Zu diesen Konditionen arbeiten angestellte Zahnärzte 2019
Bei der Vergütung angestellter Zahnärzte ist grundsätzlich zwischen Tätigkeiten in einer Zahnarztpraxis und Tätigkeiten in einer zahnmedizinischen Klinik (Universitätsklinik) zu unterscheiden.
Das verdienen angestellte Zahnärzte
Die wichtigste Information vorab: Für Zahnarztpraxen existieren keine Tarifverträge, die als verbindliche Grundlage dienen können. Deshalb ist die Höhe des Gehalts grundsätzlich Verhandlungssache. Es wird jedoch empfohlen, dass nach der Assistenzzeit ein Bruttoeinstiegsgehalt von 4.500 Euro monatlich vereinbart wird, wenn es sich um ein Festgehalt handelt.
Üblicherweise wird zu dem Festgehalt eine zusätzliche Beteiligung an den von dem angestellten Zahnarzt geleisteten Praxiseinnahmen vereinbart. Hierbei handelt es sich in der Regel um 15 bis 25 Prozent. Das monatliche Festgehalt für angestellte Zahnärzte wird geringer angesetzt, auf etwa 3.500 Euro monatlich, wenn sie am Umsatz beteiligt werden.
Wenn der selbst erwirtschaftete Umsatz zum Beispiel bei 20.000 Euro im Monat liegt und die Umsatzbeteiligung ab 14.000 Euro gewährt wird, liegt durch den Überschuss von 6.000 Euro eine 25-prozentige Beteiligung bei 1.500 Euro. Dadurch wächst das Gesamtbruttogehalt auf 5.000 Euro pro Monat.
Wenn angestellte Zahnärzte keine Umsatzbeteiligung vereinbaren, steigt das Festgehalt mit zunehmender Berufserfahrung. So kann nach zehn bis 20 Jahren das Festgehalt auf 65.000 bis 85.000 Euro pro Jahr ansteigen. Spezialisierungen für Zahnärzte zahlen sich aus Fachzahnärzte, wie Kieferorthopäden, Oralchirurgen oder aus dem öffentlichen Gesundheitswesen sowie angestellte Zahnärzte mit Zusatzqualifizierungen, wie zum Beispiel Parodontologen, erhalten in den meisten Fällen ein höheres Festgehalt. Dies kann zwischen 45.000 und 115.000 Euro pro Jahr liegen.
Arbeiten auf dem Land oder in der Stadt?
Auch der Standort des Arbeitsplatzes macht sich im Gehalt von angestellten Zahnärzten bemerkbar. Wenn die Praxis sich in einem ländlichen Gebiet befindet, mit einer Einwohnerzahl zwischen 20.000 und 100.000 Einwohnern, kann mit einem durchschnittlichen Festgehalt (ohne Umsatzbeteiligung) von 55.000 Euro pro Jahr gerechnet werden. In der Großstadt, mit einer Einwohnerzahl ab 100.000 Einwohnern, verdienen angestellte Zahnärzte etwas mehr. Dort können sie mit einem durchschnittlichen Bruttogehalt von 60.000 Euro pro Jahr rechnen.
Zahnarztpraxen und Medizinische Versorgungszentren
In den Zahnarztpraxen sind die Gehälter der angestellten Zahnärzte grundsätzlich Verhandlungssache, Tarifverträge existieren nicht. Die Arbeitszeiten der angestellten Zahnärzte sind entsprechend dem in Deutschland geltenden Arbeitszeitgesetz gestaltet. Daraus ergeben sich für den angestellten Zahnarzt:
Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten.
Die Arbeitszeit kann auf bis zu 10 Stunden täglich verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
In der Regel haben angestellte Zahnärzte keine Sonn- und Feiertagsdienste zu absolvieren.
Im Rahmen einer ersten Umfrage zur Arbeitszeitsituation angestellter Zahnärzte ergab sich folgendes Bild:
In den Zahnarztpraxen liegt die vertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit bei einer Vollzeitanstellung in der Regel zwischen 38 bis 40 Stunden.
Rund 60 Prozent der angestellten Zahnärzte machen Überstunden; diese summieren sich durchschnittlich auf ungefähr 2 Stunden pro Woche.
Zahnmedizinische Klinik (Universitätsklinik)
Gehalt und Arbeitszeit: Für eine Tätigkeit als angestellter Zahnarzt an zahnmedizinischen Klinken gilt der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte), der zwischen dem Marburger Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) abgeschlossen wird.