Das wurde auch Zeit!
Was mittlerweile auch im Gesundheitswesen gang und gäbe ist, wurde thematisiert und kritisch beleuchtet. Und um es vorwegzunehmen: Die Diskussion hat sich gelohnt. Ein bundeseinheitliches Gütesiegel für Gesundheits-Apps und die Etablierung einer Digitalisierungsstrategie – mitgestalten, statt abwarten. „Digitalisierung im Gesundheitswesen – Ärzteschaft gestaltet mit“, lautete denn auch lapidar der mit überwältigender Mehrheit vom Ärztetag angenommene Generalbeschluss zur Digitalisierung. Ärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery konstatierte einen erheblichen Stimmungsumschwung im Vergleich zu früheren Ärztetagen: Viele ehemalige Ablehner stünden jetzt an der Spitze der Bewegung.
Bereits seit mehreren Jahren beobachten Ärzte und Zahnärzte – im Krankenhaus wie ambulant – einen mündigeren Patienten. Heute lautet die Frage nicht mehr „Was habe ich?“, sondern „Im Internet habe ich dazu aber noch das und das gelesen“. Der unwissende Patient wandelt sich zum „Nutzer“ oder „Kunden“, wie es Prof. Dr. Christiane Woopen von der Forschungsstelle Ethik an der Uniklinik Köln und ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrates in ihrem viel beachteten Vortrag vor dem Ärztetag treffend formuliert hatte.
Krankschreibungen – nur im Ausdruck! Unglaublich!
Diese Selbstbestimmung des Patienten wird gefördert. Für Ärzte und Zahnärzte heißt das: Ihre Entscheidungen müssen nachvollziehbar sein. Doch nicht nur das. Patienten fordern zunehmend die eigenen Gesundheitsdaten ein. Da hakt es in Deutschland. Die elektronische Gesundheitskarte steckt aus verschiedensten Gründen immer noch in den Kinderschuhen. Und die Industrie kommt nicht nach in der Entwicklung kompatibler Systeme. Erschreckend. Woopen fürchtet um den Datenschutz und fordert eine „autorisierte Institution“ zur Prüfung. Gute Idee – doch wer soll es machen: der Staat, die Selbstverwaltung der Leistungserbringer, die Krankenkassen? Eine unabhängige Institution wohl eher.
Die wichtigsten Beschlüsse auf dem Ärztetag
Die Delegierten fordern alle Parteien auf, sich klar zum freiheitlichen Gesundheitswesen zu bekennen. Sie legten ein Bekenntnis zum dualen System ab, das fortentwickelt werden müsse. Mit der Einführung einer Einheitsversicherung „drohen Rationierung, Wartezeiten und Begrenzungen“ des Leistungskatalogs.
Bei der GOÄ-Novelle wurde die BÄK beauftragt, die vom Berufsstand eingebrachten Änderungen zum Leistungsverzeichnis unter Einbindung der beteiligten Verbände und Fachgesellschaften mit dem PKV-Verband und der Beihilfe abzustimmen und die Entwürfe samt finaler GÖÄ-Bewertungen dem BMG zu übergeben.
Im Hinblick auf die Patientensicherheit sei bei der Krankenhausvergütung eine höhere Berücksichtigung der Personalausstattung und -entwicklung notwendig.
Der Ärztetag begrüßt die von der Regierung geplanten Personaluntergrenzen in der Pflege. Solche Mindestpersonalvorgaben seien für alle Berufe mit unmittelbarer Patientenversorgung einzuführen.
Bund und Länder sollen bei den Versorgungsstrukturen im Notfallbereich notwendige Investitionen, Vorhalteleistungen und Personalentwicklungskosten extrabudgetär sicherstellen. Konkret gehe es darum, Notfallpraxen beziehungsweise Bereitschaftspraxen an geeigneten Kliniken als Anlaufstellen zu schaffen.
Für die Reform des Medizinstudiums wurde auch eine Finanzierung gefordert.
Es wurde ein grundlegender gesundheitspolitischer Strategiewechsel hin zu einer stärkeren Patientenorientierung verlangt. Der von der Politik ausgerufene „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ erweise sich zunehmend als verhängnisvoll. Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeberufe stünden unter einem ständigen finanziellen Leistungsdruck. Es werde primär auf Kosten- und Mengenbegrenzung gesetzt. „Diese Politik hat uns in die weiche Rationierung und in eine schlechtere Versorgung zu höheren Kosten geführt“, heißt es.
