Studie zur Gesundheitsversorgung in Europa

PKV hält sich für spitze

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht in Europa an der Spitze. Zu dem Schluss kommt jedenfalls der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), der in einer Studie seines eigenen Instituts das duale System und sich selbst preist. Jenes sorge unter anderem dafür, dass es hierzulande für die Patienten fast keine Hürden beim Zugang zu (zahn-)medizinischen Leistungen gibt.

Welche Zugangshürden in der Gesundheitsversorgung gibt es in den verschiedenen Ländern der EU? Das wollte das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) in seinem Vergleich wissen. Das Ergebnis: Gerade durch das duale System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung bietet Deutschland am wenigsten Hürden für die Patienten, um an der medizinischen Versorgung teilzunehmen. So können die Patienten hierzulande ein Gesundheitssystem in Anspruch nehmen, das einen ungewöhnlich breiten Leistungskatalog bietet.

Für die Autoren lässt sich dies dadurch erklären, dass die PKV als wettbewerbliches Korrektiv wirkt: Eine geringe Qualität oder Leistungskürzungen würden die Wettbewerbsposition der GKV gegenüber der PKV schwächen und werden daher vermieden. In anderen europäischen Ländern dagegen sind Zugangshürden in einem viel höheren Maß verbreitet. So sind in Ländern mit einheitlichen Gesundheitssystemen oftmals deutlich weniger Leistungen abgedeckt und müssen privat finanziert werden (etwa Physiotherapie für Erwachsene in den Niederlanden oder die zahnärztliche Versorgung in der Schweiz). Insbesondere in steuerfinanzierten Systemen sind Patienten kaum vor Leistungskürzungen geschützt, heißt es. In Deutschland aber erweise sich der Systemwettbewerbaus gesetzlicher und privater Krankenversicherung in einem gemeinsamen Versorgungssystem als Sicherung gegen Rationierung und gegen eine „Zwei-Klassen-Medizin“.

Beispiel Zahnmedizin

Der Ländervergleich des WIP führt etwa aus, dass Deutschland bei zahnmedizinischen Leistungen einen sehr weit gefassten Leistungskatalog bietet. Die Studie listet zehn Länder in Europa auf, in denen die Kosten für Zahnbehandlungen gar nicht übernommen werden: Dänemark, Estland, Irland, Island, Italien, Norwegen, Portugal, Schweiz, Slowakei und Spanien. Auch müssen GKV-versicherte Patienten im Verhältnis zu Versicherten in anderen Ländern einen relativ geringen Anteil der zahnmedizinischen Versorgung privat finanzieren. So gehören bei den europäischen Nachbarn viele zahnmedizinische Behandlungen, vor allem in der Prothetik, gar nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen respektive der nationalen Gesundheitsdienste. Konservierend-chirurgische Behandlungen seien lediglich in Deutschland sowie in Ungarn generell zuzahlungsfrei, während in Dänemark, Frankreich und Großbritannien eine Eigenbeteiligung der Patienten gefordert wird, die je nach Behandlungsanlass zwischen 20 und 90 Prozent der Behandlungskosten betragen könne.

Beispiel Wartezeiten

Wartezeiten wertet die Studie als ein maßgebliches Zugangshindernis zur gesundheitlichen Versorgung. Vor allem in rein staatlich organisierten Gesundheitssystemen sind Wartezeiten sehr verbreitet, halten die Autoren fest. So betrage die durchschnittliche Wartezeit von der fachärztlichen Überweisung bis zur Knieersatz-Operation in Großbritannien, Spanien oder Norwegen über drei Monate. Auch auf eine Bypass-Operation warteten Patienten in Großbritannien und Norwegen im Durchschnitt mehr als zwei Monate.

   

Träger der öffentlichen Krankenversicherung

Finanzierung hauptsächlich durch

Land

Öffentlicher Gesundheitsdienst

Steuern

Dänemark. Finnland. Großbritannien. Irland. Island. Italien. Norwegen. Portugal. Schweden. Spanien

Einheits-Krankenkasse

Beiträge

Estland. Luxemburg. Polen. Ungarn. Slowenien

verschiedene Krankenkassen (keine Kassenwahl)

Beiträge

Belgien. Frankreich. Österreich

verschiedene Krankenkassen (freie Kassenwahl)

Beiträge

Deutschland (GKV). Niederlande. Schweiz. Tschechien. Slowakei

Quelle: PKV

  

