„Es geht um die Zukunftsfähigkeit des Berufs“
Was genau hat der Verordnungsgeber vor, wenn er von Kostenneutralität spricht?
Prof. Dr. Ralph G. Luthardt: Zunächst: Der Verordnungsentwurf wurde vom Bundes‧gesundheitsministerium erstellt und betrifft die Bundesländer. Er muss nicht durch den Bundestag. Übernommen wurde ein alter Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK), der besagt, das Ganze müsse kostenneutral erfolgen. Die Kostenneutralität betrifft nicht die Ausbildungsinhalte, sondern die reinen Mittelzuflüsse an die Universitäten.
Jetzt passiert etwas Wichtiges: Die neue Approbationsordnung legt fest, dass das Zahnmedizinstudium 5.000 Stunden umfasst. Und sie legt fest, dass die Intensität der Betreuung – insbesondere in den klinischen Studienabschnitten – verbessert werden soll. In der alten Ordnung betrug die Betreuungs‧relation 1:6, jetzt soll es 1:3 sein. Die Idee ist, wenn man die Betreuungsrelation verbessert, dann braucht man auch weniger Personal zur Betreuung.
Zur „Kostenneutralität"
Zur Kostenneutralität heißt es im Entwurf der ZApprO wörtlich: „Die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger in der Zahnmedizin wird im Zuge der Reform um etwa sechs Prozent gesenkt, was ca. 126 Studienplätzen entspricht. Die Absenkung der Aufnahmekapazität im Studiengang Zahnmedizin ist dadurch bedingt, dass die Reform der zahnmedizinischen Ausbildung den Ausbildungsaufwand um etwa sechs Prozent erhöht. Die Kultusministerkonferenz erwartet, dass die Umsetzung der Reform kapazitäts- und kostenneutral erfolgt (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17. September 2009). Der erhöhte Ausbildungsaufwand lässt sich daher nur dadurch kompensieren, dass die Studienanfängerzahlen abgesenkt werden.“
Doch man braucht de facto mehr Personal. Wenn nämlich ein Student zum ersten Mal unter Supervision arbeitet und Patienten behandelt, braucht er eine personalintensivere Betreuung als bei der Arbeit am Phantomkopf. Es macht einen Unterschied, ob er am Phantom trainiert oder live am Patienten arbeitet. Die emotionale Belastung ist einfach höher. Es ist wichtig, dass die Studierenden diese Erfahrung auch selbst machen. Die Routine kommt mit der Zeit.
Zu beachten ist auch Folgendes: Die Kalkulation der Kapazitätsverordnung stammt aus einer Zeit, als es viel einfacher war, für die zahnmedizinische Ausbildung Patienten zu rekrutieren. Wir haben heute einen weitaus höheren Aufwand, Patienten zu gewinnen. Das erfordert erheblich mehr personelle Ressourcen. Und die Erwartungshaltung der Patienten an die Studierenden – und deren Wissenschaftlichkeit – ist eine höhere, als sie einmal war.
Die Verbesserung der Betreuungsrelationen in den klinischen Kursen budgetneutral und qualitätsfördernd umzusetzen – geht das überhaupt?
Das geht überhaupt nicht! Wenn die Personalausstattung an den Unis konstant bleiben soll – Stichwort Kostenneutralität –, würde dies bedeuten, dass sich die zur Verfügung stehende Ausbildungszeit am Patienten erheblich reduziert.
Wir von der VHZMK halten es für sehr wichtig, dass die Betreuungsrelation verbessert wird. Zu dem Punkt stehen wir. Das heißt aber nicht, dass die Studierenden in der Lage wären, in der Hälfte der Zeit auch das Gleiche zu lernen. Wenn man den Personaleinsatz reduzieren möchte, dann muss man auf der anderen Seite verstärkt Simulationsarbeitsplätze anbieten und dort investieren. Einige Universitäten haben diese in der ausgefeilten Form gar nicht. Natürlich erhöht das dann die Kosten.
Kurzum: Wenn 5.000 Stunden vorgegeben werden und die Betreuungsrelation ver‧bessert werden soll, dann muss auch mehr Personal in dieses System hinein.
Laut Entwurf der ZApprO soll die Studierendenzahl künftig sinken. Aber die heutigen Versorgungsbedarfe sehen doch aufgrund der demografischen Entwicklung ganz anders aus, oder?
Genau – da hat sich einiges getan. Die Überlegungen, die dem Entwurf zugrunde liegen, sind mehr als zehn Jahre alt und gingen von der Annahme aus, dass mehr Prävention weniger Kosten verursacht. Prävention schafft zwar mehr Gesundheit, jedoch werden die Patienten immer älter, behalten immer länger ihre eigenen Zähne und der Behandlungs- und Therapiebedarf steigt. Damit steigt auch der Bedarf an Zahnärzten. Die kostengünstigste Variante wäre ein früher Verlust von vielen Zähnen bei vielen Patienten – aber das will ja wohl niemand haben.
Hinzu kommt, dass sich – und das betont die VHZMK ganz deutlich – auch das zahnärztliche Rollenverständnis gewandelt hat. Früher herrschte das Modell der Einzelpraxen von Männern als Alleinverdiener vor. Heute greift das Familienmodell: Die junge Zahnärztegeneration hat ein anderes Rollenverständnis, es resultiert aus einer reduzierten Gesamtlebensarbeitszeit. In diesem Szenario ist es sogar wahrscheinlich, dass der Bedarf an Zahnärzten steigt.
