Der erste echte Nutzen
Immer noch sterben in Deutschland sehr viele Menschen durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) und Medikationsfehler – Schätzungen gehen von bis zu 16.000 Toten pro Jahr aus. Um diese UAW einzudämmen, sieht das E-Health-Gesetz vor, dass Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel einnehmen, ab dem 1. Oktober von ihrem Arzt einen für sie verständlichen Medikationsplan bekommen können.
Profitieren werden von dieser Funktion also insbesondere ältere multimorbide Menschen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben jetzt gemeinsam Inhalte, Struktur und Vorgaben zur Erstellung und Aktualisierung des Plans vorgelegt – inklusive der Spezifikationen für die technische Umsetzung in der Praxissoftware.
Was drinsteht
Der Medikationsplan enthält eine Übersicht darüber, welche verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Arzneimittel ein Patient erhält. Der sieht so auf einen Blick, was er wann einnehmen soll. Aufgeführt werden unter anderem Wirkstoffe, Dosierung, Verordnungsgrund und sonstige Hinweise zur Einnahme. Mit einem aufgebrachten Barcode können Ärzte und Apotheker die Informationen in digitaler Form unabhängig von ihrer jeweiligen Software per Scanner einlesen und aktualisieren.
Wer beteiligt ist
Erstellt wird der Medikationsplan in der Regel vom Hausarzt, der den Versicherten auch über seinen Anspruch informieren muss und zur weiteren Aktualisierung verpflichtet ist. Der Apotheker kann die Inhalte auf Wunsch des Versicherten dann um die in der Apotheke ausgegebenen Arzneimittel ergänzen, Zusätze durch andere mitbehandelnde Ärzte und Krankenhäuser sind ebenfalls möglich.
Wie der Zeitplan aussieht
Zunächst liegt der Medikationsplan in Papierform vor. Das heißt, der Arzt speichert ihn mit seiner Praxissoftware ab und druckt ihn für den Patienten aus. Spätestens 2019 soll die Anwendung jedoch auf der eGK implementiert sein. Bis dahin müssen laut Gesetz alle Vertragsärzte und Apotheker in der Lage sein, einen auf der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren. Wichtig ist, dass die Heilberufler mit ihrer Software mögliche Risiken, wie Wechselwirkungen, regelhaft elektronisch prüfen und erkennen können. Wenn der Versicherte will, kann der PIN-Schutz beim elektronischen Medikationsplan deaktiviert werden.
Bis zum 30. Juni sollen die KBV und der GKV-Spitzenverband nun Vorlagen liefern, wie der Versichertenanspruch im Bundesmantelvertrag aussieht und wie die ärztliche Vergütung geregelt wird.
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