Nicht jeder Verdacht ist ein Fehler
Die Zahl der gutachterlich festgestellten Fehler ist im Vergleich zum Jahr 2014 erneut leicht angestiegen – von 14.663 auf 14.828 Fälle. Dabei ging es um medizinische und zahnmedizinische Behandlungen sowie um die Kranken- und Altenpflege. Die Frage „Liegt ein Behandlungsfehler vor und hat der Patient einen Schaden erlitten?“ bejahten die ärztlichen Gutachter der MDK in mehr als jedem vierten Gutachten (27,3 Prozent) – also in 4.064 Fällen. In jedem fünften Fall (21,3 Prozent) stellten die Gutachter fest, dass der Behandlungsfehler auch die Ursache für den Schaden war – dies trifft auf 3.156 Fälle zu.
Wie deutet man eine intransparente Datenlage?
Aufgrund der Differenz zwischen vorgeworfenen und tatsächlich bestätigten Fehlern mahnte Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin Sozialmedizin – MDK Bayern, an: „Eine hohe Zahl an Vorwürfen lässt nicht auf eine hohe Zahl an tatsächlichen Behandlungsfehlern schließen. Die Zahl spiegelt vielmehr wider, wie Patienten Behandlungen erleben und wie unterschiedlich sie auf ein Ergebnis reagieren, das nicht ihren Erwartungen entspricht.“ Zudem sei die Datenlage zu Behandlungsfehlern unzureichend und intransparent: „Die Anzahl der Behandlungsfehler, die gemacht werden, ist nicht bekannt. Mangels einer systematischen Erfassung ist unklar, wie viele Behandlungsfehler in Kliniken, Arztpraxen, bei Haftpflichtversicherungen, Rechtsanwälten oder Gerichten bekannt werden. Unklar ist auch, wie viele Behandlungsfehler gar nicht aufgedeckt und daher in keiner Statistik erfasst werden“, kritisierte Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS). Aus Sicht des MDS sollte daher über eine Meldepflicht für Behandlungsfehler nachgedacht werden. So könne eine zuverlässige Datenbasisgeschaffen werden, die Spekulationen beendet und mehr Gewissheit über die Wirkung von Sicherheitsmaßnahmen bringt.
„Wir Zahnärzte haben eine positive Fehlerkultur“
Die Verteilung der Vorwürfe auf Fachgebiete ergab folgendes Bild: 32 Prozent aller Vorwürfe bezogen sich auf Orthopädie und Unfallchirurgie, elf Prozent auf die Innere Medizin und Allgemeinmedizin, weitere elf Prozent auf die Allgemeinchirurgie, sieben Prozent auf die Frauenheilkunde und fünf Prozent auf die Pflege. Etwa neun Prozent, das entspricht 1.349 Vorwürfen, entfallen auf die Zahnmedizin. 451 Fälle bei zahnmedizinischen Behandlungen wurden von Gutachtern bestätigt.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV äußerte sich anlässlich der Veröffentlichung des MDK-Behandlungsfehlerreports mit folgenden Worten: „Zahnärzte zählen mit zu den am häufigsten konsultierten Facharztgruppen. Unsere Qualitätsförderung funktioniert zuverlässig und gewährleistet in Praxen und Kliniken ein hohes Maß an Sicherheit für die Patienten. Dies können auch die MDK-Zahlen letztlich nicht infrage stellen. Denn den Zahlen des MDK stehen immerhin etwa 90 Millionen Behandlungsfälle pro Jahr bei gesetzlich Versicherten gegenüber.“ Unabhängig von den im MDK-Report ausgewiesenen Behandlungsfehlern, arbeitet die Zahnärzteschaft an einer weiteren Verbesserung der Behandlungsqualität. „Mit dem Berichts- und Lernsystem „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“ lebt der zahnärztliche Berufsstand eine positive Fehlerkultur: Wenn schon unerwünschte Ereignisse passieren, sollen zumindest die Kollegen die Chance haben, daraus zu lernen“, erklärte Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer.