Leitartikel

Praxispersonal – Positionen auf den Punkt gebracht

Christoph Benz
,
Peter Engel
,
Dietmar Oesterreich

„Delegation ja – Substitution nein!“ Mit dieser Kernaussage bringt das Memorandum zur Aus- und Fortbildung des zahnärztlichen Praxispersonals die Positionen der Bundeszahnärztekammer auf den Punkt. Wir sorgen damit für einen Rahmen, damit auch in Zukunft ausreichend qualifizierte Fachkräfte für unsere Praxen zur Verfügung stehen. Klare Bedingungen zu formulieren, die Attraktivität des Berufsbildes zu fördern und den gesamten Qualifikationsbereich rund um die ZFA zu stärken – das sind unsere erklärten politischen Ziele.

Im Einzelnen:

  • Wir wollen die berufliche Ausbildung zur ZFA neu ordnen: Wir empfehlen, eine dreijährige Ausbildung zur ZFA mit gestreckter Abschlussprüfung umzusetzen. Dadurch erhält die ersetzte Zwischenprüfung eine Aufwertung und motiviert die Auszubildenden.

  • Der gesamte Qualifikationsbereich der ZFA wird durch das Kammersystem gestärkt: Die ZFA kann sich zur ZMP, ZMF, ZMV bis hin zur DH fortbilden. Das wird durch die Aufstiegsfortbildungen der Kammern mit ihren Instituten unterstützt.

  • Eine Akademisierung der Assistenzberufe löst das Fachkräfteproblem nicht: Beruflicher Erfolg beruht beim Assistenzpersonal ganz wesentlich auf praktischen Erfahrungen. Hier sollten auch keine künstlichen Erwartungen, etwa im Hinblick auf die selbstständige Berufsausübung, geweckt werden.

  • Ja zur Delegation und Nein zur Substitution – das ist unser Kernziel: Voraussetzung für eine Delegation ist, dass der Mitarbeiter über eine abgeschlossene Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetztes verfügt. Ob diese Qualifikation vorliegt, entscheidet der Zahnarzt in eigener Verantwortung. Eine Übertragung von Aufgaben im Bereich der Prophylaxeassistenz ist klar im Zahnheilkundegesetz geregelt. Der Zahnarzt muss jederzeit für Rückfragen, Korrekturen oder bei Komplikationen zur Verfügung stehen. Eine Substitution zahnärztlicher Leistungen lehnt die BZÄK ab. Weder besteht dafür eine Notwendigkeit, noch ist eine Substitution aus Gründen des Patientenschutzes rechtlich vertretbar.

  • Die Kammern müssen ihre alleinige Zuständigkeit für das Berufsrecht noch stärker für sich reklamieren: Die BZÄK plädiert deshalb dafür, dass die Delegationsrechte des Zahnarztes aus dem Zahnheilkundegesetz in die Berufsordnungen der Länderkammern überführt werden. Dazu wird die BZÄK die Musterberufsordnung ergänzen.

Unerlässlich ist es für uns, dass das Berufsbild der ZFA in seiner Attraktivität gesteigert wird. Dazu zählt zum Beispiel, Impulse zur Verbesserung der Ausbildung in den Praxen zu setzen, eine angemessene Vergütung sicherzustellen, die Auszubildenden mit Vorbereitungskursen zur Abschlussprüfung zu unterstützen oder den Karriereweg der ZFA weiterhin attraktiv zu gestalten.

Zur Umsetzung unserer Ziele werden wir zusammen mit den Länderkammern unsere Aktivitäten in engem Austausch koordinieren und weiter ausbauen. Es gilt, den Rahmen zu schaffen, damit der Arbeitsplatz Zahnarztpraxis weiterhin attraktiv bleibt und kompetente Mitarbeiter bindet. Vorwürfe von außen, die BZÄK habe im Bereich der Praxismitarbeiter den Anschluss an gesellschaftliche Entwicklungen verloren und wolle verhindern, dass neue akademische Berufe in die Praxen kämen, halten wir für nicht zielgerichtet.

Im Gegenteil: Das Memorandum bezieht klar Stellung und sendet deutliche Signale in die Politik. Wir fordern, dass das duale System der beruflichen Ausbildung, das internationalen Vorbildcharakter besitzt, nicht zu Gunsten der akademischen Bildung vernachlässigt wird. Neben der ZFA darf es kein selbstständiges Berufsbild DH geben. Und im Sinne des Patientenschutzes darf die Politik eine Substitution zahnmedizinischer Leistungen nicht zulassen.

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