Im Sinne einer Bedarfsgerechtigkeit in der Patientenversorgung sei eine Reform der Betriebskostenfinanzierung in den Kliniken unerlässlich . Die Ausgestaltung des DRG-Systems sei in einer Sackgasse“ geendet. An die Krankenhausträger erging die Forderung, Fehlanreize durch vorrangig ökonomisch motivierte Zielvorgaben zu vermeiden und Ärzte nicht dadurch unter Druck zu setzen.
Bei der Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung forderten die Delegierten alle Beteiligten auf, die Arbeiten zügig zum Abschluss zu bringen.
Das Heilpraktikerwesen müsse reformiert werden, indem alle invasiven Maßnahmen sowie die Behandlung von Krebserkrankungen vom Tätigkeitsumfang von Heilpraktikern auszuschließen sind. Bei Krankheiten, die über eine Befindlichkeitsstörung hinausgehen, habe der Heilpraktiker den Kranken zum Arzt zu schicken.
Bund und Länder müsssten die Zahl der Medizinstudienplätze sofort um mindestens zehn Prozent erhöhen und ausreichend finanzieren. Ansonsten werde der „Masterplan Medizinstudium 2020“ hinter den Erwartungen zurückbleiben.
Die im Plan vorgesehene Einführung einer Landarztquote lehnte der Ärztetag ab.
Ziel sei, Gesundheitliche Kompetenzen bereits im Kindes-und Jugendalter zu fördern. Gesundheitsrelevante Themen sollen in die Ausbildung von Lehrern und Erziehern sowie in die Lehrpläne aufgenommen werden. Der Ärztetag forderte die Kultusministerkonferenz dazu auf, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. An allen Schulen sollte das Fach „Gesundheit und Prävention“ ab der ersten Klasse bis zum Schulabschluss eingeführt werden.
Die Bundesärztekammer soll ein Konzept zur hausärztlichen Versorgung mit interprofessionellen Praxisteams vorlegen. Leitgedanken: eine stärkere Ausrichtung der hausärztlichen Versorgung auf die Behandlung chronisch kranker Patienten sowie auf Prävention und Rehabilitation.
Mehr im Internet unter: www.baek.de
Digitalisierung ist eine Chance – und zwar eine große. Sie verbessert die partnerschaftliche Arzt-Patienten-Beziehung. Vorausgesetzt Ärzte und Zahnärzte lassen sich darauf ein. Denn informierte Patienten sind – nun leider oder sehr gut – unbequem. Laut Gesundheitsmonitor 2016 stimmten 45 Prozent der befragten Ärzte der Aussage zu, die Selbstinformation der Patienten erzeuge vielfach unangemessene Erwartungen und Ansprüche, die die Arbeit der Mediziner belasten. Das mögen die Pessimisten so sehen, vor allem jedoch werden Ärzte und Zahnärzte gefordert. Gut so, das treibt die Innovationen voran und setzt auch die Krankenkassen unter Druck. Und hier gibt es Nachholbedarf. Ist es nicht unglaublich, dass Krankschreibungen immer noch umständlich ausgedruckt werden müssen, damit der Patient sie nach wie vor per Post an seine Kasse schickt? Und wer versteht noch, warum Heil- und Kostenpläne für die Versorgung von Zahnersatz nicht digital gleich an die Kasse weitergeleitet werden können?
Wie die Digitalisierung uns hilft, zeigt die klinische Forschung. Während früher – bedingt durch ein spezifisches Profil der gesuchten Patienten – meist Jahre notwendig waren, um eine ausreichende Anzahl von Probanden für eine wissenschaftliche Studie zu rekrutieren, hat sich dieser Vorgang durch die Nutzung von sozialen Netzwerken auf Tage bis Wochen reduziert. Und denken wir nur an den Austausch von Informationen per Telemedizin über Fachrichtungen hinweg für eine schnelle Diagnose und Therapie. Sie ist gerade auf dem Land nicht mehr wegzudenken.
