„Wir beobachten sorgsam“
In einer Vorbemerkung ihrer Anfrage „Entwicklung zahnmedizinischer Versorgungsstrukturen“ verweisen die Grünen auf den deutlichen Anstieg der MVZ in der zahnmedizinischen Versorgung. Gab es im vierten Quartal 2014 bundesweit noch 25 an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmende MVZ, so beläuft sich laut KZBV die Zahl dieser Versorgungszentren im dritten Quartal 2018 auf 608, davon 75 mit Investor. Im gleichen Zeitraum hat sich die Zahl der dort tätigen Zahnärzte nach Angaben der KZBV von 155 auf 1.912 erhöht. Weiterhin befanden sich etwa 79 Prozent der Z-MVZ in städtischen Gebieten. Gründungen in ländlichen und strukturschwachen Regionen stellen nach Angaben der KZBV hingegen eine relative Seltenheit dar.
BMG: „MVZ sind etabliert“
Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort an die Grünen vom 25. Oktober durch den Parlamentarischen Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Dr. Thomas Gebhart, dass die Sicherstellung einer guten medizinischen Versorgung generell Strukturen voraussetze, die den Vorstellungen der Zahnärzte von ihrer Berufsausübung auch Rechnung tragen. Daher sei dem Wunsch vieler Zahnmediziner nach einer Tätigkeit im Angestelltenverhältnis nachzukommen. MVZ stellten neben den Niedergelassenen eine weitere Form der Berufsausübung in der vertragszahnärztlichen Versorgung dar und hätten sich etabliert. Gerade für den zahnärztlichen Nachwuchs, aber auch für schon länger tätige Zahnärzte böten MVZ eine Möglichkeit, familienfreundlich und ohne besonderes finanzielles Risiko ihren Beruf auszuüben.
Gerade in ländlichen Regionen mit einer geringeren Bevölkerungsdichte sind sowohl MVZ als auch BAG selten anzutreffen.
Gesundheitsstaatssekretär Dr. Thomas Gebhart
Dabei hält die Bundesregierung keine weiteren Maßnahmen für erforderlich, um zu verhindern, dass MVZ von Investoren gegründet werden, die allein Kapitalinteressen verfolgen und keinen fachlichen Bezug zur medizinischen Versorgung haben. Stattdessen verweist sie auf den Ende September vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG): Darin soll die Gründungsbefugnis von nichtärztlichen Dialyseerbringern auf fachbezogene MVZ beschränkt werden.
Was ist mit der Versorgung auf dem Land?
Zur Erinnerung: Hintergrund der Entwicklung von MVZ und Z-MVZ bildet das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VSG) aus dem Jahr 2012. Mit ihm hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass auch Ärzte gleicher Fachgruppen MVZ betreiben können. Damit sollte es Medizinern ermöglicht werden, über die Bildung von MVZ die (zahn-)medizinische Versorgung gerade in ländlichen Gebieten zu sichern. Über die Intention des Gesetzes kann auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit nachgelesen werden, dass es dem Gesetzgeber vor allem darum ging, „flexiblere Versorgungsstrukturen auf dem Land“ und „Anreize für Ärzte in strukturschwachen Gebieten“ zu schaffen.
Ein Gesetz und seine Folgen
Um der Gefahr zu begegnen, dass medizinische Entscheidungen von Kapitalinteressen beeinflusst werden, wurde geregelt, dass zur Gründung eines MVZ nur noch Vertragsärzte, Krankenhäuser, bestimmte Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen sowie bestimmte gemeinnützige Trägerorganisationen berechtigt sind.
