Neuer Änderungsantrag zum TSVG

Das Gezwitscher der Z-MVZ-Investoren

Nicht nur in politischen Gremien, Vorstandssitzungen und öffentlichen Anhörungen wird das Thema Finanzinvestoren-geführte Z-MVZ derzeit heftig diskutiert – auch im sozialen Netzwerk Twitter schlagen die Wellen hoch. Ein exemplarischer Überblick über den derzeit geführten Diskurs zum jüngsten Änderungsantrag des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG).

Zum Stand der Dinge: Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) will die Zahl der Finanzinvestoren-geführten Z-MVZ beschränken. Der neueste Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zum TSVG kommt dieser Forderung nun entgegen:

Laut Entwurf sollen die Zulassungsbedingungen der Z-MVZ geregelt werden, die von Krankenhäusern gegründet werden: „Zahnärztliche medizinische Versorgungszentren können von Krankenhäusern nur gegründet werden, soweit der Versorgungsanteil ... in dem Planungsbereich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung... einen Anteil von zehn Prozent nicht überschreitet“ – bei drohender Unterversorgung beträgt der Anteil 20 Prozent, bei Überversorgung 5 Prozent.

Die KZBV hält diesen Vorschlag zur Regelung der Investorenproblematik für sinnvoll. Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, sagt: „Wir begrüßen den jetzt bekannt gewordenen Änderungsantrag zum TSVG, trägt dieser doch dazu bei, die nötige Anbietervielfalt in der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland auch künftig zu erhalten und diese gute Versorgung weiterhin wohnortnah und flächendeckend auch in ländlichen und strukturschwachen Gegenden sicherzustellen. Zugleich würde der bislang ungebremste Zustrom von versorgungsfremden Investoren und Private-Equity-Fonds, die seit einiger Zeit massiv in den heimischen Dentalmarkt drängen und ganz offensichtlich überwiegend von Renditeerwartungen geleitet werden, durch die geplante Vorgabe ordnungspolitisch sinnvoll reguliert.“ Die Finanzinvestoren-geführten Z-MVZ, darunter zahneins und zahnheimat, sind dagegen weniger begeistert.

Lieber @jensspahn So geht Ihre Politik? Die Vorschläge von @MaagKarin zum Thema #zmvz werden ins #tsvg gebracht, obwohl diese der Zukunft der Zahnmedizin & der Versorgung der Patienten schaden. Es profitieren nur die Lobbyisten: @kzbv & @bzaek_eV & der Ehemann von Frau Maag.
von zahnheimat (@zahnheimat), 28.02.19, 19:43 Uhr

@MaagKarin wie wollen Sie es schaffen, trotz Ihrer Nähe (Ehemann) zu den Lobbyisten @kzbv und @bzaek_eV einen gerechten & nützlichen Vorschlag ins #tsvg zu bringen? Ihre Quotenregelung hilft nur diesen und schadet den Patienten & der Zahnmedizin in DE
@BMG_Bund, @jensspahn von zahnheimat (@zahnheimat), 28.02.19, 19:55 Uhr

So geht Lobbyismus. Oder: Ein Schelm der Böses dabei denkt. Nun soll also für Z#MVZ mit Krankenhausbeteiligung (die lediglich an 0,1% aller Praxen beteiligt sind – dabei wird von drohender Monopolisierung gesprochen) eine Quote eingeführt werden. So weit so gut. Nur...so wie die Quote jetzt geplant ist, werden die Investoren in die Städte gezwungen. Wer denkt sich solchen Unsinn aus? Das will wirklich NIEMAND. Verfassungsrechtliche Bedenken inklusive. Es ist erschreckend, wie uninformiert hier Politik gemacht wird. Es bleibt zu hoffen, dass diese Erkenntnis nicht auf andere Politikfelder zu übertragen ist. Der jetzt vorliegende Änderungsantrag ist jedenfalls fatal und strotzt in seiner Begründung von unfassbare Fehlern.
@DZW_Portal, @jensspahn, @bzaek_eV, @Karl_Lauterbach, @Erwin_Rueddel von Lyck+Pätzold (@Medizinanwaelte), 28.02.19, 22:56 Uhr

Liebe Kolleginnen & Kollegen, wenn ihr in Zukunft nicht mehr selbst entscheiden dürft, wo ihr euch niederlassen wollt, wenn ihr wegen einer Quotenregelung keine Nachfolger*innen mehr findet, dann bedankt euch bei @kzbv, @bzaek_eV und @jensspahn, denn die tragen die Verantwortung!
von zahnheimat (@zahnheimat), 01.03.19, 12:16 Uhr

Ein Auszug aus der Begründung zum aktuell vorliegenden Änderungsantrag zum #TSVG. Von „Anbieterdominanz“ und „bereits bestehende Konzentrationsprozesse“ ist da die Rede. Noch mal: Wir reden über aktuell 0,1% des Zahnarztmarktes. Und wie viele Praxen sind geeignet,in Zukunft in einen solchen angeblichen Konzentrationsprozess eingebunden zu werden? 5%? Maximal! Also worüber reden man da bei @cducsubt und @spdbt? Es gibt zwei Möglichkeit : Man schreibt so etwas als Begründung, weil man es nicht besser weiß, dann hat man eben keine Ahnung, oder man weiß es besser, dann schreibt man bewusst die Unwahrheit, um die Standesvertreter und Lobbyisten ruhig zu stellen. Geht so Politik?
@jensspahn @Erwin_Rueddel @Karl_Lauterbach @zahnheimat @DZW_Portal von Lyck+Pätzold (@Medizinanwaelte), 01.03.19, 16:18 Uhr

