Gericht bestätigt: Standard einer KFO-Behandlung ist bei DrSmile nicht gegeben
Laut einer Mitteilung des BDK stellt sich der Fall wie folgt dar: Im Mitgliedermagazin BDK.info 5/2018 attestierte Dr. Hans-Jürgen Köning, 1. BDK-Bundesvorsitzender, in seinem Leitartikel zum Thema „Aligner Start-ups“ den Behandlungen von DrSmile „eine eindeutige Standardunterschreitung bei Diagnostik und Therapie“.
„Wettbewerbswidrig, herabsetzend, verunglimpfend“ – so empfand die Urban Technology GmbH als Betreiberin des Aligner-Start-ups DrSmile diesen Artikel und leitete gerichtliche Schritte ein.
Die Behandlungen der Partnerzahnärzte […] stellen eine eindeutige Standardunterschreitung bei Diagnostik und Therapie dar.“ So heißt es im Leitartikel des 1. BDK-Bundesvorsitzenden Dr. Hans-Jürgen Köning im Mitgliedermagazin.
Diagnostikstandard werde mangels Röntgengeräts unterschritten
Das Landgericht Düsseldorf hat nun entschieden und wies den Antrag mit Urteil vom 14. März 2019 (Az.: 34 O 1/19) vollumfänglich zurück: Die geäußerten Passagen seien keine Schmähkritik. Vielmehr beschreibe Köning „wahrheitsgemäß das Geschäftskonzept“ von DrSmile.
Zum Standard einer kieferorthopädischen Behandlung gehöre beispielsweise, begründeten die Richter ihr Urteil, „im Einzelfall auch die röntgenologische Darstellung aller Zähne und Zahnkeime“. Dies sei bei Dr.Smile schon „mangels eines Röntgengerätes“ nicht möglich, der „Standard bei der Diagnostik [deshalb] unterschritten“.
Auch die Tatsache, dass der Patient den Zahnarzt lediglich einmal zu Beginn der Behandlung sehe, widerspreche „dem Standard einer kieferorthopädischen Behandlung, die eine Verlaufskontrolle durch den/die Arzt/Ärztin vorsieht“.
„Um Patienten fachgerecht kieferorthopädisch behandeln zu können, reichen ein Scan und ein paar Aligner einfach nicht aus“, bekräftigt Köning seine Kritik am Vorgehen des Start-ups erneut. „Wird ohne ausreichende Diagnostik und ohne regelmäßige Kontrollen behandelt, stellt dies einen Behandlungsfehler dar, der zu erheblichen Gefahren für den Patienten führt.“
Stellungnahme von Dr.Smile
"DrSmile arbeitet an jedem Standort mit approbierten Zahnärzten zusammen, die den Kunden vor der Behandlung untersuchen und auch während der Therapie begleiten. Es gibt Vor-Ort-Termine mit dem Zahnarzt mindestens zur Mitte und zum Abschluss der Behandlung. Weitere Termine bei den Zahnärzten sind auf Wunsch des Patienten jederzeit möglich.
Stellt einer der Zahnärzte im Rahmen der klinischen Prüfung vor Ort fest, dass eine Röntgenaufnahme nötig ist, wird diese angefordert oder erstellt. Mit der Anschaffung von voll ausgestatteten Behandlungseinheiten und Röntgengeräten legt DrSmile bewusst einen starken Fokus auf die Identifikation von Zahnproblemen im Vorfeld. Damit grenzt sich DrSmile klar von reinen Do-it-yourself-Ansätzen im Dentalmarkt ab.
DrSmile wird sich weiter um eine Untersagung derartig unkollegialer und unzutreffender Behauptungen in der nächsten Instanz beim Oberlandesgericht bemühen."
Reaktion von DrSmile auf die aktuelle zm-Berichterstattung
Es sei Aufgabe des Berufsverbands, solche Missstände aufzuzeigen – im Sinne der Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, aber auch und gerade im Sinne der Patienten. „Dazu stehe ich und freue mich, dass das Gericht meine Auffassung teilt.“
Landgericht Düsseldorf; Az.: 34 O 1/19; Urteil vom 14. März 2019
Erratum
Dieser Beitrag wurde am 22. März zunächst mit diesem Bild fälschlicherweise veröffentlicht. Es zeigt eine Alignerschiene von der Firma Align Technology, die jedoch nicht von DrSmile verwendet wird und mit ihr auch nicht im Zusammenhang steht.