Machen Sie mit bei der ZE-Statistik der KZBV!
„Den Punktwert bestimmen Sie!“ – mit dieser Überschrift startet der zm-Aufruf an alle Zahnärztinnen und Zahnärzte zur freiwilligen Mitwirkung an der KZBV-Statistik zur Erhebung von repräsentativen Daten zur gleich- und andersartigen ZE-Versorgung (siehe Titelgeschichte). Zugegeben – das klingt auf den ersten Blick provokativ und zugespitzt, trifft aber den Nagel auf den Kopf.
Die KZBV benötigt eine solide Datenbasis, um im Interesse der Zahnärzteschaft Punktwertverhandlungen im ZE-Bereich auch weiterhin erfolgreich führen und das Festzuschusssystem erhalten zu können. Dabei können die erforderlichen Daten nur aus den Abrechnungen der Praxen bei gleich- und andersartigen ZE-Versorgungen generiert werden, denn die regelmäßig an die KZVen übermittelten Abrechnungsdaten enthalten selbstverständlich keinerlei Informationen über die Struktur der GOZ-Rechnungen bei den Zuzahlungen.
Um diese Daten ohne zusätzlichen Aufwand für die Praxis erheben zu können, hat die KZBV ein ZE-Software-Modul für die Praxissoftware entwickelt, mit dessen Hilfe sämtliche Daten von gleich- und andersartigen Versorgungen beim Zahnersatz (die Zustimmung des Praxisinhabers vorausgesetzt) statistisch erfasst und an die KZBV weitergegeben werden – verschlüsselt, anonymisiert und datenschutzrechtlich abgesichert.
Die Datenerhebung erfolgt dabei grundsätzlich unabhängig vom jeweils verwendeten Praxissoftwaresystem. Allerdings stellen nicht alle Softwarehersteller das KZBV-ZE-Software-Modul kostenlos zur Verfügung, sondern verlangen von Zahn- ärzten Gebühren für die Nutzung des Moduls. Bei anderen Softwarehäusern ist die Nutzung jedoch kostenfrei. Besonders die Kolleginnen und Kollegen, die eine solche Software nutzen, bitte ich, uns zu unterstützen.
Ich will Ihnen im Folgenden noch einmal beispielhaft drei Gründe aufzählen, warum wir unsere Datenbasis erweitern und dafür möglichst viele Kolleginnen und Kollegen gewinnen müssen:
• Oftmals sehen wir uns in der Öffentlichkeit und in den Medien Vorwürfen ausgesetzt, wir würden uns bei den Zuzahlungen zum Zahnersatz ungerechtfertigt bereichern. Mangels genauer statistischer Belege gibt es immer wieder Raum für Spekulationen über das vermeintlich falsche Abrechnungsverhalten der Zahnärzte. Eine solide Datenbasis über die Abrechnung von gleich- und andersartigen Leistungen würde die KZBV in die Lage versetzen, wiederkehrenden und in der Regel ungerechtfertigten Vorwürfen öffentlichkeitswirksam entgegenzutreten.
• Die Krankenkassen verfügen – im Gegensatz zu den KZVen und der KZBV – über umfangreiche Informationen über gleich- und andersartige Versorgungen, weil die Versicherten ihnen ihre Abrechnungen zur Erstattung vorlegen. Um als KZBV mit gleich langen Spießen die Interessen der Kollegenschaft vertreten zu können, müssen wir über adäquate Daten verfügen.
• Bei den Punktwertverhandlungen für Zahnersatz zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband ist eine qualitativ hochwertige und solide Datenbasis erforderlich, die das Abrechnungsgeschehen auch bei gleich- und andersartigen Leistungen abbildet. Sowohl von Schiedsämtern, aber auch von Seiten der Rechtsprechung werden zunehmend höhere Anforderungen an die KZBV gestellt, wenn es um nachvollziehbare Strukturberechnungen geht. Die bisher von der KZBV heranziehbaren Datengrundlagen reichen nicht mehr aus, wir müssen repräsentative Auswertungen zur Leistungs- und Kostenstruktur vorlegen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seien Sie versichert, dass niemand die erhobenen Daten Ihrer Praxis, noch Ihrer Patienten zuordnen kann. Wir stellen höchste Anforderungen an die Datensicherheit dieser verschlüsselten und anonymisierten Daten.
Ich hoffe, dass Sie meinem Aufruf folgen werden. Sie machen mit Ihrer aktiven Hilfe die betriebswirtschaftliche Zukunft unseres Berufsstandes ein Stück sicherer und stellen die Weichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV