Es ist eben doch nicht egal, wer die Menschen versorgt!
Die Leistungsfähigkeit der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland haben wir in den vergangenen Monaten eindrucksvoll unter Beweis stellen können. Patientinnen und Patienten konnten sich auch während der Corona-Krise mit all ihren Unsicherheiten darauf verlassen, dass sie zeit- und wohnortnah hochwertig zahnmedizinisch versorgt werden – und dies flächendeckend im ganzen Land. Die freiberufliche und selbstverwaltete Versorgung in Deutschland ist ein weltweit anerkanntes Erfolgsmodell.
Bedroht wird dieses gut funktionierende Gesundheitssystem aber in zunehmenden Maße durch die Vergewerblichung und Kommerzialisierung der Versorgung. Meine Kollegen im KZBV-Vorstand und ich warnen seit Jahren vor den immer massiveren Veränderungen durch Investoren-betriebene Zahnmedizinische Versorgungszentren (iMVZ) in der Versorgungslandschaft. Nach Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vor 17 Monaten hatten wir zugesagt, dass wir genau evaluieren werden, wie sich die Regelung der gestaffelten Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für zahnärztliche MVZ auf die Investitionsbestrebungen von Private-Equity-Investoren und die Zunahme von iMVZ auswirken wird.
Als Ergebnis liegen nun zwei von uns beauftragte Gutachten vor, deren Analysen eine deutliche Sprache sprechen. So bestätigt das IGES-Gutachten, dass iMVZ kaum einen Beitrag zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung leisten und sich gerade nicht in strukturschwachen und ländlichen Regionen niederlassen.
Auch der oft gehörte Hinweis, dass iMVZ flexible Arbeitszeitmodelle insbesondere für jüngere Zahnärztinnen und Zahnärzte bieten, wird durch das IGES-Gutachten als Scheinargument entkräftet. Es kann sogar festgestellt werden, dass der Anteil von Teilzeitbeschäftigten unter den angestellten Zahnärzten in iMVZ um mehr als zehn Prozentpunkte unter dem Wert in den Einzelpraxen liegt. Im Klartext heißt das: Wir brauchen MVZ nicht, um jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten ein attraktives, flexibles Berufsangebot zu machen.
Auch liefert das Gutachten Hinweise, dass iMVZ sich nicht nennenswert an der Versorgung vulnerabler Patientengruppen, wie älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, aber auch Kindern, beteiligen. Aufsuchende Betreuung und Prävention bei Kindern sind offensichtlich nicht rentabel genug für die Investorenbranche.
Schließlich bestätigt das IGES-Gutachten unsere Sorge, dass in iMVZ zahnmedizinische Entscheidungen von Kapitalinteressen überlagert werden könnten.
Wir müssen also heute festhalten: Mit der Einführung des § 95 Abs. 1b im SGB V wurde zwar ein Schritt in die richtige Richtung gemacht, die Ausbreitung von iMVZ und die damit verbundenen, negativen Auswirkungen auf die Versorgung, sind jedoch nicht eingedämmt und schon gar nicht gestoppt worden. Dies wird insbesondere am ungebrochenen Wachstumstrend deutlich: Im März 2020 gab es bereits 207 iMVZ.
Unsere Warnungen wurden von der Politik in der Vergangenheit gerne mit dem Satz kommentiert, es sei doch egal, wer die Patientinnen und Patienten im Land versorgt. Die nun vorliegenden Gutachten aber zeigen, dass es eben doch nicht egal ist, wer versorgt! Spätestens jetzt sollte dies allen klar sein.
Das Gutachten von Prof. Helge Sodan zeigt den weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf klar auf: Dringend notwendig ist die Einführung eines MVZ-Registers, das in Anlehnung an die Zahnarztregister bei den KZVen und der KZBV geführt werden sollte, um gesicherte und umfassende Informationen über Inhaber- und Kettenstrukturen der iMVZ zu bekommen. Außerdem ist es erforderlich, in unsere Zulassungsverordnung spezifisch auf MVZ zugeschnittene Eignungskriterien aufzunehmen. Die mit dem TSVG eingeführten, spezifisch für zahnärztliche iMVZ geltenden Voraussetzungen des § 95 Abs. 1b SGB V müssen passgenau fortentwickelt und gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die der ungehindert fortbestehenden Konzentration von iMVZ auf urbane, bereits gut bis überversorgte Regionen mit überdurchschnittlichem Medianeinkommen zuverlässig entgegenwirken.
Ein „Weiter so“ auf dem Weg zu mehr Vergewerblichung und Industrialisierung darf es nicht geben. Dem werden wir entschieden entgegentreten. Alles andere würde unsere bislang hervorragend funktionierende flächendeckende und wohnortnahe Versorgung nachhaltig gefährden. Deshalb werden wir die verbliebene Zeit der Legislaturperiode dieses Bundestags dazu nutzen, die genannten Forderungen nachdrücklich in die Politik zu tragen.
Dr. Wolfgang Eßer
Vorsitzender des Vorstands der KZBV
Einen Beitrag zu den iMVZ-Gutachtenfinden finden Sie hier .