Editorial

Aufreger mit Nachhall

Während diese zm-Ausgabe in den Druck geht, hält die SPD-Bundestagsfraktion ihre Klausurtagung ab. Sie will sich in diesem Jahr in der Gesundheitspolitik profilieren, heißt es. Ein Thema: die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung.

In der Tat ist dieser Punkt eines der ersten „Aufregerthemen“ am Jahresanfang – mit Potenzial auf Nachhall. Da nämlich haben die meisten gesetzlichen Kassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Wegen der steigenden Beiträge sind inzwischen in der SPD Forderungen laut geworden, die Arbeitgeber wieder an der Mehrbelastung zu beteiligen. Zuletzt hatte sich Arbeitsministerin Andrea Nahles für die Rückkehr zur Parität bei den Kassenbeiträgen ausgesprochen. Aber auch der CDU-Arbeitnehmerflügel dockt hier an. Deren Bundesvorsitzender Karl-Josef Laumann will die Arbeitgeber mittelfristig wieder an den Kassenbeiträgen beteiligen. Grüne und Linke denken ebenfalls laut darüber nach. Über kurz oder lang haben wir hier also wieder die Systemfrage auf dem Tisch – mit Hinblick auf die Bundestagswahl 2017 ein treffliches Feld, um Wahlkampfpolitik zu betreiben.

Wenn man zurückblickt, hatte die Koalition Anfang 2015 den einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesenkt. Der Anteil der Arbeitgeber an den Kassenbeiträgen blieb bei 7,3 Prozent. Die Arbeitnehmer zahlen ebenfalls 7,3 Prozent, müssen aber den Mehrbetrag der Kassen (in 2015 durchschnittlich 0,9 Prozent) selbst zahlen. Und dürfen jetzt zum Teil kräftig in die Tasche greifen, wenn sie ihre Krankenkasse nicht wechseln wollen. Doch man erinnere sich: Krankenkassen, die gut wirtschafteten, konnten ihren Mitgliedern noch bis Ende des Jahres 2014 einen Teil der Krankenkassenbeiträge zurückerstatten. Die Einführung der Zusatzbeiträge machte damit Anfang 2015 Schluss.

Das gute Finanzpolster in der GKV ist in den vergangenen Jahren zusammengeschmolzen – und wird wegen der steigenden Leistungsausweitungen aufgrund der jüngsten Gesetzgebung noch weiter schrumpfen. Die Koalition hat – wie nach der vergangenen Wahl angekündigt – eine ganze Reihe von Gesundheitsgesetzen umgesetzt beziehungsweise auf den Weg gebracht: so etwa das Versorgungsstärkungsgesetz, das Präventionsgesetz, die zweite Stufe der Pflegereform und das Krankenhausstrukturgesetz. Mit entsprechenden Leistungsverbesserungen für die Versicherten.

Der GKV-Schätzerkreis hat ausgerechnet, dass in diesem Jahr die GKV-Ausgaben um elf Milliarden Euro steigen werden, und das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) rechnet bis 2020 mit Mehrkosten von 40 Milliarden Euro. Die Kassen sind sauer und monieren die wachsende Kostenlawine. So zitiert etwa das Handelsblatt (7.1.2016) den neuen AOK-Vorstandsvorsitzenden Martin Litsch: Er beklagt, dass die Politik die Chance vertan habe, die vollen Kassen für echte Strukturreformen zu nutzen. Ohne diese Reformen seien stark steigende Zusatzbeiträge nicht zu vermeiden.

Das Thema bleibt auf der gesundheitspolitischen Agenda. Für die Heilberufler und Zahnärzte gilt es, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen. Künftige Strukturreformen sind zwar notwendig, dürfen aber nicht zu ihren Lasten gehen.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.