Von den Pionieren lernen
Der Bedarf an fachlich fundierter und unabhängiger Aufklärung und an Informationen rund um die Zahnmedizin wurde in Baden-Württemberg schon früh erkannt. Nach 25 Jahren erschien jetzt der Qualitätsreport „Zahnmedizinische Patientenberatung 1991 bis 2016 – Ein Evaluations- und Erfahrungsbericht“.
Die Historie
Den Anfang machte 1991 die vom Informationszentrum Zahn‧gesundheit Baden-Württemberg (IZZ) konzipierte Bürgerberatung: ein „Zahnarzt-Telefon“ zu Fragen der Zahn- und Mundgesundheit.
Ab 1998 wurde das Beratungsangebot ausgebaut: Seitdem können Patienten neben der telefonischen Beratung auch einen persönlichen Termin zum Gespräch mit neutralen Beratungszahnärzten für eine individuelle Zweitmeinungsberatung vor Ort vereinbaren. Die Gespräche finden in den Zahnärztehäusern Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Tübingen, im Notfalldienstzentrum Heidelberg sowie in den zahnärztlichen Fortbildungsinstituten Karlsruhe und Stuttgart statt.
Seit 2014 gibt es eine eigene Geschäftsstelle in Stuttgart.
Es existiert eine landesweit einheitliche Service-Hotline mit der Rufnummer 0800 4747800. Die kostenfreie telefonische allgemeine zahnmedizinische Beratung findet mittwochs von 14 bis 18 Uhr statt. Unter der Nummer 0800 1424340 können Patienten einen kostenfreien individuellen Zweitmeinungstermin vereinbaren. Für Fragen zahnärztlicher Haftung gibt es eine Gutachterkommission. Sie fungiert auch als Schlichtungs-stelle, die einer gerichtlichen Klärung vorgeschaltet wird.
Zahlen und Fakten im Jubiläumsjahr
Telefonisch
Insgesamt 1.876 Beratungsgespräche über die telefonische Hotline wurden im Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 verzeichnet. Im Regierungsbezirk Stuttgart gingen die meisten Anrufe ein, gefolgt von den Bezir‧ken Freiburg, Tübingen und Karlsruhe.
Zwei Drittel der Ratsuchenden sind Frauen. Tendenziell nimmt mit dem Alter der Beratungsbedarf zu, wobei die Alters‧gruppe der über 60-Jährigen mit rund 36 Prozent bei den Frauen und gut 35 Prozent bei den Männern mit Abstand den höchsten Beratungsbedarf ausweist.
Schwerpunkte der Beratungen waren Fragen zum Zahnersatz, gefolgt vom Thema Zahnerhaltung. Auf dem dritten Platz folgte die Implantologie. Fragen zur Honorarhöhe standen weniger im Vordergrund.
22 Prozent der Ratsuchenden wurden auf das Angebot der indi‧viduellen Zweitmeinungsberatung und etwa 9 Prozent auf das Gutachter‧verfahren weiter verwiesen.
Insgesamt äußerten sich rund 84 Prozent der Patienten positiv zu den telefonischen Beratungsergebnissen. Knapp 16 Prozent gaben keine Reaktion ab und weniger als ein halbes Prozent der Rat‧suchenden bewertete die Ergebnisse als negativ.
Beratung vor Ort
Vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 wurden landesweit 658 individuelle Beratungsgespräche geführt. Die meisten Gespräche fanden im Regierungsbezirk Stuttgart (348) statt, gefolgt von den Bezirken Tübingen (112), Karlsruhe (108) und Freiburg (90).
Knapp zwei Drittel der Ratsuchenden waren Frauen. Neben der Altersgruppe der über 60-jährigen Frauen mit rund 42 Prozent weist die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen bis zu 15 Jahren mit 26 Prozent einen relativ großen Bedarf an Beratung auf. Bei den Männern ist der Beratungsbedarf der über 60-Jährigen mit rund 46 Prozent mit Abstand am höchsten.
Die Schwerpunkte der Beratungsgespräche lagen auf dem Thema Zahnersatz, gefolgt vom Fachbereich Implantologie und dem Thema Kieferorthopädie.
Rund zwei Prozent der Patienten wurden ans Gutachterverfahren weiterverwiesen.
Insgesamt gaben 83 Prozent an, mit den Beratungsergebnissen zufrieden zu sein, 15 Prozent gaben keine Reaktion ab und nur knapp zwei Prozent waren unzufrieden. „Die Zahnmedizinische Patientenberatung in Baden-Württemberg ist erfolgreich und zukunftsorientiert aufgestellt“, bilanzierte Dr. Konrad Bühler, Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg, Vorsitzender des Verwaltungsrates, als er den Report am 7. Juli auf dem IZZ-Forum in Tübingen vorstellte.
Bundesweite Evaluation
Zahnärztliche Patientenberatung
Mit dem 2013 gestarteten Projekt „Patientenorientierte Weiterentwicklung der zahnärztlichen Patientenberatung“ wollen KZBV und BZÄK die Beratung noch stärker an den Anliegen der Patienten ausrichten. Der erste Jahresbericht zur Evaluation der zahnärztlichen Patientenberatung wurde jetzt von KZBV und BZÄK unter wissenschaftlicher Begleitung des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) veröffentlicht. Die wichtigsten Ergebnisse:
Mit rund 24.000 Fällen pro Jahr ist die Patientenberatung der Kammern und KZVen – direkt nach der Zahnarztpraxis – für Patienten die erste Anlaufstelle bei Fragen rund um die zahnärztliche Versorgung.
In fast 82 Prozent der Fälle konnten die Anliegen der Patienten bei der Beratung direkt gelöst oder weitervermittelt werden.
Angesichts von über 100 Millionen Behandlungsfällen in allen zahnärztlichen Leistungsbereichen 2016 ist der Anteil registrierter Beschwerden mit 1.471 Fällen relativ gering.
Zu den vordringlichsten Themen gehören die Verständlichkeit von Kostenplänen und Abrechnungen sowie die Nachvollziehbar‧keit der finanziellen Eigenbeteiligung. Vor allem bei komplexen Versorgungsthemen wie Zahnersatz besteht erhöhter Beratungs- und Klärungsbedarf.
Etwa zwei Drittel aller Anliegen konnten allein durch Aufklärung zur Zufriedenheit der Ratsuchenden abschließend geklärt werden. Bei knapp einem Drittel erfolgte eine Weiterverweisung – überwiegend an Kammern und KZVen, aber auch an externe Stellen wie Krankenkassen.