Die Versorgung soll noch besser werden
Hintergrund: Viele ältere Menschen mit Pflegebedarf sowie Menschen mit Behinderungen haben eine deutlich schlechtere Zahngesundheit als andere Bevölkerungsgruppen. Wenn ältere Menschen pflegebedürftig werden, können sich viele von ihnen nicht mehr ausreichend um ihre Zahnpflege kümmern. Das gleiche gilt für viele Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommt, dass einige von ihnen nicht mobil sind und deshalb keine Möglichkeit haben, eine Zahnarztpraxis aufzusuchen.
„Die Vertragszahnärzteschaft setzt alles daran, die durch den demografischen Wandel bedingten Herausforderungen zu bewältigen“, betonte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer. „Unser Ziel ist, auch für Pflegebedürftige die vertragszahnärztliche Versorgung sicherzustellen.“ Bereits in der vergangenen Legislaturperiode seien mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz und dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz erste Schritte zu einer besseren aufsuchenden Versorgung unternommen worden, so Eßer. Er erinnerte daran, dass vor diesen Aktivitäten die Versorgung auf rein ehrenamtlicher Basis erfolgt sei: „Bei Eintritt ins Pflegeheim gab es noch nicht einmal eine Eingangsuntersuchung im Hinblick auf orale Erkrankungen. Niemand wusste, ob der Pflegebedürftige kranke Zähne, Zahnersatz oder Implantate im Mund hatte, von der Pflege des Zahnersatzes ganz abgesehen.“
Die ersten Erfolge sind bereits da
Ein Ergebnis der Bemühungen um eine bessere Versorgung seien die Kooperationsverträge nach dem § 119b SGB V, bei denen Zahnärzte Kooperationen mit Pflegeeinrichtungen eingehen, um die zahnärztliche Versorgung abzusichern. Bereits über 2.700 derartiger Verträge gebe es schon. Eßer bezeichnete es als großes Plus, sich vor den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband intensiv mit den Trägerverbänden der Pflegeeinrichtungen über die Bedarfe aus Sicht der Pflegebedürftigen und der Pflege ausgetauscht zu haben. Im Bundesdurchschnitt seien etwa 21 Prozent der Pflegeeinrichtungen über Kooperationsverträge versorgt. Bei den anderen Einrichtungen finde eine aufsuchende Betreuung statt. Eßer: „Ich gehe davon aus, dass die zahnärztliche Versorgung heute in allen Pflegeheimen gewährleistet ist.“
Inhaltlich zielten die Verträge auf Routine-Eingangsuntersuchungen sowie auf weitere regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Patienten in Pflegeheimen, sagte Eßer. Mit der Entfernung harter Zahnbeläge als Präventionsleistung sei es gelungen, erstmals präventive Leistungen speziell für diese Patientengruppe im BEMA zu verankern.
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Durch Anreize den Ausbau vorantreiben
Die aufsuchende Versorgung zu Hause sei dagegen „noch ausbaufähig“, so Eßer. Dass der Zahnarzt auch zu den Pflegebedürftigen nach Hause kommt sei noch zu wenig bekannt. Er mahnte an, die wirtschaftlichen Anreize für die aufsuchende Betreuung auszubauen. Auch was den Aus- und Umbau von Praxen anbelangt, die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen anbieten wollen, forderte Eßer die Bereitstellung von Fördermitteln aus KfW-Programmen. Man brauche eine Gegenfinanzierung für den Praxisumbau, zinsgünstige Kredite reichten dabei nicht aus.
Dies konnte Dipl. Med. Regina Feldmann, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bestätigen. Gemeinsam hätten KBV und KZBV Modellrechnungen angestellt, um den Aufwand für notwendige Praxisumbauten zu eruieren.
Ergebnis: Der behindertengerechte Umbau sei für die wenigsten Praxen ohne Unterstützung zu machen. Auch beim Thema Versorgung in Pflegeeinrichtungen sah sie noch Optimierungsbedarf bei den Anreizen: Wenn es politisch gewünscht sei, dass Hausärzte neben den Hausbesuchen bei ihren Patienten in Heimen oder anderen Pflegeeinrichtungen eine zusätzliche Versorgung in Pflegeheimen anbieten, müsse es dafür für die Mediziner auch entsprechende Anreize geben, so Feldmann. Obwohl die Kassen hier bislang wenig Konstruktives angeboten hätten, sei sie überzeugt, dass die Ärzte auch auf diesem Feld eine Verbesserung der Versorgung erreichen können.
Multimorbidität als die große Herausforderung
Sie verwies zudem darauf, dass Krankheitsbilder immer komplexer werden – insbesondere bei Patienten, die sich nicht mehr allein um ihre Gesundheitsversorgung kümmern können. Dies mache bei der hausärztlichen Versorgung eine enge Kooperation zwischen den einzelnen Facharztgruppen notwendig. Die Ärzteschaft habe dies aber im Blick, was etwa beim Curriculum zur Qualifizierung von Ärzten im geriatrischen Bereich deutlich werde. Dort sollen sich die Ärzte verstärkt mit dem Thema „Ältere Patienten und Multimorbidität“ auseinandersetzen. „Wir wollen auf Augenhöhe mit dem Pflegepersonal die Versorgung in den Heimen verbessern“, sagte Feldmann mit Blick auf den „richtigen“ Umgang zwischen Ärzten und Pflegeeinrichtungen beziehungsweise -personal.
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Auf die Multimorbidität älterer Patienten (nicht nur) in Pflegeheimen ging auch Ministerialrat Joachim Becker aus dem Bundesgesundheitsministerium ein. Nicht nur dass 70 Prozent der Pflegebedürftigen Herz-Kreislauf-Erkrankungen hätten, „viele davon haben vier bis fünf Krankheiten zusammen. Das macht die Sache sehr komplex“, so der Experte. Becker arbeitet seit 1992 im Bundesgesundheitsministerium (BMG). „Seitdem mache ich eine Gesundheitsreform nach der anderen“, bekannte er. Allerdings gelange man im Gesundheitsbereich nie an den Punkt, wo man damit fertig sei, das System an die Erfordernisse der Zeit anzupassen. Eine zentrale Frage für ihn sei es, wie gut der Zugang zum Gesundheitssystem für die gesamte Bevölkerung geregelt ist. Gerade für ältere und behinderte Patienten gebe es in diesem Bereich noch einiges zu tun.