KZBV-Vertreterversammlung

Was bleibt übrig von der Selbstverwaltung?

Selbstverwaltungsentmachtungsgesetz, Selbstverwaltungsverstümmelungsgesetz, Selbstverwaltungskastrationsgesetz: Die Delegierten machten auf der KZBV-Vertreterversammlung keinen Hehl daraus, was sie vom geplanten GKV-SVSG halten. Annette Widmann-Mauz, parlamentarische Staatssekretärin im BMG, versuchte die Vertragszahnärzte zu beschwichtigen – mit mäßigem Erfolg.

Diesem Auftritt hat Annette Widmann-Mauz sicherlich nicht entgegen gefiebert: Auf der VV der KZBV am 16. November in Berlin musste sie den Delegierten erklären, wieso das Bundesgesundheitsministerium die Selbstverwaltung so massiv schwächen und aushöhlen will.

„Dieser Entwurf erschüttert uns im Innersten!“

„Dieser Entwurf erschüttert uns im Innersten“, fasste der VV-Vorsitzende Dr. Karl-Friedrich Rommel die Gemütslage der Zahnärzte zusammen. „Selbstverwaltung ist nicht Auftragsverwaltung! Wenn dieser Entwurf so durchkommt, dann brauchen wir keine Körperschaften mehr, dann sind KVen und KZVen, KBV und KZBV ohne Sinn“, brachte es der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz auf den Punkt. „Dann wird die Selbstverwaltung in ihrer bisherigen Form abgeschafft“, bestätigte sein Vizekollege Dr. Günther E. Buchholz. „Bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erstreckte sich die Ersatzvornahme des BMG ebenfalls bis zur vollständigen Fachaufsicht. Und wie beim GKV-SVSG räumte sich das Ministerium auch hier das Recht ein, sämtliche Beschlüsse der gematik zu prüfen und zu ersetzen – geklappt hat es trotzdem nicht!“

„Die BMG-Aufsicht bleibt eine Rechtsaufsicht!“

Einwände und Befürchtungen, die Widmann-Mauz mit aller Macht zu entkräften versuchte. Wiederholt stellte sie die – mit der Politik, wie sie herausstellte – errungenen Erfolge der Zahnärzteschaft heraus: von der Einführung der Festzuschüsse über die im GKV-Leistungskatalog festgeschriebene ECC-Prävention bis hin zur besseren zahnmedizinischen Versorgung Pflegebedürftiger und behinderter Menschen.

„Sie haben gemeinsam mit der Politik sehr viel zustande gebracht. Ich hoffe, dass wir unsere enge Zusammenarbeit in den nächsten Jahren fortsetzen können“, sagte sie. „Wenn Selbstverwaltung und Aufsichtsbehörden aufeinander treffen, münden die Konflikte am Ende erfahrungsgemäß in eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Und auch jetzt bewerte ich diese Auseinandersetzung als Etappe auf dem Weg zu einem guten Ergebnis.“

Die Selbstverwaltung stelle hohe Ansprüche an ihre Akteure, weil sie praxisnahe und eigenverantwortliche Entscheidungen erfordere. Die Befürchtungen über eine geplante Ausweitung der Befugnisse der Aufsicht habe das Bundesgesundheitsministerium deshalb durchaus ernst genommen. So habe man die Eingriffsrechte, beispielsweise des geplanten Entsandten, im Kabinettsentwurf bereits konkretisiert und die Kompetenzen klarer gefasst. Insbesondere auch, um Rechtsverletzungen entgegentreten zu können – „nicht bei Ihnen, sondern an anderer Stelle!“ Ziel sei, ein für alle Spitzenverbände im Gesundheitswesen weitgehend gleiches Recht zu schaffen, aber dort, wo Unterschiede zwingend seien, diese auch abzubilden. Der modifizierte Entwurf berücksichtige daher stärker die „Besonderheiten in der KBV“, die etwa künftig einen Dreiervorstand zu bilden hat, damit Haus- und Fachärzte sich nicht länger blockieren.

Die Vertragszahnärzteschaft könne sicher sein, „dass das BMG sich auch weiterhin auf seine Rechtsaufsicht beschränken wird“. Wie die KZBV ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommt, werde ihr auch weiterhin überlassen bleiben. „Ich will von der Selbstverwaltung nicht abweichen“, bekannte Widmann-Mauz und stellte abschließend klar: „Der Gestaltungsspielraum wird nicht beschnitten. Die BMG-Aufsicht bleibt eine Rechtsaufsicht.“

Für den KZBV-Vorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer setzt diese Botschaft ein politisches Zeichen: „Für uns ist es sehr wichtig, dass Sie uns heute ein klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung gegeben haben.“ Es sei völlig zutreffend, wie die Staatssekretärin den Dialog zwischen Zahnärzteschaft und BMG in den vergangenen zwölf Jahren beschrieben habe: „konstruktiv und vertrauensvoll.“ Eßer: „Wir schätzen Sie ausdrücklich und haben nicht vergessen, dass Sie eine engagierte Kämpferin für die Belange der Selbstverwaltung sind und uns als treibende Kraft hier immer unterstützt haben. Doch dieses jetzt verlorengegangene Vertrauen muss erst wieder aufgebaut werden.“

„Das soll uns erstmal jemand nachmachen!“

Die Stärke der Selbstverwaltung, so verdeutlichte Eßer, liegt in ihrer Nähe zum Versorgungsgeschehen und in der hohen Sachkompetenz. Eßer: „Die Zahlen der DMS V belegen eindrucksvoll, dass alle Zahnärzte in Deutschland stolz sein können auf ihre Arbeit. Der Paradigmenwechsel hin zu einer präventionsorientierten Versorgung hat hervorragend funktioniert: Die Mundgesundheit der Deutschen ist so gut wie nie zuvor – und das, obwohl die anteiligen Leistungsausgaben der Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen seit 1992 von 11,06 Prozent von Jahr zu Jahr gesunken sind und sich heute mit 6,65 Prozent auf einem historischen Tiefpunkt befinden. Das soll uns erstmal jemand nachmachen: Beste Gesundheit bei sinkenden anteiligen Leistungsausgaben!“

Die so spürbare Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung sei „der Verdienst einer jeder Zahnärztin und eines jeden Zahnarztes, aber auch Ausdruck einer funktionierenden Selbstverwaltung, so wie wir sie verstehen: verantwortungsbewusst innerhalb des gesetzlichen Rahmens mit eigenem Gestaltungsspielraum!“ Eßer mache schon seit Längerem einem politischen Klimawandel aus, der sich in einem zunehmenden Misstrauen gegenüber den Heilberuflern äußert: „Die anfänglichen Pläne des BMG ließen keinen Zweifel daran aufkommen: Es sollte in die elementarsten Befugnisse der Körperschaften eingegriffen werden.“

„Wir erwarten ein klares Bekenntnis von Gröhe!“

Dass der vom Kabinett beschlossene Entwurf im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf deutlich abgeschwächt und in seiner Zielsetzung geändert wurde, zeige zwar, dass die Kritik der Heilberufler beim BMG nicht verhallt sei: „Dennoch bleibt die Sorge um den Erhalt der funktionierenden Selbstverwaltung! Wir erwarten ein klares Bekenntnis von Minister Gröhe zur Selbstverwaltung mit ihren Handlungs- und Entscheidungsspielräumen!

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