„MVZ sollen die Versorgung der Niedergelassenen ergänzen, nicht ersetzen, hält die Antwort auf die Anfrage der Grünen denn auch fest. „Sie können zu einer Verbesserung der ambulanten Versorgung insbesondere auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten beitragen.“
MVZ werden in Ballungsräumen gegründet
Doch die Entwicklung der MVZ und Z-MVZ nahm eine andere Richtung. Daher räumt auch das Ministerium in der Antwort auf die Anfrage der Grünen ein, „dass die MVZ in der Regel regional konzentriert und überwiegend in Ballungsräumen gegründet werden“. Dies aber sei keine Besonderheit der MVZ, da auch die meisten Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) sich dort ansiedelten, wo sie auch mehr Patienten versorgen können. „Gerade in ländlichen Regionen mit einer nur geringeren Bevölkerungsdichte sind sowohl MVZ als auch BAG daher selten anzutreffen.“
„Keine Informationen“ hat die Regierung darüber, wie sich die Angebotsstrukturen in der vertragszahnärztlichen Versorgung und die Trägerschaft der an der zahnmedizinischen Versorgung teilnehmenden MVZ auf die zahnmedizinische Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen auswirken. Auch darüber, wie sich die Angebotsstrukturen und die Trägerschaft der MVZ auf die Arbeitsbedingungen der dort tätigen Zahnärzte auswirken, hat das Ministerium laut Antwort keine Kenntnisse.
In ihrer Anfrage wollten die Grünen weiter wissen, inwieweit die Bundesregierung die Einschätzung der KZBV teilt, dass die Z-MVZ in der Hand von Großinvestoren und Private-Equity-Gruppen von „Renditegelüsten“ getrieben werden. Antwort: „Die Bundesregierung geht davon aus, dass Unternehmer, in der Regel an einem angemessenen Gewinn interessiert sind.“
Eine zweite Anfrage an die Regierung hinsichtlich der Gründungsstrukturen der MVZ durch Großinvestoren stellte die Fraktion der Linken. Sie verweisen in ihrer Vorbemerkung der Anfrage „Kapitalinteressen bei der Übernahme von Medizinischen Versorgungszentren“ darauf, dass die Übernahme von Zahnarztpraxen teils auch über sogenannte Asset Deals erfolgt. Hierbei kauft der Investor nur die Wirtschaftsgüter wie Gebäude oder Geräte und vermietet sie an die früheren Eigentümer gewinnbringend weiter. Die Mehrheit der MVZ, so die Anfrage der Linken, befindet sich inzwischen in der Hand von aktuell 99 MVZ-Ketten. Die Zahl der Praxis- und MVZ-Standorte in Private-Equity-Hand wird auf 420 geschätzt, heißt es weiter. Davon sind laut KZBV 60 zahnärztliche MVZ (Stand 30.06.2018).
BMG: „Keine Maßnahmen zur Transparenz geplant“
In der Antwort auf die Anfrage der Linken vom 25. Oktober heißt es von Gesundheitsstaatssekretär Dr. Thomas Gebhart, dass die Regierung „keine Maßnahmen“ plane, um Transparenz über die Eigentumsverhältnisse in der MVZ-Landschaft herzustellen. Ansonsten beobachte sie die Entwicklung der Übernahme von MVZ durch Finanzinvestoren „sehr sorgfältig und prüft, inwieweit es weiterer Maßnahmen bedarf“.
Bei der Frage, welche Einschränkungen der Trägerschaft sich die Regierung vorstellen kann, um Kapitalinteressen auf medizinische Behandlungen zu verhindern, geben die Linken drei Angaben vor:
Nur Ärzte, die in dem MVZ sind, als Betreiber zuzulassen,
einen regionalen Bezug bei Kliniken, die MVZ betreiben, vorzuschreiben,
einen fachlichen Bezug zwischen Krankenhaus und MVZ-Angebot vorzuschreiben.
Antwort: „Es werden derzeit verschiedene Einschränkungen mit dem Ziel diskutiert, zu verhindern, dass Kapitalinteressen Einfluss auf medizinische Behandlungen nehmen. Hierzu gehören die genannten Regelungen.“
Auf der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer in Frankfurt am Main versicherte Gebhart am 9. November, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das Thema „Z-MVZ“ zur Chefsache macht und alle Beteiligten an einen Tisch holt.