Die Ärztewelt wird digital
„Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 begrüßt grundsätzlich die Möglichkeiten dieser digitalen Anwendungen, da sie die Chance bieten, bessere Informationen als Grundlage für diagnostische und therapeutische Entscheidungen zur Verfügung zu stellen“, heißt es im Abschlussbericht der Bundesärztekammer. Voraussetzung sei, dass Ärzte und Patienten bei der Nutzung der digitalen Anwendungen auf die ärztliche Schweigepflicht vertrauen können und die Gesundheitsdaten vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt sind. Auch dürfe die Nutzung nicht zu mehr Bürokratie in Arztpraxen führen, die Patienten müssten zudem das Recht behalten, sich freiwillig für oder gegen die Nutzung der Anwendungen entscheiden zu können. Dabei sei der Aufbau der Telematikinfrastruktur sowie der Anschluss der Arztpraxen eine Aufgabe, deren Finanzierung nicht nur die gesetzliche, sondern auch die private Krankenversicherung stemmen muss. Eine gesetzgeberisch initiierte Infrastruktur sei darüber hinaus aus Steuermitteln mitzufinanzieren: „Damit wäre sichergestellt, dass die für die Versorgung der Versicherten vorgesehenen Mittel für den Erwerb von Lesegeräten, Konnektoren etc. sowie mögliche und wünschenswerte Anschubanreize nicht zweckentfremdet werden.“ Hierzu sei zügig ein staatliches Infrastrukturprogramm aufzusetzen.
Gütesiegel für Gesundheits-Apps
Die Ärzte sprachen sich außerdem für die Einführung eines bundeseinheitlichen Gütesiegels von Gesundheits-Apps aus, das die Datensicherheit und -zuverlässigkeit gewährleisten soll. Für eine Positivliste für sinnvolle Gesundheitsapps sollten in standardisierten Verfahren diese analysiert und im Hinblick auf Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und medizinische Qualität bewertet werden. Die Einführung digitaler Anwendungen wie die elektronische Patientenakte müsse kontinuierlich wissenschaftlich untersucht und begleitet werden.
Digitale Angebote und Regelversorgung
Der Deutsche Ärztetag begrüßte auch die Durchführung von Modellprojekten zur Fernbehandlung. Die Bundesärztekammer solle prüfen, ob die (Muster)Berufsordnung für Ärzte ergänzt werden kann, so dass die Kammern in Einzelfällen Ausnahmen für definierte Projekte mit wissenschaftlicher Evaluation zulassen können. Digitalisierte Versorgungsangebote sollen in die Regelversorgung überführt werden: „Hierbei bieten sich insbesondere telemedizinische Leistungen an, die sich bereits bewährt haben, wie im Fall von chronischer Herzinsuffizienz, Schlaganfällen oder Diabetes mellitus Typ II“, konkretisierte das Ärzteparlament.
Dass die Delegierten des Ärztetages fordern, digitalisierte Versorgungsangebote in die Regelversorgung zu überführen, ist nur nachvollziehbar. Die Patienten werden es den Ärzten und Zahnärzten danken, die sich unvoreingenommen auf Neues einstellen. Wenn ein Selbstverwaltungsgremium wie die KV Baden-Württemberg diesen Weg geht, beweist das zusätzliche Schlagkraft. Seit Februar sind die Weichen für die VideoSprechstunde gelegt. Im Herbst soll dort das Projekt „Medcall 2.0“ starten: Patienten erhalten über die KV die Möglichkeit, telefonisch, online oder per Video Kontakt mit einem Arzt aufzunehmen. Ulrich Clever, Präsident der dortigen Landesärztekammer, konnte auf dem Ärztetag darüber berichten, dass seine Kammer sich nahezu einstimmig für eine Modellklausel in der Berufsordnung ausgesprochen hat, die eine ausschließliche Fernbehandlung ermöglicht. Der Ärztetag folgt dieser Richtung der Lockerung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung mit einem ebenfalls mit überwältigender Mehrheit angenommenen Beschluss, von Montgomery als „Weichenstellung für die Zukunft“ bezeichnet.
Digitalisierung „geht nicht weg“
Und auch bei den Zahnärzten wird verstärkt die Sprechstunde per Chat angeboten – beispielsweise nach einer Implantation oder für eine Zweitzahnarzt-Beratung.
Medizin im digitalen Zeitalter bedeutet fundamentale Veränderungen in Bezug auf Patienten, Ärzte und medizinische Praxis. Neue Kompetenzprofile der Ärzte sind gefordert. Die Veränderungen sind nicht zu verhindern, Digitalisierung „geht nicht weg“. Die Ärzteschaft tut gut daran, diese Fortschritte auch mitzugestalten.
Prof. Dr. Andreas Lehr
LetV Verlag Berlin,
Universität Köln