Union will Cannabisgesetz reformieren
Seit dem 1. April 2024 ist in Deutschland der nicht medizinische Cannabiskonsum für Volljährige – mit zahlreichen Beschränkungen – legal. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis zu Hause. Volljährige dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben. Zudem ist es nicht-kommerziellen „Anbauvereinigungen“ mit Lizenz erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis für den eigenen Konsum anzubauen.
Die CDU/CSU hat bereits angekündigt, das Cannabisgesetz reformieren zu wollen. Das Gesetz der Ampel sei „ein gefährlicher Irrweg“ und müsse „rückgängig gemacht werden“, betonte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Tino Sorge, anlässlich der Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD.