Endlich ein Mehrwert!
Ursprünglich wurde das Verfahren für einen vertraulichen und sicheren Austausch von Nachrichten und medizinischen Dokumenten zwischen Arzt- und Zahnarztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken konzipiert. Schnell wurde aber klar, dass auch weitere Organisationen einbezogen werden müssen – beispielsweise die KZVen. Doch auch Player wie die Krankenkassen können im Laufe des Jahres an KOM-LE angebunden werden.
Aber warum wurde KOM-LE überhaupt entwickelt Was spricht gegen den Versand von Behandlungsunterlagen per Post, Fax oder E-Mail Ganz einfach: Praxen gehen auf diesen Kanälen erhebliche Sicherheitsrisiken auf dem Übertragungsweg ein. Ein Blick in die Medien reicht: Nicht selten sind medizinische Dokumentationen so fälschlicherweise an nicht berechtigte Arztpraxen oder in fremde Hände geraten.
Der Versand per E-Mail geht nur in der Theorie
Theoretisch würde der Versand per E-Mail zwar viele Probleme lösen. In der Praxis sind herkömmliche E-Mails für das Gesundheitswesen jedoch nicht geeignet, weil es dort in aller Regel um personenbezogene und medizinische Daten geht, die nicht ohne Sicherheitsmechanismen zwischen beliebigen Personen versendet werden dürfen. Kritisch ist außerdem, dass beim E-Mail-Versand nicht klar ist, ob es sich beim Absender oder Empfänger einer E-Mail-Adresse um den tatsächlichen Kommunikationspartner handelt, da beliebige E-Mail-Adressen von jedermann angelegt werden können. Die Praxis riskiert also, Datenschutzverletzungen zu begehen und das Vertrauen der Patienten aufs Spiel zu setzen. Das kann in vielerlei Hinsicht teuer werden.
Dagegen nutzt KOM-LE die zertifizierten Komponenten der TI und wurde mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgestimmt. Dank dieser höchsten Sicherheitsstandards sind die Patientendaten zu keinem Zeitpunkt für Unbefugte zugänglich.
Neben einer echten „Ende zu Ende“-Verschlüsselung mit modernen kryptografischen Methoden sticht heraus, dass nur registrierte und verifizierte Nutzer untereinander kommunizieren können – also die im Gesundheitssektor tätigen Berufsgruppen und Institutionen. Berechtigte KOM-LE-Teilnehmer sind in einem zentralen Adressbuch der TI eingetragen, aus dem der Kommunikationspartner ausgewählt werden kann.
Neben dem Verschicken von Nachrichten und Dokumenten ist für Zahnarztpraxen ab Januar 2021 auch der Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) über KOM-LE geplant. Mit dem elektronischen Antrags-und Genehmigungsverfahren (etwa Heil- und Kostenpläne für ZE), dem Gutachterverfahren oder der Übermittlung der Abrechnung an die KZVen sind weitere Anwendungen vorgesehen.
Ende März beginnt die CompuGroup Medical SE (CGM) mit dem ersten KOM-LE-Feldtest. In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein nehmen 16 Zahnarztpraxen und die zuständigen KZVen teil. Ab dem dritten Quartal 2020 soll KOM-LE mit weiteren Anbietern bundesweit verfügbar sein. Vorab hat die KZBV die Finanzierung für Zahnärzte mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart: Jede Zahnarztpraxis hat Anspruch auf einmalig 100 Euro Bereitstellungspauschale, sowie eine monatliche Pauschale von 16 Euro für den Betrieb zweier KOM-LE-Adressen.