Niederlassung oder Niedergang?
Früher war der Karriereweg einer Zahnärztin oder eines Zahnarztes klar gezeichnet: Studium, Vorbereitungsassistent, eigene Praxis. Heute geht es auch anders. Wer möchte, kann dauerhaft angestellt bleiben, und dies in der kleineren Struktur einer klassischen Praxis oder auch in der größeren eines Zahnmedizinischen Versorgungszentrums (Z-MVZ).
Schon läutet die Kollegenschaft die Alarmglocken: „Das trifft doch auf eine Jugend, die ohnehin keine Verantwortung übernehmen will, mehr ‚life‘ als ‚work‘, alle werden Kommerzknechte im MVZ, so geht die Zahnmedizin unter!“ Wie immer empfiehlt sich der nüchterne Blick, denn jeder berufserfahrene Zahnarzt kennt Untergangsszenarien zur Genüge: „So schön wie in den 1970ern wird Zahnmedizin nie wieder“, „Diese Prophylaxe zerstört die restaurative Zahnmedizin“, „Bald haben wir nur noch pflegebedürftige Patienten“.
Natürlich hat die Jugend jedes Recht, ihren eigenen Weg zu gehen. Wir Älteren können mit Rat und Tat an ihrer Seite stehen, schubsen lässt sie sich nicht. Beim Ratgeben hilft das gerade erschienene Buch „Die zahnärztliche Niederlassung“, in dem der stellvertretende Direktor des Instituts der Deutschen Zahnärzte, Dr. David Klingenberger, den Stand der Forschung zur Praxisgründung präsentiert (S. 24–31). Dort liest man, dass aus Gründersicht die eigene Praxis nicht schlecht wegkommt: Schon nach vier Jahren sehen 60 Prozent der Neugründer und 52 Prozent der Übernehmer die Einnahmesituation (sehr) positiv.
Kein Wunder, haben dann übernommene Praxen doch das Einnahmenniveau der Bestandspraxen erreicht, neu gegründete Praxen brauchen zwei Jahre länger. 72,9 Prozent der Praxisgründer im Jahr 2015 übernahmen eine Praxis, 14,4 Prozent stiegen ein und 12,7 Prozent gründeten neu. Die Insolvenzquote lag 2016 mit 1,3 Prozent um den Faktor fünf unter der Gesamtwirtschaft.
Die Niederlassung ist das häufigste Berufsmodell: Vier von fünf Männern sind in eigener Praxis tätig und zwei von drei Frauen. Klingenberger kann nachweisen, dass es (wie überall in der Wirtschaft) unternehmerischer Persönlichkeitsmerkmale bedarf, um eine eigene Praxis anzustreben. Klar, dass die nicht jeder hat. Wer sie aber nicht hat oder haben will, muss wissen, was er aufgibt: Selbstverwirklichung und Gestaltungsmöglichkeiten.
Zwei Ratschläge für angestellte Zahnärzte sind mir wichtig:
1. Entwicklungspotenzial suchen: Kann ich mich entwickeln oder falle ich hinter den aktuellen Wissensstand zurück? Eine größere Struktur mit Spezialisten und Oberärzten mag verlockend erscheinen. In der Anstellung gilt es jedoch, genau zu beobachten und am Ende ehrlich zu sich selbst zu sein. Wenn es kein Entwicklungspotenzial gibt: Stopp!
2. Kommerzorientierung meiden: Der sehenswerte Plusminus-Beitrag (ARD-Mediathek) vom 24. Oktober zu Praxen, hinter denen Finanzinvestoren stehen (S. 20–22), zitiert einen Zahnarzt, der in einer solchen Struktur gearbeitet hat: „Da gibt es mündliche Ansagen, entweder über das Praxismanagement, das gefühlt über den angestellten Zahnärzten steht, oder halt über die Zentrale selbst. Ich habe zum Beispiel einer Patientin eine Prothese empfohlen, mit der sie gut versorgt gewesen wäre. Da wurde ich dann von der Zentrale darauf hingewiesen, dass ich doch besser mehrere Implantate einsetzen und die Patientin von der teureren Variante überzeugen soll.“ Wer so etwas hört, muss die Reißleine ziehen.
Wenn Finanzinvestoren interessiert sind, dann spricht das sicher nicht gegen eine Branche. Jede Zahnärztin, jeder Zahnarzt sollte nur überlegen, ob das erwirtschaftete Geld mit anderen geteilt oder doch für die persönlichen Ideen und Ziele in der eigenen Praxis genutzt wird. Für die Kollegen ohne unternehmerische Ambitionen ist die Anstellung eine gute Alternative – untergehen wird die Zahnmedizin davon auch nicht. Viel bedrohlicher für unser unternehmerisches Engagement ist die deutsche Lust am Misstrauen und an der Kontrolle. Hier muss die Gesellschaft überlegen, wie weit sie die bürokratischen Daumenschrauben anzieht, bis wir alle angestellt sein wollen.
Prof. Dr. Christoph BenzVizepräsident der Bundeszahnärztekammer