Da es offizielle Daten zur Wartezeit in Deutschland weder im stationären noch im ambulanten Bereich gibt, konzentrieren sich die Autoren im hausärztlichen Sektor auf Umfragen. So gaben laut KBV 2016 rund 31 Prozent der Befragten an, ohne einen Tag Wartezeit einen Termin beim Hausarzt bekommen zu haben. Weitere zwölf Prozent konnten ebenfalls am gleichen Tag ohne Termin den Arzt konsultieren. Werden die Ergebnisse nach Versichertenstatus differenziert, warten privat krankenversicherte Patienten etwas kürzer auf einen Termin als gesetzlich versicherte Patienten – für die Autoren aber in einer unerheblichen Dimension. 43 Prozent der GKV-Versicherten konnten sofort respektive ohne Termin beim Arzt vorstellig werden, bei den PKV-Versicherten waren es 47 Prozent. Was die Wartezeiten anbelangt, so die Studie, liege Deutschland an der Spitze: 76 Prozent der Patienten bekommen hierzulande am selben oder am nächsten Tag einen Arzttermin. Damit liegt Deutschland auf Platz eins aller befragten Länder – weit vor den Niederlanden (63 Prozent), Schweden (58 Prozent) oder Frankreich (57 Prozent).

Beispiel Facharzt-Termin

Bei den Fachärzten zeigen die Umfrageergebnisse laut Studie, dass in Deutschland nur drei Prozent der Befragten zwei Monate oder länger auf einen Termin beim Facharzt warten mussten. In den Niederlanden waren es sieben Prozent, in der Schweiz neun Prozent und am höchsten war der Anteil in Norwegen mit 28 Prozent.

  

Land

Zahnärztliche Leistungen

Belgien

ja. aber Eigenanteil

Dänemark

nein

Deutschland

ja. aber Eigenanteil

Estland

nein

Finnland

ja. aber Eigenanteil

Frankreich

ja. aber Eigenanteil

Großbritannien

ja. aber Eigenanteil

Irland

nein

Island

nein

Italien

nein

Luxemburg

ja. aber Eigenanteil

Niederlande

ja. aber Eigenanteil

Norwegen

nein

Österreich

ja. aber Eigenanteil

Polen

ja

Portugal

nein

Schweden

ja. aber Eigenanteil

Schweiz

nein

Slowakei

nein

Slowenien

ja. aber Eigenanteil

Spanien

nein

Tschechien

ja. aber Eigenanteil

Ungarn

ja. aber Eigenanteil

Quelle: PKV

 

Dabei wird unterstrichen, dass die seit Anfang 2016 den Patienten zur Verfügung stehenden Terminservicestellen der KVen für einen Facharzttermin keinen Einfluss haben auf die Wartezeiten. Grund: „Sie stoßen auf wenig Resonanz bei den Patienten. Die geringe Inanspruchnahme zeigt, „dass Wartezeiten in Deutschland keine große Rolle spielen“, schlussfolgert die WIP-Untersuchung.

Beispiel Zugang zum Facharzt

Festgestellt wurde auch, dass außer in Deutschland die Patienten nur noch in Island, Luxemburg und Österreich ohne Hausarztüberweisung oder Registrierung bei einem Hausarzt zum Facharzt gehen können. Zudem müssten deutsche Versicherte für Arztbesuche keine Zuzahlungen leisten – anders als etwa in Frankreich, wo 30 Prozent der Kosten eines Besuchs fällig werden. Dagegen haben Patienten im deutschen System einen direkten Zugang zum Facharzt ihrer Wahl. In der Mehrzahl der europäischen Länder ist dies laut Untersuchung ausgeschlossen. Auch weitere Zugangshürden, wie hohe Zuzahlungen für ärztliche Behandlungen, sind außerhalb Deutschlands weit verbreitet.

Beispiel Privatbehandlung

In nahezu allen untersuchten europäischen Ländern steht Patienten die Möglichkeit offen, sich privat behandeln zu lassen. Mit einer Privatbehandlung können beispielsweise lange Wartezeiten im öffentlichen Gesundheitssystem umgangen werden oder es ist ein direkter Zugang zum privat praktizierenden Facharzt der eigenen Wahl möglich. Im Unterschied zu Deutschland findet die Privatbehandlung vorrangig außerhalb der Versorgung im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems statt, stellt das WIP fest. Das heißt, in der Mehrzahl der Länder (insbesondere in steuerfinanzierten Gesundheitssystemen) existiert parallel zum staatlichen System ein privater Gesundheitsmarkt mit rein privat praktizierenden Ärzten. Diese können nur von denjenigen Patienten in Anspruch genommen werden, die sich eine Privatbehandlung finanziell leisten können und wollen. Die privat generierten Einnahmen fließen im Gegensatz zu Deutschland nicht ins staatliche Versorgungssystem, sondern verbleiben ausschließlich im privaten Sektor.

