Interview mit Dr. Jürgen Fedderwitz, Stellvertretender Vorsitzender der KZBV

„Schon damals waren die KZBV, die DG PARO und die BZÄK mit im Boot“

Herr Dr. Fedderwitz, Sie haben das Thema PAR seit langen Jahren standespolitisch begleitet. Wo lagen die Anfänge und was sind für Sie die Meilensteine bis heute?

Ende der Neunzigerjahre verfolgten wir in der Standespolitik das Projekt der Vertrags- und Wahlleistungen. Ich habe dann im Jahr 2000 dazu ein Konzept für eine damals moderne PAR-Behandlung veröffentlicht. Zehn Jahre später erarbeiteten wir dann die Blaupause für die jetzige Behandlungsstrecke. Und schon damals waren die KZBV, die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) und die BZÄK mit im Boot.

2004 erfolgte die Umrelationierung des BEMA – worum ging es da seinerzeit? – und warum wurde das damalige präventionsorientierte PAR-Konzept nicht umgesetzt?

Der gesetzliche Auftrag war, die Leistungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung ganz wesentlich hinsichtlich des Zeitaufwands zu vergleichen und neu zu bewerten. Das galt zum Beispiel für die konservierenden Leistungen untereinander, aber auch im Vergleich zwischen den konservierenden und den prothetischen Leistungen. Für die PAR-Behandlung hätte sich mit der damaligen Einheitsposition P200 eine heftige Absenkung ergeben. Das haben wir – gemeinsam mit den Krankenkassen – durch eine Differenzierung in die Positionen P200 bis P203 aufzufangen versucht. Zur selben Zeit hatten wir – KZBV und Kassen zusammen mit der Wissenschaft – ein ganz modernes Versorgungskonzept erarbeitet. Als man dann durchrechnete, was es kosten würde, kam das Konzept in die Schublade. Es war seinerzeit nicht finanzierbar.

Bei einem neuen, modernen PAR- Versorgungskonzept wird sich auch die Finanzierungsfrage in der GKV stellen. Die KZBV arbeitet bereits an Lösungsmöglichkeiten für Finanzierungsmodelle. Wo sind hier die Knackpunkte? Und: In welche Richtung wird da gedacht?

Bisher ist die PAR-Behandlung eine hundertprozentige Sachleistung. Wenn jetzt zusätzliche Behandlungsanteile, besonders die Unterstützende Parodontitis-Therapie (UPT), kommen sollten, würde das die bisherigen Ausgaben der GKV kräftig erhöhen. Wenn wir an alternative Finanzierungsmodelle denken, müssen wir auch den Gesetzgeber berücksichtigen, der dazu die Möglichkeit schaffen muss. Es gibt eine Reihe von Modellen (wie Anreiz- oder Bonusmodelle), jedes hat Vor- und Nachteile für die Patienten, den Kostenträger und auch für uns Zahnärzte.

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