Mit welchen Anforderungen und welchem finanziellen Mehrbedarf muss der Staat nach Ihren Analysen insgesamt rechnen?
Wir haben in der VHZMK eine komplexe Bei‧spielrechnung aufgestellt: Für den erhöhten Personalbedarf und die erforderlichen Investitionen in die Infrastruktur (zum Beispiel Simulationsplätze, Neuorganisation, bauliche Maßnahmen) gehen wir von einem Effizienz‧faktor von 0,66 aus.
Wir rechnen derzeit damit, dass der Staat circa 66 Millionen jährlich an laufenden zusätzlichen Kosten bundesweit für alle Zahnkliniken aufwenden muss. Und dass zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur notwendig sind. Je weniger man in die Infrastruktur investiert, umso höher werden die Personalkosten.
Sind einige Bundesländer höher belastet als andere – und warum?
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern sind die drei bevölkerungsreichsten Bundesländer, die höher belastet sind, weil dort zum Teil vier oder fünf Universitäten mit zahnmedizinischen Studiengängen ansässig sind. Dagegen haben Bremen und Brandenburg keine Universität mit Zahnklinik. Hier gibt es Wanderungs‧bewegungen von Studierenden und hier gilt es zu vermeiden, dass innerhalb Deutschlands ein Mehrklassensystem in der zahnmedizinischen Ausbildung entsteht. Klar ist auch, dass wirtschaftlich stärkere Bundesländer besser in der Lage sind, eine Struktur zur Verfügung zu stellen als finanziell schwächere.
Also sind die Länder gefragt, die Finanzierung des Zahnmedizinstudiums sicherzustellen. Sind diese denn dazu bereit, und wie soll das erfolgen?
Das ist eine spannende Fragestellung. Entgegen den bisherigen hochschulischen Prinzipien, wonach Wissenschaftsausgaben Sache der Länder sind, ist jetzt auch der Bund gefragt. Zu klären ist, ob die Finanzierung der Ausbildung der Mediziner und Zahnmediziner nicht auch anteilig durch den Bund erfolgen soll.
Mehr Qualität nur mit zusätzlicher Finanzierung
Stellungnahme des Medizinischen Fakultätentags (MFT)
Der MFT appelliert in seiner Stellungnahme zur ZApprO an die Bundesländer, sich nicht „einem vermeintlichen Zeitdruck durch die anstehenden Bundestagswahlen“ zu beugen, sondern die Verschränkung der beiden Studiengänge Medizin und Zahnmedizin vor dem Hintergrund der im Masterplan Medizinstudium 2020 an‧gestrebten Weiterentwicklung sorgfältig abzustimmen und hinsichtlich der Finanzierbarkeit zu prüfen. Denn der Entwurf des BMG entspreche nicht mehr „den Ansprüchen einer zukunftsorientierten medizinischen sowie zahnärztlichen Ausbildung“.Auch seien die kapazitären Auswirkungen auf beide Studiengänge sowie viele Finanzierungsfragen noch offen. Die geplante Kostenneutralität durch eine Reduktion der zahnmedizinischen Studienplätze um sechs Prozent nennt der MFT „nicht nachvollziehbar“. Die angestrebten verbesserten Betreuungsverhältnisse in der Zahnmedizin werden ausdrücklich begrüßt. Allerdings sei eine Qualitätsverbesserung des Studiums ohne eine zusätzliche Finanzierung nicht erreichbar, so der MFT. Fazit: Kostenneutralität sei nicht gegeben, die Weiterentwicklung dürfe nicht zulasten der Humanmedizin erfolgen.
Was fordern Sie seitens der VHZMK von der Politik?
Ein klarer Wunsch der Zahnmedizin ist es, dass die neue Approbationsordnung kommt. Und dass die Klärung der Finanzierung zwischen Bund und Ländern erfolgt.
Wobei nach meinem Kenntnisstand eine Verzögerung hinsichtlich einer Klärung mit dem Bund nicht zwangsläufig das Aus der Approbationsordnung darstellen wird. Das kann auch in der neuen Legislaturperiode weitergeführt werden.
Was ist, wenn die neue Approbations‧ordnung den Bundesrat nicht passiert und an der Finanzierung scheitern sollte?
Es ist politischer und gesellschaftlicher Konsens, dass die neue ZApprO absolut sinnvoll ist und kommen muss. Spannend bleibt, wie viel Geld man in Deutschland in Bildung investieren und wie man die Wissenschaftlichkeit gewährleisten will. Dabei ist die Zahnmedizin nur ein Baustein von vielen im Rahmen der Bildungspolitik. Es ist keine Lösung, Geld zu sparen und die Ausbildung der Zahnärzte beispielsweise an eine reine Zahnarzt-Schule zu verlagern. Es geht um die Zukunftsfähigkeit des Berufs und die Wissenschaftlichkeit des Faches.
Wie geht es jetzt weiter?
Am 2. August hat das Bundeskabinett den Weg für eine grundlegende Reform der Approbationsordnung für Zahnärzte freigemacht. Die Verordnung wurde dann dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet, der in seiner letzten Sitzung am 22. September darüber entscheiden soll. Laut Bundesgesundheitsministerium tritt der Großteil der Approbationsordnung voraussichtlich am 1. Oktober 2018 in Kraft.
Prof. Dr. Ralph G. Luthardt ist Ärztlicher Direktor der Klinik für Zahnärztliche Prothetik, Universitätsklinikum Ulm und Studiendekan Zahnmedizin