Die neue zm-Kolumne rund um die relevanten Praxisfragen

Wie komme ich an gutes Personal – Teil 3

Christian Henrici
In der vorangegangenen Ausgabe bin ich auf Wege zur Mitarbeiterbindung eingegangen. Der hier zugehörige vierte Punkt ist für mich die Erweiterung der Wertschätzung, die Gesundheitsförderung.

Es ist wichtig, dass das kostbare Gut der Mitarbeiter erhalten bleibt. Immer weniger arbeitsfähige Mitarbeiter (hauptsächlich aufgrund der Bevölkerungspyramide) stehen dem Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung. Somit ist es von großer Bedeutung, dass ich zum Beispiel den Krankenstand der Mitarbeiter und die Fluktuation niedrig halte, um ausreichend gute und hoch qualifizierte Mitarbeiter zu binden. Durch eine steigende Betriebszugehörigkeit wird bei entsprechender Förderung die Lernkurve der Mitarbeiter steigen und ein wertvolles Asset für die Praxis geschaffen. Das Präventionsgesetz sieht unterschiedliche Ideen und Maßnahmen vor, die auch ohne großen organisatorischen Aufwand umgesetzt werden können: Dazu zählen beispielsweise ein täglich frischer Obstteller oder die Gesundheitsförderung in Form von finanzieller Unterstützung bei Fitnessangeboten.

Das am 17.07.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) zielt auf die Stärkung der Gesundheitsförderung und die Schaffung eines gesellschaftlichen Bewusstseins für Prävention und Präventionsmaßnahmen. Es handelt sich um ein sogenanntes Artikelgesetz, das zur genannten Thematik Änderungen an einzelnen Fachgesetzen vornimmt.

Gesundheitsförderung betrifft sämtliche Lebenswelten (gemäß § 20 a SGB V defi-niert als bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme) eines Menschen. Allen Menschen sollen Präventionsmaßnahmen und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung an dem Ort / an den Orten angeboten beziehungsweise zur Verfügung gestellt werden, an denen sie einen Großteil ihrer täglichen Zeit verbringen, z. B. an ihrem Arbeitsplatz. Auf Basis dieses Gesetzes lässt sich ein auch für Zahnarztpraxen interessantes Konzept zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter erarbeiten. Die Konzeption sollte nach Prüfung der individuellen Praxisgegebenheiten, nach Erarbeitung eines praxisindividuellen Maßnahmenplans (auf Basis der Gegebenheiten, beanspruchbaren Förderungen, zur Verfügung gestelltem freiwilligem Budget) sowie nach Einbindung der Maßnahmen in den Praxisalltag (inklusive Dokumentation im QM-System) vorgenommen werden.

Aus meiner Sicht besteht ein enger Zusammenhang zwischen dem Angebot gesundheitsfördernder Maßnahmen und der Motivation der Mitarbeiter. Diese Tatsache könnte für Praxisinhaber neben der Einführung z. B. eines leistungsgerechten Entlohnungskonzepts eine weitere Möglichkeit sein, die Motivation der Mitarbeiter zu steigern, ohne dass sofort das Thema Gehaltserhöhung (in irgendeiner Form) eine Rolle spielt.

Neben dem Präventionsgesetz gibt es ein weiteres scharfes Schwert, das ich Ihnen nahelegen möchte: Fragen Sie Ihre Mitarbeiter strukturiert, was Ihnen gefällt, was Ihnen nicht gefällt und – ganz besonders wichtig – wie Ihre Verbesserungsvorschläge aussehen. Die Befragung sollte seriös, anonymisiert und auf Basis einer professionellen Fragetechnik erfolgen (Ein Beispiel für einen strukturierten Fragebogen finden Sie hier: www.opti-zahnarztberatung.de/zm ). Die Auswertung hieraus können Sie lesen wie ein Kochrezept, anhand dessen Sie die „Zutaten“ Ihrer Praxis ideal einsetzen und kombinieren können, um allen Beteiligten das perfekte Geschmackserlebnis zu ermöglichen.

Unsere Erfahrung zeigt, dass mit einer gezielten Mitarbeiterbefragung – im Vergleich zu anderen Maßnahmen – die mit Abstand besten Ergebnisse in der Weiterentwicklung der Praxis und auch der Praxismitarbeiter festgestellt werden können.

Zusammengefasst empfehlen wir folgendes Vorgehen:

1. Befragen Sie Ihre Mitarbeiter strukturiert nach deren Wünschen und Verbesserungsvorschlägen.
2. Analysieren Sie das Feedback, interpretieren Sie das „Kochrezept“ und legen Sie sich Maßnahmenschritte zurecht. Definieren Sie die Maßnahmen inhaltlich und zeitlich mit konkreten Vorgaben.
3. Halten Sie sich an die Versprechungen und an die Umsetzung und investieren Sie mehr als die durchschnittlichen 20 bis 30 Minuten Mitarbeiterführung, die Sie pro Woche – statistisch gesehen – für Ihre Mitarbeiter „über“ haben. Erhöhen Sie diesen Faktor auf mindestens eine Stunde

In diesem Sinne...
Ihr Christian Henrici

Henrici@opti-hc, www.opti-hc.de

In diesem Sinne …Ihr Christian Henrici

henrici@opti-zahnarztberatung.de

Christian Henrici

Dipl. Kfm. Christian Henrici ist seit 2006 Gründer und Geschäftsführer der OPTI health consulting GmbH, die nach eigenen Angaben seit 2006 rund 3.000 Zahnarztpraxen in Deutschland beraten hat. Henrici ist Lehrbeauftragter und Referent für Controlling, Personal und Businessplanung. Als Autor erschien von ihm im Quintessenz-Verlag das Buch „Wer braucht schon gutes Personal? – Erfolgreich führen in der Zahnarztpraxis“. Christian Henrici schreibt Fachbeiträge zu den Themen Betriebswirtschaft, Organisation und Führung & Personal in der Zahnarztpraxis und seine regelmäßige Kolumne in den zm.

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