Wie Sie bei der zahnärztlichen FU vorgehen
Gemeinsam mit dem Bundesverband der Kinderzahnärzte (BuKiZ), dem Deutschen Hebammenverband (DHV) und unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Greifswald hatten KZBV und BZÄK seinerzeit das Versorgungskonzept „Frühkindliche Karies vermeiden“ (ECC-Konzept) entwickelt. Darin wurde ein interdisziplinärer Ansatz zur Prävention vorgestellt, um gesetzliche Rahmenbedingungen für einen Zahnarztbesuch ab dem Durchbruch des ersten Zahns im ersten Lebensjahr zu erreichen.
Der Online-Ratgeber „Frühkindliche Karies vermeiden“ soll das theoretische Konzept nun mit praktischen Handlungsempfehlungen und Tipps zur Betreuung der unter drei-jährigen Patienten ergänzen – etwa mit Anregungen und Hinweisen zur Umsetzung der sogenannten Früherkennungsuntersuchungen in Form von Bilderstrecken.
Noch keine gesonderten Abrechnungspositionen
Wichtig zu wissen: Die beschriebenen Früherkennungsuntersuchungen sollten in drei Sitzungen zwischen dem 6. und dem 30. Lebensmonat stattfinden. Anders als die bereits im Rahmen der GKV vorgesehenen FU-Leistungen ab dem 30. Lebensmonat, liegen hierfür derzeit noch keine gesonderten Abrechnungspositionen vor. Sie entsprechen inhaltlich nicht der Bema-Position „FU“, die frühestens ab dem 30. Lebensmonat abrechenbar ist.
Mit Informationsmaterial für ZA und Eltern
Inhaltlich führt der Ratgeber den zahnärztlichen Leser durch die Vorschläge der Zahnärzteschaft zur Prävention der ECC, die psycho-soziale Entwicklung im 1. bis 3. Lebensjahr und – im Sinne eines Protokolls – durch die Abläufe der Früherkennungsuntersuchungen I bis III von der Begrüßung bis zur Verabschiedung. Schließlich erläutern die Autoren die Bedeutung der Fluoride bei der Prävention der ECC. Im Anhang befinden sich außerdem Anamnesebögen für die zahnärztliche Untersuchung und Merkblätter für Eltern mit Tabellen zum Zeitfenster der Dentition.