Was in der Zahnarztpraxis alles versichert sein sollte

Schutz vor ungebetenen Gästen

Fabian Pavlik erläutert, welche Gegenstände in der Zahnarztpraxis gegen Einbruchdiebstahl versichert sein sollten. Pavlik leitet eine LVM-Versicherungsagentur in Berlin.

Herr Pavlik, wie sieht umfangreicher Versicherungsschutz gegen Diebstahl in einer Zahnarztpraxis aus?Fabian Pavlik:

In der Tat werden auch Zahnarztpraxen immer wieder von ungebetenen Gästen heimgesucht. Oft kommt es dabei neben dem Einbruchdiebstahl auch zu Vandalismusschäden. Dies ist etwa der Fall, wenn Behandlungsgeräte oder die Büroinfrastruktur beschädigt oder entwendet werden. Dadurch ist dann der Praxisbetrieb für eine gewisse Zeit lahmgelegt. Deshalb ist es wichtig, sich neben Einbruchdiebstahl und Vandalismus auch gegen den Ertragsausfall abzusichern.

Welche Gegenstände sollten versichert werden?

Da man im Prinzip ja nicht weiß, worauf die Diebe es abgesehen haben, sollte man die komplette Betriebseinrichtung nebst Bürokommunikation, Röntgengerät, zahntechnischer Geräte und natürlich auch die entsprechenden Edelmetalle versichern.

Wie sollten die Räume, in denen sich Patienten- und Abrechnungsdaten sowie die Praxis-EDV befinden, geschützt werden?

Die Daten müssen – unabhängig ob eine Alarmanlage installiert ist – vom Zahnarzt gesichert, an einem anderen Ort aufbewahrt werden. Die Wiederherstellung ist nicht in der Einbruchdiebstahlversicherung enthalten. Die Installation einer Alarm- anlage beziehungsweise von mechanischen Sicherungen ist deshalb zu empfehlen.

Wie wird die individuelle Versicherungssumme ermittelt?

Alle, dem Versicherer angezeigten Gegenstände werden zum Neuwert, also dem heutigen Anschaffungspreis, versichert.

Wie hoch ist der jährliche Mindestbetrag?

Sinnvollerweise sollte ein Zahnarzt mit seinem Versicherer ein Paket schnüren, das neben Einbruchdiebstahl- auch Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherungsschutz bietet. Aufgrund der stark variierenden Praxisgrößen und -ausstattungen erfolgt eine Beitragsermittlung hier in jedem Fall individuell. Der Mindestbeitrag für eine reine Einbruchdiebstahl-Police liegt bei 60 Euro inklusive Versicherungssteuer.

Mit welchen Maßnahmen können sich Praxisinhaber außerdem sinnvoll schützen?

Für die Sicherung der Praxis gegen Einbruch sind mechanische Sicherungen für Türen- und Fenster der wirksamste Schutz. Wer noch einen Schritt weitergehen will, kann zusätzlich eine Einbruchmeldeanlage installieren. Leider muss man auch feststellen: 100-prozentigen Einbruchschutz kann letztendlich keine Technik gewährleisten.

Daher sollte man auch über die Anschaffung eines Tresors nachdenken. Dieser sollte genügend Platz für sensible zahntechnische Geräte, Edelmetalle und Medikamente bieten. Hier lassen sich auch die für den Betrieb der Praxis notwendigen Dokumente, beispielsweise für Bankgeschäfte, sowie Vollmachten sicher verstauen.

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