So existiert etwa in Großbritannien ein gut ausgebauter rein privater Gesundheitsmarkt mit Privatpraxen und -kliniken neben dem Nationalen Gesundheitsdienst (NHS). Auch in den Niederlanden gibt es einen privaten Gesundheitsmarkt für alle Leistungen, die nicht im staatlich vorgeschriebenen Leistungskatalog enthalten sind. Dies betrifft auch zahnärztliche Behandlungen.

Beispiel Zusatzversicherung

Um dort an der medizinischen Versorgung teilzunehmen, wo aufgrund von Hürden der Zugang erschwert ist, gibt es die Möglichkeit von Zusatzversicherungen – sofern man sie sich leisten kann. Von allen Ländern mit privater Krankenzusatzversicherung in steuerfinanzierten Gesundheitssystemen im Jahr 2014 ist laut Studie der Bevölkerungsanteil mit einer privaten Krankenzusatzversicherung in Irland mit über 40 Prozent am höchsten, in Dänemark sind es weit über ein Drittel der Bevölkerung, in Italien etwa 25 Prozent.

Der Bevölkerungsanteil mit privater Krankenzusatzversicherung in beitragsfinanzierten Gesundheitssystemen im Jahr 2014 beträgt in Frankreich 95,5, in den Niederlanden 84,5 und in Slowenien 83 Prozent. Zum Vergleich:

Knapp 23 Prozent der deutschen Bevölkerung haben eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen. Die Studie dazu: „Dies kann mit dem hohen Versorgungsniveau im öffentlichen System erklärt werden: Es müssen relativ wenig medizinische Leistungen privat finanziert werden und es existieren kaum Zugangshürden zur Versorgung.“

Beispiel Versorgungsgerechtigkeit

Insbesondere unter dem Aspekt der Versorgungsgerechtigkeit wertet die Untersuchung Deutschland als jenes Land, „das dem gesundheitspolitischen Leitmotiv des gleichen Zugangs aller Bürger zu einer hochwertigen Versorgung auf dem Niveau des medizinischen Fortschritts am nächsten kommt“. Es werde deutlich, dass alle öffentlichen, nach einheitlichen Finanzierungsregeln konzipierten Gesundheitssysteme das Ziel verfehlten, die Bevölkerung einheitlich zu versorgen. Patienten mit niedrigerem Einkommen könnten es sich oftmals nicht leisten, die im öffentlichen System nicht verfügbaren Leistungen privat zu zahlen und blieben auf das (eingeschränkte) Versorgungsniveau des öffentlichen Gesundheitssystems verwiesen. Das deutsche duale Gesundheitssystem biete dagegen allen Versicherten ein hohes Versorgungsniveau – so die WIP-Studie.

Kommentar

„Der Basistarif erweist sich zunehmend als Mogelpackung!“

Vor der Bundestagswahl kommt die Diskussion um die Bürgerversicherung wieder hoch und bei der PKV wächst die Unruhe. Schließlich geht es dabei auch um die Zukunft der privaten Krankenversicherungen und ihr Kerngeschäft. Und die Befürworter des dualen Systems von GKV und PKV fordern zunehmend Reformen bei und von den Privaten. Wer eine Zukunft haben will, muss sich zukunftsfähiger aufstellen. Und da ist die PKV im Soll!

Die jetzt vorgelegte WIP-Studie kann als Jubelnummer die hausgemachten Probleme der PKV nicht verwischen. Deren Leistungsfähigkeit ist ja unbestritten. Aber was nützt sie, wenn sie nicht mehr finanzierbar ist? Schon jetzt stöhnen doch besonders die älteren, meist langjährig privat Versicherten nicht nur über die teilweise happigen jährlichen Beitragserhöhungen. Sie sorgen sich mehr und mehr, ob sie sich im Alter ihre Krankenversicherung noch leisten können. Die PKV verweist dann gern auf den Basistarif. Doch der erweist sich – besonders in der zahnärztlichen Versorgung – zunehmend als Mogelpackung.

Wir Zahnärzte haben gute Gründe für den Erhalt der PKV – auch im Interesse unserer Patienten. Doch dafür muss die PKV endlich ihre Hausaufgaben machen! Und – nebenbei – die Ärzte und Zahnärzte nicht zum Gegner!

Dr. Jürgen Fedderwitz,
stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV

sg

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