Z-MVZ ordnungspolitisch sinnvoll reguliert
Es war ein gewaltiger Kraftakt, der allen Beteiligten in der KZBV viel Engagement, Zeit und Nervenstärke abverlangt hat: Nun ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen worden und tritt am 1. Mai in Kraft. Bis zum Schluss wurde hart um ein zentrales Thema gerungen, das für den Berufsstand von elementarer Bedeutung ist: rein Zahnärztliche MVZ unter Kontrolle von versorgungsfremden Investoren (I-MVZ). Mit dem neuen Paragrafen 95 Absatz 1 b SGB V wurde nun eine gesetzliche Regelung für I-MVZ geschaffen: Eine gestaffelte Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für I-MVZ soll dazu beitragen, den bislang völlig ungebremsten Zustrom von Investoren, zum Teil aus Übersee oder aus Steueroasen, zu begrenzen. Die Vorgaben richten sich nach dem Versorgungsgrad des jeweiligen Planungsbereichs. Die Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für I-MVZ wird damit aus Sicht des Gesetzgebers auf ein sachgerechtes Maß gestutzt.
Für eine klare gesetzliche Regelung in diesem Bereich musste die KZBV im Verbund mit weiteren Verbänden des Berufsstands viel Überzeugungsarbeit leisten. In unzähligen Gesprächen mit der Politik oder in Stellungnahmen haben wir begleitend zum parlamentarischen Verfahren mit Nachdruck auf die Gefahren für die Patientenversorgung hingewiesen, die von Fremdinvestoren und Private-Equity-Gesellschaften ausgehen. Wir konnten mit umfassenden Versorgungsanalysen und mit Statistiken letztendlich darlegen, dass der zahnärztliche Versorgungsbereich von Übernahmeprozessen nicht nur in den vergangenen eineinhalb Jahren besonders stark betroffen war, sondern dass ohne eine begrenzende Regelung im TSVG mit einer Flut von I-MVZ zu rechnen gewesen wäre. Wir konnten ebenfalls nachvollziehbar belegen, dass die Investoren – entgegen deren gebetsmühlenartig vorgetragenen Behauptungen – eben nicht in die weniger gut versorgten Gebiete, sondern konzentriert in die ohnehin gut versorgten Ballungsräume und die einkommensstarken Regionen drängen und dass ihre im Vergleich zu Einzelpraxen, BAGs und Z-MVZ überhöhten Fallwerte in der Abrechnung nicht plausibel waren. Und wir haben anhand von bereits vorliegenden Negativbeispielen aus dem EU-Ausland aufgezeigt, dass eine Kommerzialisierung zahnärztlicher Leistungen in Dentalketten zu dramatischen Konsequenzen für die Patientenversorgung führen kann.
Erwartungsgemäß sind wir auf massiven Widerstand bei der milliardenschweren, weltweit agierenden Investorenlobby, aber auch bei einzelnen Arztgruppen gestoßen. Dass unsere Positionen in der Politik als glaubwürdig angesehen wurden und zu guter Letzt überzeugend waren, gleicht fast schon einem sprichwörtlichen Sieg Davids gegen Goliath.
Der Gesetzgeber hat das Anliegen der KZBV aufgegriffen. Sein Ziel ist neben dem Erhalt der Anbietervielfalt und der Verhinderung einer wettbewerbsfeindlichen Anbieterdominanz durch I-MVZ vor allem die zukunftsfeste Sicherstellung der wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung. Mit der TSVG-Regelung wurde auch dem Anliegen des Bundesrats Rechnung getragen, versorgungsschädlichen Konzentrationsprozessen wirksam zu begegnen.
Ich begrüße ausdrücklich, dass mit dem TSVG einem ausgeklügelten Geschäftsmodell von versorgungsfremden Investoren Grenzen aufgezeigt werden. Der Gesetzgeber hat richtige Antworten auf eine ausufernde Investorenaktivität gefunden. Ich bin davon überzeugt, dass die Regelung dazu beitragen wird, neben einer guten Patientenversorgung, der nötigen Anbietervielfalt auch die freiberufliche Berufsausübung in einem gut austarierten Versorgungssystem zu gewährleisten. Im Paket mit der von der KZBV kürzlich erfolgreich verhandelten Neuregelung im BMV-Z zu den erweiterten Anstellungsgrenzen in Zahnarztpraxen ist somit die Grundlage für mehr Wettbewerbsgleichheit in der zahnärztlichen Versorgung hergestellt worden.
Mein Fazit: Der Einsatz der KZBV hat sich gelohnt. Mein herzlicher Dank geht an alle Verantwortlichen in unserem Berufsstand und die ungezählten Kolleginnen und Kollegen, die sich Schulter an Schulter mit uns für diese Regelungen eingesetzt haben!
Dr. Wolfgang Eßer
Vorsitzender des Vorstands der KZBV