Was wissen Sie über Kreditsicherheiten?
1. Wann haben Sie zuletzt Ihre Kreditsichersicherheiten bewertet und das Ergebnis der Höhe Ihrer Bankkredite gegenübergestellt?
a) Noch gar nicht.b) Hin und wieder in den vergangenen Jahren.c) Vor Kurzem und darüber hinaus etwa einmal im Jahr.
2. Wie sollte die Quote zwischen den bewerteten Kreditsicherheiten und der Kredithöhe etwa sein?
a) Das weiß ich nicht.b) Etwa 2:1 zugunsten der Kreditsicherheiten.c) Etwa 1:1. Die Höhe der bewerteten Kreditsicherheiten sollte den Kreditbeträgen weitgehend entsprechen.
3. Welche Rolle spielen Kreditsicherheiten bei der Ermittlung der Kreditzinssätze?
a) Sie spielen keine Rolle.b) Die Rolle hängt vom Einzelfall ab.c) Kreditsicherheiten sind für die Kreditzinsermittlung von erheblicher Bedeutung.
4. Woran orientieren sich Banken bei der Ermittlung des Wertes von Kreditsicherheiten?
a) An den ehemaligen Kaufpreisen bzw. Erwerbskosten des Sicherungsgegenstands.b) An den aktuellen Wiederverkaufswerten.c) An den aktuellen Wiederverkaufswerten unter Berücksichtigung eines jeweiligen Sicherheitsabschlags.
5. Kennen Sie den Unterschied zwischen dem „Beleihungswert“ und der „Beleihungsgrenze“ von Kreditsicherheiten?
a) Nein.b) Ich weiß zumindest, dass es hier um einen zusätzlichen Wertabschlag geht.c) Ja, die Beleihungsgrenze liegt aus Sicherheitsgründen unter dem Beleihungswert. Die Beleihungsgrenze limitiert in der Regel die jeweilige Kredithöhe.
6. Wie definieren Bankinstitute den Begriff „Beleihungswert“?
a) Das weiß ich nicht.b) So wird der offizielle Veräußerungswert einer Kreditsicherheit bezeichnet.c) Es geht um den von der jeweiligen Bank nach vorsichtiger Ermittlung intern vermerkten Veräußerungs- bzw. Verkehrswert einer Kreditsicherheit.
7. Welche Informationsquelle nutzen Banken bei der Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks als Kreditsicherheit?
a) Sie schätzen den Wert aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen.b) Sie orientieren sich am Durchschnitt der Grundstückspreise in der jeweiligen Stadt/ Gemeinde.c) Sie ziehen die Zahlen des Gutachterausschusses der jeweiligen Stadt/ Gemeinde heran, der sich mit Käufen und Verkäufen von Grundstücken konkret auseinandersetzt.
8. Besitzen Sie als Kreditnehmer einen Rückübertragungsanspruch eines Teils Ihrer Kreditsicherheiten, wenn deren Wert Ihre Kredithöhe erheblich übersteigt?
a) Nein.b) Ja, aber ich bin nicht sicher.c) Ja, das geht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken hervor.
9. Kann Ihre Bank von Ihnen auch während der Laufzeit eines Kredits zusätzliche Kreditsicherheiten verlangen?
a) Nein, natürlich nicht.b) Ja und zwar auch ohne besondere Begründung.c) Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel dann, wenn sich der Wert einer Kreditsicherheit verringert hat).
10. Unterscheiden Banken Kreditsicherheiten nach deren Qualität oder gibt es diesbezüglich keine bankinternen Abstufungen?
a) Ich glaube nicht.b) Da gibt es sicherlich Abstufungen, die ich aber nicht kenne.c) Selbstverständlich: Je besser eine Kreditsicherheit ist (etwa werthaltige Grundschulden oder entsprechende Bürgschaften), umso günstiger sollte sich diese Qualität auf meinen Kreditzinssatz auswirken.
Michael Vetter, Fachjournalist für Finanzen E-mail:
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