vom Kunden ausgestellten Wechsel und ist gegenüber einem Dritten, an den der Wechsel weitergegeben werden kann, zur Einlösung dieser Urkunde verpflichtet. Damit ist die Bank also der Schuldner: Erst zahlt also die Bank an den Gläubiger des Kreditnehmers, dann zahlt der Kreditnehmer bei Fälligkeit des Akzepts an die Bank zurück. Akzeptkredite sind meist niedriger verzinst als Überziehungs- und Abrufkredite. Kleiner Nachteil: In der Regel wird eine absolut erstklassige Bonität verlangt.
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Die wechselrechtliche Haftung wird von der Bank allerdings nur unter der Bedingung übernommen, dass der Zahnarzt als Kreditnehmer sich verpflichtet, den Wechselbetrag rechtzeitig zum Fälligkeitstermin des Wechsels zur Verfügung zu stellen. Üblich sind kurze Laufzeiten von bis zu einem halben Jahr.
Empfohlen wird, sich mit den dargestellten Varianten auseinanderzusetzen, seine Liquiditätslage zu prüfen und sich dann – etwa für eine Mischung aus diesen Varianten – zu entscheiden. Wer für ein paar Monate die neue Praxisausstattung zwischenfinanzieren möchte, erkundigt sich nach einem Eurokredit. Wer dagegen seinen Überziehungskredit endlich schrittweise zurückzahlen will, der fragt nach einem Abrufkredit und behält den Überziehungskredit als Reserve.
Michael Vetter, Fachjournalist für Finanzen E-mail: