Die zm-Kolumne rund um die relevanten Praxisfragen: Praxisabgabe – Teil 4

Der optimale Nachfolger

Christian Henrici

Nachdem ich in den vorherigen Kolumnen bereits über den Zeitpunkt und die strukturelle – wertsteigernde – Vorbereitung einer Praxisübergabe geschrieben habe, möchte ich nun auf den persönlichen, ideellen Part einer Praxisabgabe und die Wahl des optimalen Nachfolgers eingehen. Da dies nicht nur bei der Abgabe mit einer übergangsweisen Anstellung des designierten Nachfolgers, sondern auch bei der Erweiterung und der Einstellung neuer Partner eine große Rolle spielt, fasse ich diese beiden Situationen zusammen. 

Bei der Auswahl eines Praxispartners, sei es im Hinblick auf die Praxisübergabe oder im Rahmen einer geplanten Praxiserweiterung, sind diese drei Punkte entscheidend: 

  • rechtliche Rahmenbedingungen

  • betriebswirtschaftliche Voraussetzungen

  • die psychologisch-soziologische Matrix

Von Anfang an der richtige Kurs

Bei den rechtlichen Rahmenbedingungen geht es um eine saubere vertragliche Basis für die künftige Zusammenarbeit der Praxispartner, die neben der Gewinnverteilung Regelungen zu Arbeitszeiten, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und möglichen Trennungsszenarien enthalten sollten. Diesem Thema widme ich mich in einer kommenden Kolumne im Detail. Die betriebswirtschaftliche Betrachtung habe ich anhand der Praxiswertermittlung ausführlich thematisiert. 

Eigene und fremde Erwartungen

Kommen wir also zum dritten Punkt, der psychologisch-soziologischen Komponente. Hierbei orientiere ich mich eng an den Empfehlungen von Dr. Rainer Lindberg. Der Psychologe unterstützt mich seit vielen Jahren in dieser Hinsicht, er ist in dieser komplexen Systematik zu Hause und besitzt eine weitreichende Expertise – auch und vor allem in Bezug auf Zahnarztpraxen. 

Bei der Definition der Zusammenarbeit sollten die folgenden sechs Punkte betrachtet werden: 

  • Lebensplanung (persönliche und Praxisziele)

  • Managementfähigkeiten (Kommunikation)

  • Work-Life-Balance (Erwartungshaltung an die Arbeit)

  • Selbst- und Zeitmanagement

  • Entwicklung der eigenen Persönlichkeit

  • Pläne für eine eventuell notwendige Entflechtung der Partnerschaft

Eine Partnerschaft bedeutet objektiv betrachtet zuallererst nichts anderes als die Abgabe oder Umverteilung von Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten, Rechten und Pflichten und damit eine möglicherweise weitreichende Veränderung der Aspekte Zeit, Kompetenz, Geld, Freude, Erfolg und Misserfolg. Daher ist es im Vorfeld einer Partnerschaft beziehungsweise einer gleitenden Praxisübergabe nicht ausreichend, lediglich die rechtlichen und wirtschaftlichen Punkte zu definieren und zu besprechen. Vielmehr sollte ein Großteil der Zeit – meiner Meinung nach – bis zu 80 Prozent, mit den „weichen“ Themen der Partnerwahl und dem Kennenlernen auf persönlicher Ebene verbracht werden. 

Sie müssen die Partnerschaft auch leben

In den seltensten Fällen brechen Partnerschaften aufgrund rechtlicher oder betriebswirtschaftlicher Ungereimtheiten auseinander, diese bilden eher das haltende Gerüst und im Ernstfall einen Ansatz. Häufiger scheitert eine langfristige Zusammenarbeit an unterschiedlichen Erwartungshaltungen und Entwicklungen. 

Ein einfaches Beispiel: In einer Partnerschaft, in der beide Inhaber 50 Prozent der Praxiserlöse erhalten, möchte Inhaber A seine Arbeitszeit infolge einer neuen Liebe deutlich verringern, Inhaber B aufgrund einer frischen Trennung am liebsten verdoppeln und die Praxis deutlich lukrativer gestalten. Inhaber B ist jedoch nicht bereit, die Erlösverteilung in diesem Kontext paritätisch zu gestalten. In einer gesunden partnerschaftlichen Beziehung kann eine offene Thematisierung der Situation erfolgen. Wird die Partnerschaft jedoch nicht aktiv gelebt oder basiert diese sogar nur auf Zweckmäßigkeit, können bereits kleinste rechtliche oder betriebswirtschaftliche Ansätze den zwischenmenschlich angespannten Status unterstreichen oder freisetzen. 

Nehmen Sie sich daher von Anfang an ausreichend Zeit bei der Suche und Auswahl eines möglichen Praxispartners und lassen Sie sich bei dieser Auswahl gern coachen und unterstützen. Nicht selten haben diese Entscheidungen langfristige, lebensverändernde Auswirkungen. 

In diesem Sinne

Ihr Christian Henrici

Henrici@opti-zahnarztberatung.de

www.opti-zahnarztberatung.de

Christian Henrici

Dipl. Kfm. Christian Henrici ist seit 2006 Gründer und Geschäftsführer der OPTI health consulting GmbH, die nach eigenen Angaben seit 2006 rund 3.000 Zahnarztpraxen in Deutschland beraten hat. Henrici ist Lehrbeauftragter und Referent für Controlling, Personal und Businessplanung. Als Autor erschien von ihm im Quintessenz-Verlag das Buch „Wer braucht schon gutes Personal? – Erfolgreich führen in der Zahnarztpraxis“. Christian Henrici schreibt Fachbeiträge zu den Themen Betriebswirtschaft, Organisation und Führung & Personal in der Zahnarztpraxis und seine regelmäßige Kolumne in den zm.

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