Verbändeanhörung zum Referentenentwurf

Notfallreform: Die Richtung stimmt!

Mit einem neuen Gesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Notfallversorgung reformieren. Bei einer Anhörung zum Referentenentwurf am 17. Februar gaben die betroffenen Verbände ihr Votum ab. Es gab viel Lob, aber auch Tadel. Aus Sicht der Mediziner positiv: Der Sicherstellungsauftrag liegt weiter bei den K(Z)Ven.

Die grundsätzliche Richtung stimme, auch wenn verschiedene Details noch einer Überarbeitung bedürften, kommentierte die KBV den Referentenentwurf und unterstützte das Ziel des Gesetzgebers, die ambulante und die stationäre Notfallversorgung besser zu verbinden. „Der Sicherstellungsauftrag für die ambulante notdienstliche Versorgung liegt demnach weiterhin bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Das ist richtig“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. „Eine Aufspaltung würde zu ineffizienten Doppelstrukturen führen und große Probleme mit sich bringen.“ Dennoch müsse darauf geachtet werden, dass auf den bestehenden Strukturen mit den Krankenhäusern aufgebaut werde – etwa bei den Portal- und Notdienstpraxen.

Große Chancen, ...

Große Chancen für eine Verbesserung der Notfallversorgung sieht auch der GKV-Spitzenverband. Die neuen Integrierten Notfallzentren an den Krankenhäusern werden nach seiner Auffassung für klare Verhältnisse sorgen. Vorstand Stoff-Ahnis: „Wer ambulant behandelt werden kann, gehört weder in die Notaufnahme noch in ein Krankenhausbett. Wer hingegen mit Blaulicht in die Klinik kommt, wird auch künftig ohne Umweg sofort in der Notaufnahme versorgt.“ Die Krankenhäuser sieht der Verband in der Pflicht, mit den KVen zusammenzuarbeiten und zu einer erfolgreichen Notfallversorgung beizutragen. Stoff-Anis betonte, dass der Gemeinsame Bundesausschuss einen einheitlichen Rahmen für die Notfallzentren festlegen sollte, um bundesweit gleichwertige Versorgungsstrukturen zu gewährleisten.

Der Marburger Bund (MB) kritisiert indes die Konstruktion der Integrierten Versorgungszentren als „nicht tragfähig“. Er hält es nicht für sinnvoll, dass für die Zusammenarbeit des Notdienstes der KV und der Notfallambulanz des Krankenhauses räumlich und wirtschaftlich abgegrenzte Einrichtungen errichtet werden. Mit einem solchen Konstrukt würde eine neue Versorgungseinheit mit eigener Rechtsform entstehen.

 ... aber auch Risiken

Eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesvorschlags fordert Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Als medizinisch geradezu abwegig und ökonomisch irrational sieht er die Rolle, die den KVen in den Ambulanzen der Krankenhäuser zukommen soll. Baum: „Niedergelassene Ärzte und KVen können gerne Kooperationspartner von Krankenhäusern sein, aber niemals gesetzlich vorgeschriebene Mitbetreiber von Einrichtungen der Krankenhäuser.“ Die Umfirmierung bestehender Krankenhausambulanzen in eigenständige Betriebe schaffe neue Schnittstellenprobleme und unwirtschaftliche Doppelstrukturen. Geradezu grotesk ist es für Baum, Einrichtungen der Krankenhäuser der medizinischen Leitung durch KVen zu unterstellen.

Die Kernpunkte der Notfallreform

  • Geplant ist, dass gemeinsame Notfallleitsysteme (GNL) eine zentrale Lotsenfunktion übernehmen. Unter 116117 oder 112 sollen Patienten schnell Hilfe erhalten. Dies kann die Notfallversorgung vor Ort, eine Rettungsfahrt, eine telemedizinische Behandlung oder ein Hausbesuch durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst sein.

  • Integrierte Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern dienen den Patienten an 24/7 als erste Anlaufstelle. Hier wird künftig entschieden, ob sie stationär oder ambulant versorgt werden.

  • Die Ausstattung der integrierten Notfallzentren (Personal und Apparate), das Verfahren der Ersteinschätzung und den Umfang der dort zu leistenden notdienstliche Versorgung legt der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) fest.

  • Wo Standorte für die integrierten Notfallzentren entstehen, wird unter der Planungsvorgaben des G-BA auf Landesebene festgelegt.

  • Die medizinische Versorgung am Notfallort und Rettungsfahrten werden künftig als eigenständige Leistungen der GKV anerkannt.

  • Die Vergütung der 112-Rettungsleitstellen durch die GKV erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Notfallleitsystems und wird pauschal je Hilfeersuchen mit den Krankenkassen vereinbart.

Das Gesetz soll bis Ende 2020 verabschiedet werden. Danach regelt zunächst der G-BA die Details. Im Bundesrat ist das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig.

pr/pm

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