Freiberuflichkeit leben
Festredner Peter Müller, Richter am Bundesverfassungsgericht und ehemaliger saarländischer Ministerpräsident, brach eine Lanze für die Selbstverwaltung. „Das Bundesverfassungsgericht hat sich ausdrücklich zur Freiberuflichkeit bekannt“, sagte Müller zum Auftakt des Zahnärztetages in den Bolle-Sälen in Berlin. „Jeder Eingriff in die Freiberuflichkeit erfordert zwingend den Gemeinwohlbeleg!“ Und weiter: „Ich glaube, dass die Freiberuflichkeit aus staats- und verfassungsrechtlicher Sicht gute Karten hat. Es lohnt sich, dafür zu werben.“
Ein Votum, das BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel voll und ganz unterstützte. Der freie Beruf sei der Grundpfeiler des Gesundheitswesens, betonte er. „Auf Freiberuflichkeit bauen sich unsere Strukturen, unser Selbstverständnis und unsere tagtägliche Praxisarbeit auf. Diesen Baustein, von dem auch das Wohl unserer Patienten abhängt, gilt es in diesen verwirrenden Zeiten massiv zu verteidigen.“
Die scheidende DGZMK-Präsidentin Prof. Dr. Bärbel Kahl-Nieke erinnerte an das im letzten Jahr verabschiedete Leitbild des Berufsstandes. Sie betonte neben der Freiheit und Verantwortung der Freiberuflichkeit besonders das Bekenntnis der Zahnärzteschaft zu wissenschaftlich fundierten Behandlungsmaximen und deren Umsetzung auf der Basis ethischer Grundsätze: „ Das oberste Ziel ist eine wissenschaftlich fundierte und an der bestmöglichen Evidenz ausgerichtete ethisch reflektierte und empathische Behandlung zahnmedizinischer Krankheitsbilder.“ Und weiter: „Als freier Beruf konzipiert und fördert die Zahnärzteschaft eigenständig Konzepte zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Versorgung.“ Die Selbstverwaltung bezeichnete sie als Ausdruck funktionierender Eigenverantwortung.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, forderte: „Der Selbstverwaltung muss wieder der Gestaltungsspielraum zugestanden werden, den ihr das Bundesverfassungsgericht zugesprochen hat. Die Kompetenz der Selbstverwaltung darf nicht länger diskreditiert und ihre Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung zurückgewiesen werden.“