Scheitern mit Slapstick
Die zahnärztliche Approbationsordnung spiegele weder den wissenschaftlichen Fortschritt noch die Präventionsorientierung der modernen Zahnheilkunde wider, stellte die FDP-Bundestagsfraktion in ihrer Kleinen Anfrage vom 10. Oktober fest und erinnerte in dem Zusammenhang daran, dass die aktuelle Fassung der Approbationsordnung vorwiegend aus dem Jahr 1955 stammt. Nicht nur die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Techniken und damit die zu vermittelnden Befähigungen hätten sich seitdem dramatisch weiterentwickelt, auch die Lernkonzepte seien heute andere als sechs Jahre nach Gründung der Bundesrepublik. Warum wird ihre Neufassung nicht endlich verabschiedet?, fragte die FDP daher die Bundesregierung.
Bereits mehr als sieben Monate Stillstand
Die Ausführungen der FDP verdeutlichen vornehmlich eins – die Absurdität und das Scheitern des politischen Verfahrens: „Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hätte eine vollständige Novellierung der Approbationsordnung umgesetzt werden sollen“, heißt es in der Anfrage. Zwar hätten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart, die Novellierung „zügig abzuschließen“, doch seit der Verabschiedung des Koalitionsvertrags seien nun gut sieben Monate vergangen, ohne dass die Approbationsordnung in Kraft getreten ist. Nach jahrelangen Vorarbeiten sei vom Bundesgesundheitsministerium eine Neufassung unter Beteiligung der Länder wie der betreffenden Körperschaften und Verbände entworfen und dem Bundesrat zur abschließenden Beratung zugeleitet worden. Zu einer Befassung und Verabschiedung im Bundesrat sei es jedoch nicht gekommen, im Gegenteil: Der Bundesrat habe das Thema am 3. November 2017 von der Tagesordnung genommen, nachdem es keine Einigkeit der Bundesratsausschüsse über eine Beschlussempfehlung gab. „Seitdem hat es zum Thema Approbationsordnung keine Fortschritte mehr gegeben.“
Die Bundesregierung ist vor allem „sehr interessiert“
Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, antwortete im Namen der Bundesregierung am 5. November. „Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragesteller über die Reformbedürftigkeit der zahnärztlichen Ausbildung“, schreibt sie in einer Vorbemerkung. „Die Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das Bundesratsverfahren sieht keine weitere Beteiligung der Bundesregierung vor“, heißt es weiter in dem Brief. „Die Bundesregierung ist nach Absetzung der Verordnung von der Tagesordnung des Bundesratsplenums am 3. Novemver 2017 und am 19. Oktober 2018 mit den Ländern weiterhin im Gespräch. Die Bundesregierung ist sehr daran interessiert, die Zustimmung des Bundesrates zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung zu erlangen und diese zeitnah verkünden zu können.“
Die Bundesregierung ist sehr an der Zustimmung des Bundesrates interessiert.
Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, in der Antwort der Bundesregierung
Was die Kosten der Umsetzung betrifft: In der Wirtschaft steige der Erfüllungsaufwand jährlich um rund 3 Millionen Euro. Für die Länder sei mit einer jährlichen Mehrbelastung von gut 5,6 Millionen Euro sowie mit einer einmaligen Belastung von knapp 8 Millionen zu rechnen.
Auf die Frage, wie die neue Appropationsordnung diejenigen Zahnärzte tangiert, die sich für eine Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie oder MKG-Chirurige entscheiden, heißt es in der Antwort: Die Studiendauer verkürze sich durch die gemeinsame zahnmedizinisch-humanmedizinische Vorklinik, wodurch die für die fachärztliche Tätigkeit in MKG-Chirurgie erforderliche Doppelapprobation vereinfacht werde. Für die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie gebe es keine Änderungen.
Beteuerungen ändern nichts
Weiss betont: „Die in der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen enthaltenen Regelungen zu Durchführung und Inhalt der Kenntnis- und Eignungsprüfung sind grundsätzlich nicht umstritten. Die Bundesregierung ist sehr daran interessiert, die Zustimmung des Bundesrates zur Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung, die in ihrer jetzigen Form seit vielen Jahrzehnten in Kraft ist und neueste wissenschaftliche Aspekte nicht mehr berücksichtigt, zu erlangen und diese als Ganzes zeitnah verkünden zu können.“ Diese Wiederholungen ändern jedoch nichts daran: „Seit dem 3. November 2017 hat es zum Thema Approbationsordnung keine Fortschritte mehr gegeben.“
Kommentar von Dr. Wieland Schinnenburg
„Bundesregierung und Bundesrat versagen!“
Bewertung der Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Neue Approbationsordnung für Zahnärzte“ (Drucksache 19/5180)
Der Bundesrat nahm das Thema Approbationsordnung für Zahnärzte von der Tagesordnung. Seitdem ist offenbar nichts mehr geschehen.
Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart war, dass die Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte zügig abgeschlossen werden sollte, hat die Bundesregierung offenbar nichts in dieser Richtung unternommen. Sie ist nur „weiterhin im Gespräch“, ohne dies zu konkretisieren.
Die Kosten können eigentlich nicht der Grund für diesen Stillstand sein: Es entstehen einmalige Kosten von knapp 8 Millionen Euro und jährliche Kosten von 5,6 Millionen Euro.
Durch diesen Stillstand bleibt es auch bei einer Zersplitterung bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse..
Mein Kommentar:
Sowohl die Bundesregierung als auch der Bundesrat versagen bei der Aufgabe, endlich eine zeitgemäße Approbationsordnung zu verabschieden. Ich fordere Minister Spahn auf, für eine schnelle Verabschiedung zu sorgen. Wer sich zutraut, die CDU zu führen und Bundeskanzler zu werden, sollte doch in der Lage sein, für eine moderne Ausbildung von Zahnärzten zu sorgen.
Dr. Wieland Schinnenburg, FDPMitglied des Deutschen BundestagsZahnarzt und Rechtsanwalt