Dr. Engel: „Herr Lehmann: Sie irren!“
Sehr geehrter Herr Lehmann, Sie irren.
Wir denken zuerst als Mediziner und finden, (zahn)medizinische Therapie kann man nicht versteigern wie Turnschuhe. Denn eine Therapieentscheidung ist eine hochkomplexe Angelegenheit: Mundgesundheitszustand, systemische Erkrankungen, medizinische Prognosen, Wünsche des Patienten, geeignete Materialien.
Dass ein Patient bei so einer komplexen Thematik eine Zweitmeinung wünscht, ist verständlich – und wird von uns unterstützt. Was aber nicht für die Einholung einer Zweitmeinung geeignet ist, ist ein Auktionsportal. Denn hier wird nicht ein Patient vorstellig, sondern allein sein Heil- und Kostenplan. Mit der Bitte um ein darunterliegendes finanzielles Angebot. Ohne Befunderhebung, ohne alles.
Da schüttelt der Mediziner den Kopf.
Nicht zu viel für eine Leistung bezahlen zu wollen, ist das gute Recht des Patienten. Er soll sich gerne eine echte zweite Meinung einholen. Ein anonymes Bewertungsportal ist hierfür aber zwingend ungeeignet.
Die verschiedenen Behandlungsalternativen werden gemeinsam zwischen Patient und Zahnarzt besprochen, damit – auch unter Berücksichtigung der Kosten – eine Behandlungsentscheidung getroffen werden kann. Von Fachfremden kann das nicht bewertet werden.
Erst nach der Entscheidung wird der endgültige Heil- und Kostenplan erstellt.
Ohne genaue Diagnostik auch kein verbindlicher Therapieplan. Nichts anderes fordern die Zahnärztekammern, denn die Berufspflichten fordern wissenschaftliches Vorgehen.
Ob Sie es wahrhaben wollen oder nicht: Unsere Intervention hat nicht zuletzt die Interessen der Patienten im Blick. Und nur ein zufriedener Patient kommt wieder. Das hilft dann dem Zahnarzt.
Lesen Sie den Schlagabtausch
Lehmann: „Dr. Engel, Sie schützen die Falschen!“
Dr. Engel gefällt nicht, was er auf der 2ten-ZahnarztMeinung sieht. Die riesigen Preisunterschiede irritieren ihn. Auktionszahnärzte sind für ihn Nestbeschmutzer. Der Portalbetreiber ein windiger Geschäftemacher, und unterstützende Krankenversicherungen wollen ihre Kunden sowieso nur aus Profitgier hinters Licht führen. Ist es wirklich so einfach?
Die Rechtslage: Wie kann die Kammer tätig werden?
In den Möglichkeiten der Landeszahnärztekammern gegen berufsrechtliche Verstöße zu ermitteln und vorzugehen, zeichnet sich ein differenziertes Bild im Hinblick auf die Ermittlungskompetenzen der Kammern und die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens. Die Grundlagen bilden die jeweiligen Heilberufekammergesetze der Länder.
Sie dagegen sind ausschließlich altruistisch unterwegs? Wieviel Prozent Provision kassieren Sie denn für jeden vermittelten Patienten? 10 Prozent der Behandlungskosten? Oder sogar 20 Prozent? Sie bekommen Geld für eine Behandlung, die sie gar nicht ausführen.
Sie behaupten, dass Sie nur ein Ziel verfolgen:
Die Patienten vor – von Ihnen titulierten – Halsabschneidern zu bewahren. Dann rufe ich Sie auf, den zuständigen (Landes-) Zahnärztekammern Ross und Reiter zu benennen. Ich darf Ihnen versichern, dass es ureigenstes Interesse der Zahnärzte ist, die schwarzen Schafe aus dem Verkehr zu ziehen. Und dass uns die Heilberufe- und Kammergesetze hierfür die Mittel in die Hand geben.
Die pauschale Diffamierung des Berufsstands hilft hierbei aber nicht weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Engel
Präsident der Bundeszahnärztekammer
Chausseestr. 13, 10115 Berlin