Kreditsicherheiten

Brauchen Sie die Bürgschaft noch?

Die Praxisgründung ist schon ein paar Jahre her. Erinnern Sie sich? Damals haben Sie zur Finanzierung ein – mehr oder weniger großes – Paket an Sicherheiten geschnürt – hier einen Kredit, da eine Bürgschaft. Im Tagesgeschäft ist das Thema dann in den Hintergrund getreten, doch die alten Verpflichtungen bestehen immer noch. Sie sollten regelmäßig Ihre Verbindlichkeiten prüfen. Unser Test verrät Ihnen, was Sie über Kreditsicherheiten wissen müssen.

Es gehört zur Routine von Sebastian E., dass er die jährlich zugesandte Bankmitteilung über das Weiterbestehen der von seiner Frau unterschriebenen Bürgschaftserklärung zu seinen Bankunterlagen legt – und zur Tagesordnung übergeht. Hintergrund der Bürgschaftsübernahme vor sechs Jahren waren der Praxiskauf durch E. und die damit verbundene Finanzierung des Kaufpreises und der Praxisausstattung. Da E. keine ausreichenden Kreditsicherheiten anbieten konnte, wurde seiner Frau die Frage gestellt, ob sie über eigenes Vermögen verfüge und ob sie als zusätzliche Sicherheit eine Bürgschaft über 50.000 Euro übernehmen werde. Da beides bejaht wurde, kam es zur Unterschrift auf dem Bürgschaftsformular und zur Kreditauszahlung.

Schlecht: Kein Überblick

Bis heute besitzt E. keine Übersicht über die seiner Bank damals überlassenen Sicherheiten. Er weiß nur, dass er als Kreditnehmer und Praxisinhaber in vollem Umfang auch mit seinem Privatvermögen gegenüber der Bank haftet, dass er damals einen Großteil seiner Praxiseinnahmen an das Kreditinstitut abtreten musste und dass seine Ehefrau durch die genannte Bürgschaft zusätzlich mit ihrem Privatvermögen haftet.

Bisher gab es nach seiner Überzeugung keinen Grund, über Umfang und Qualität seiner Kreditsicherheiten nachzudenken. Die zahnärztliche Praxis entwickelte sich gut, die Einnahmen lassen die problemlose Zahlung der Zins- und Tilgungsraten zu und die finanzierende Bank hat sich bisher nicht ein einziges Mal kritisch zur Bankverbindung geäußert. Warum sollte er sich also Gedanken über ein Thema machen, das ihm ohnehin eher unangenehm ist und von dem er vermutet, dass die Bank eventuell weitere Sicherheiten verlangt, wenn er mit ihr darüber sprechen würde?

Gut: Erste Zweifel

Ein kürzliches Gespräch mit einem Berufskollegen führte zu gewissen Zweifeln an seiner diesbezüglichen Strategie. Dieser Kollege, den er bereits seit Studienzeiten kennt, räumte E. gegenüber ein, dass er bedingt durch erhöhte Praxiskosten und stagnierende Einnahmen mehrere unangenehme Bankgespräche führen musste, da seine Liquidität eine ordnungsgemäße Schuldenrückzahlung im bisherigen Umfang nicht mehr zuließ. Hellhörig wurde E., als ihm sein Kollege darüber hinaus mitteilte, dass dessen Vater bei der damaligen Finanzierung ebenfalls eine Bürgschaftserklärung unterschrieben hatte, um seinem Sohn den Praxiseinstieg zu ermöglichen. Nun besteht die Gefahr, dass die Bank die Bürgschaft des Vaters in Anspruch nimmt.

Besser: Bestandsaufnahme

Nach diesem Gespräch war E. sensibilisiert und bat seinen Steuerberater, ihm einmal sämtliche der Bank zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten zu nennen und darüber hinaus die aktuellen Darlehensstände zu ermitteln. Als das Ergebnis vorlag, war E. überrascht, da der Umfang der Sicherheiten doch größer war, als er es in Erinnerung hatte. Neben den abgetretenen Patientenforderungen und der Ehegattenbürgschaft besteht eine weitere Sicherheit in Form ebenfalls abgetretener Ansprüche aus mehreren Sparplänen, die E. zum Zeitpunkt der Praxisübernahme abgeschlossen und die er zur Ergänzung seiner späteren Bezüge aus der Versorgungskasse vorgesehen hat.

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Insgesamt weisen diese Sparpläne einen Gesamtbetrag von rund 40.000 Euro aus. Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Bank haben sich während der vergangenen Jahre durch relativ hohe Tilgungsraten dagegen um rund 30.000 Euro verringert, so dass noch Restdarlehen über insgesamt circa 70.000 Euro bestehen.

Optimal: Konsequenzen

E. wird nun in Zusammenarbeit mit seinem Steuerberater bei seiner Bank auf eine Reduzierung der Sicherheiten drängen und als Priorität die Freigabe der Bürgschaft seiner Ehefrau fordern. Dies dürfte auch realistisch sein, da seiner Bank selbst bei einer vollständigen Bürgschaftsfreigabe nach wie vor die Abtretungen der Patientenforderungen und der Sparpläne zur Verfügung stehen. Rückenwind dürfte er durch eine Regelung in den Banken-AGB bekommen, wonach Kreditnehmern bei einer Übersicherung zumindest die Rückübertragung eines Teils ihrer Kreditsicherheiten zusteht. Die Bank sollte E. gegenüber detailliert darstellen, wie sie seine Kreditsicherheiten im Einzelnen bewertet und ob auch aus ihrer Sicht eine Übersicherung vorliegt.

Auf derfolgender Seitegeht`s zum Test zu Kreditsicherheiten.

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