"Bekennt Euch!"
Bewertungen werden bestellt oder sogar gekauft und im Schutz der Anonymität wird gelobt oder kritisiert, ohne dass der Leser nachvollziehen kann, ob es sich um authentische und seriöse Erfahrungsberichte handelt. Das Spektrum reicht von der Fünf-Sterne-Bewertung über die sachliche Einschätzung bis zu unwahren Behauptungen und zur Verleumdung.
Der Bundesgerichtshof hat sich schon mehrfach mit der Thematik befasst und dabei stets das öffentliche Interesse an der Beurteilung ärztlicher Leistungen über den Persönlichkeitsschutz des Beurteilten gestellt. Ein Anspruch auf Löschung einer Beurteilung wurde lediglich bei unwahren Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik zugebilligt. Ansonsten muss sich ein Arzt oder Zahnarzt nach Auffassung des BGH damit abfinden, dass für ihn sogar wirtschaftliche Nachteile aus den Bewertungen entstehen können.
Die Waffen sind aus meiner Sicht dabei ungleich verteilt, denn dem Beurteiler werden weitgehende Meinungsfreiheit und schützende Anonymität zugestanden, während sich der Beurteilte auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit und eventuell auf unberechtigte oder gar unsachliche Kritik einzustellen hat. Eine Lösung könnte darin bestehen, dass sich die Beurteiler namentlich zu ihren Bewertungen bekennen müssen. Den Mut und auch die Zivilcourage für ein solches Umdenken kann ich in unserer Gesellschaft aber noch nicht erkennen.
Stephan Allroggen,Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen