Der Zahnarzt hat jetzt die Auswahl
Aktuell sind in der Zahnärzteschaft bundesweit bereits mehr als 16.500 elektronische Heilberufsausweise – 11.100 eZahnarztausweise und 5.460 ZOD-Karten – im Umlauf, das heißt, rund 23 Prozent aller Zahnarztpraxen sind schon mit einem HBA ausgestattet. Ganz vorne liegen Nordrhein, Westfalen-Lippe, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Brandenburg – hier haben sich Kammer und KZV jeweils gemeinsam dafür stark gemacht, den eZahnarztausweis auch für die Online-Abrechnung zu nutzen.
Den Landesheilberufegesetzen zufolge obliegt die Ausgabe des eZahnarztausweises den Zahnärztekammern. Die Bundeszahnärztekammer unterstützt die Kammern bei diesem Prozess. Konkret bestätigen die Kammern im Ausgabeverfahren die Berufseigenschaft „Zahnärztin/Zahnarzt“. Jeder Antragsteller/in, der/die diesen Beruf ausüben darf und Mitglied der Kammer ist, hat Anspruch auf einen eZahnarztausweis.
Mindestens ein Zahnarzt muss einen HBA besitzen
Mit Einführung der medizinischen Anwendungen in die TI – dem (Hersteller-abhängigen) Update der Konnektoren zum eHealth-Konnektor ab Mitte des zweiten Quartals – und mit Inkrafttreten des Patientendaten-Schutzgesetzes gilt ab dem zweiten Quartal 2020 die HBA-Pflicht: Je Praxis muss dann mindestens ein Zahnarzt im Besitz eines eZahnarztausweis sein.
Die BZÄK hat neben Medisign nun zwei weitere Anbieter zugelassen: T-Systems und D-Trust. Die entsprechenden Rahmenverträge wurden Ende Februar unterzeichnet, die ersten Zahnärztekammern sind den Abkommen bereits beigetreten. Die Kammern arbeiten nun daran, auch die neuen Anbieter in Ihre Prozesse zu integrieren. Die Zahnärzte haben so bald die Auswahl zwischen mehreren Produkten.
FAQ zum HBA
Was ist der eZahnarztausweis?
Der eZahnarztausweis ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Zahnärzteschaft.
Was wird der eZahnarztausweis kosten?
Aktuell muss man für den eZahnarztausweis etwa 500 Euro für fünf Jahre einplanen.
Werden die Kosten erstattet?
Über die KZV werden einmalig für fünf Jahre 233 Euro für den eZahnarztausweis erstattet. Bezüglich der Beantragung der Pauschalen wenden Sie sich an Ihre KZV.
Noch G0-Karten bestellen oder die G2-Karte abwarten?
Beide Karten sind elektronische Heilberufsausweise und genügen somit der HBA-Pflicht. Wenn der Zahnarzt den eZahnarztausweis für die Online-Abrechnung oder für sonstige Anwendungen benötigt, kann er gerne die G0-Karte bestellen. Sonst lohnt sich das Warten auf eine G2-Karte.Medisign selbst bietet auf seiner Webseite zurzeit an, dass Bestandskunden auf Wunsch nach erfolgter Zulassung ihren eZahnarztausweis (G0) innerhalb der Mindestlaufzeit von 24 Monaten kostenfrei gegen den G2-Ausweis eintauschen können. Dann ist eine erneute Antragstellung und Identifizierung notwendig. Die neuen Anbieter D-Trust und T-Systems geben bereits jetzt G2-Karten aus.
Für welche medizinischen Anwendungen benötige ich den eZahnarztausweis?
Notfalldaten (NFDM) anlegen (ab Q2 2020)
eArztbrief erstellen (ab Q2 2020)
eRezept (2021)
elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) (ab 2021)
elektronische Patientenakte (ePA) 2.0 (ab 2022)
Wo ist der eZahnarztausweis bestellbar?
Herausgeber ist die jeweilige (Landes-)Zahnärztekammer, die ihre Mitglieder informieren, über welche Anbieter der eZahnarztausweis dort bestellbar ist.
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Der eZahnarztausweis hat in der Regel eine Gültigkeit von fünf Jahren. Je nach Anbieter kann sich das unterscheiden. Das Enddatum ist aufgedruckt.
Was ist bei einem Wechsel in eine andere (Landes-)Zahnärztekammer?
Der eZahnarztausweis gilt bundesweit und behält beim Wechsel in ein anderes Bundesland seine Gültigkeit.
Was kann der eZahnarztausweis außerhalb der Telematikinfrastruktur?
In einzelnen KZV-Bereichen kann der eZahnarztausweis zur sicheren Authentifizierung am Online-Portal der KZV genutzt werden.