Vielen #Zahnärzten wird damit auch die Möglichkeit genommen, ihre Praxis im Alter werthaltig zu veräußern. Denn wer wird gerade auch die wertigen Praxen zukünftig kaufen? Wo sind die Lösungen der @kzbv?
von Lyck+Pätzold (@Medizinanwaelte), 01.03.19, 16:18 Uhr @Medizinanwaelte, @jensspahn, @Erwin_Rueddel, @Karl_Lauterbach, @DZW_Portal

Reine Lobbypolitik, noch dazu diskriminierend, denn Zahnärzte*innen werden ungleich behandelt, je nach Karriereweg, den sie für ihr Leben wählen wollen. @kzbv und @bzaek_eV werden aber selbst das als Erfolg feiern, obwohl sie Schuld an dieser Entwicklung sind. Ein Armutszeugnis!!
von zahnheimat (@zahnheimat), 02.03.19, 10:36 Uhr @Medizinanwaelte, @kzbv

Mal sehen, ob Hr. Eßer sich auch dafür feiert, für eine Bedarfsplanung, Quotenregelung, die Einschränkung der Niederlassungsfreiheit also für den Beginn des Endes der Selbstverwaltung der Zahnärzteschaft verantwortlich zu sein! Aber das wäre ja die Wahrheit, die kann @kzbv nicht.
von zahnheimat (@zahnheimat), 02.03.19, 10:49 Uhr

Kommentar

Z-MVZ-Tweets

Das Spannendste an einem großen Gesetzgebungsverfahren wie dem TSVG – nur zur Erinnerung: das Opus des BMG lautet „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ – ist das zunehmende Crescendo der verschiedenen, durch den Gesetzesentwurf samt mannigfaltiger Änderungsvorschläge betroffenen Gruppierungen kurz vor Ende der terminierten Beratungsphase. Da werden alle kommunikativen Register gezogen, für das politische Gefeilsche zunehmend die Social-Media-Plattform namens Twitter.

Da nicht jeder diesen Medienkanal nutzt, haben wir nebenstehend für Sie ausschnittsweise und ohne Anspruch auf Vollständigkeit dokumentiert, wie für den TSVG-Gesetzesteil „Z-MVZ“ Botschaften aus der dentalen Welt an die Politik und den jeweiligen „Gegner“ gespielt werden. Um nicht missverstanden zu werden: Es ist absolut in Ordnung, den politischen Meinungsbildungsprozess im eigenen Sinne zu beeinflussen. Dann aber den jeweiligen Gegner als bösen Lobbyisten zu beschimpfen, ist nun nicht gerade schlau. Wobei zu klären wäre, ob eine Körperschaft, die ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommt, überhaupt in diesen Lobbyistentopf gehört. Sei‘s drum.

Was aber überhaupt nicht geht, sind Untergriffigkeiten und Unterstellungen, die die Handlung von Politikern mit deren Familie begründen und in die Öffentlichkeit zerren. Denunziation ist eine Form von öffentlichem Diskurs, den hochschulgebildete zahnärztliche Interessenvertreter, auch wenn selbst ernannt, nicht pflegen sollten. Es ist schon schlimm genug, wenn im gleichen Boot strampelnde Juristen mal wieder Schwierigkeiten mit relativen und absoluten Zahlen haben, aber es problemlos hinbekommen, Z-MVZ als einzige Lösung für Praxisabgeber zu stilisieren und sich als letzte Bastion für die Versorgung auf dem Land gerieren. Ist schon klar, denn Iudex non calculat.

Halten wir an dieser Stelle also erneut fest: Die Standesorganisationen der Zahnärzte sind nicht per se gegen Z-MVZ, sondern stemmen sich gegen den Einfluss von Fremdinvestoren in der Versorgung und der dadurch ausgelösten massiven Unwucht in einem funktionierenden ambulanten System. Darum geht es, um nichts anderes. Ri

Die verfassungswidrige Quotenregelung im #tsvg führt zum Aussterben auch erfolgreicher, großer Praxen, die viele Patienten*innen versorgen, da sie uninteressant & unverkäuflich werden. #Praxissterben Ihr Ziel?!?
@jensspahn, @BMG_Bund, @cducsubt, @spdbt, @kzbv. @bzaek_eV, #lobbypolitik von zahnheimat (@zahnheimat), 05.03.19, 11:58 Uhr

Die verfassungswidrige Quotenregelung im #tsvg ist eine Diskriminierung innerhalb einer Berufsgruppe und entzieht einem Teil dieser vorsätzlich die freie Entscheidung des Arbeitsplatzes. Das also wollen Sie ?!?
@jensspahn, @cducsubt, @spdbt, @kzbv, @bzaek_eV, @Erwin_Rueddel, @MaagKarin von zahnheimat (@zahnheimat), 05.03.19, 16:54 Uhr

Be careful what you wish for! Diese Quotenregelung ist verfassungswidrig und ein Bärendienst für die gesamte Zahnmedizin in DE! Mal sehen ob die Herren, die dies mit ihrer Kampagne angezettelt haben, auch jetzt noch Verantwortung dafür übernehmen.
@kzbv, @bzaek_eV, @jensspahn, twitter.com/dzw_portal/status/1102961718324588544 von zahnheimat (@zahnheimat), 05.03.19, 17:05 Uhr

ri

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