Die Möglichkeiten sind begrenzt
Die weit überwiegenden Tätigkeiten von ZFA sind patienten- und kontaktnahe Tätigkeiten, damit fallen 80 bis 90 Prozent der ZFAs aus einer Überlegung für Heimarbeit heraus“, erklärt Bunke D.M.D./Univ. of Florida, Vorstandsreferent der BZÄK für ZFA und Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen. Dennoch: Homeoffice ist auch für ZFA durchaus eine Option – allerdings nur unter begrenzten Auflagen.
In einer Umfrage wollte der VmF von seinen Verbandsmitgliedern wissen, inwieweit sie Homeoffice fürs Praxispersonal grundsätzlich für möglich halten: Immerhin acht Prozent von 480 befragten ZFA gaben an, dass Homeoffice bereits umgesetzt ist. Das Ergebnis habe den Verband aber noch weiter überrascht, berichtet Gabel: „Wir haben nicht damit gerechnet, dass immerhin rund 22 Prozent der ZFA angeben, dass sie sich das vorstellen können.“
Ob Abrechnung, Recall, Materialverwaltung und -einkauf, Terminverwaltung, Arbeitsschutz, das Anschreiben von Behörden – wie die Wasserbehörde – Datenschutz oder Qualitätsmanagement: „Wenn man darüber nachdenkt, dann kommen schon einige Aufgaben zusammen, die möglich wären, weil sie keine patientennahen Tätigkeiten sind“, führt Gabel aus. Dem stimmt Bunke grundsätzlich zu: „Im Verwaltungs- und Abrechnungsbereich könnte man partiell über Tätigkeiten im Homeoffice nachdenken.“ Allerdings: „Partiell, weil auch in diesen Bereichen viele kontaktnahe Tätigkeiten wie Patienteneingaben, Planung von Behandlungsstrecken mit dem Patienten, Post- und Zustelldienste, Kommunikation und Dokumentenmanagement aus dem Behandlungsabläufen in der Praxis zusammen mit Teammitgliedern oder Patienten erledigt werden müssen.“ Für ihn steht fest: „Der direkte Kontakt des Zahnarztes zu den ZFAs in der Assistenz und in der Prophylaxe ist häufig unabdingbar.“
Für Abrechnungsvorgänge sei zudem Voraussetzung, dass die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht auch eingehalten werden. Die Anforderungen an einen solchen Arbeitsplatz im Homeoffice seien somit recht hoch. Es bedürfe grundsätzlich einer guten und stabilen Internetverbindung, mit der auf das Praxissystem zugegriffen werden kann.
Die Grenzen sind mit dem Datenschutz gesetzt
Bunke: „Natürlich muss dies verschlüsselt erfolgen, zum Beispiel über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN), da andernfalls die sensiblen Patientendaten nicht ausreichend geschützt sind. Natürlich bedarf es auch einer entsprechenden Hardware – zum Beispiel PC, großer Bildschirm oder Drucker –, die grundsätzlich vom Arbeitgeber gestellt werden müsste.“ Das bestätigt auch Gabel: „Die Grenzen sind mit dem Datenschutz gesetzt. Ohne sichere Verbindung und entsprechende Hardware vom Arbeitgeber geht das nicht.“
Laut Bunke ist Homeoffice noch an weitere Vorausetzungen geknüpft: So müsse geeignetes Büromobiliar – Tisch und Stuhl – für den Heimarbeitsplatz vorhanden sein. Der Arbeitsraum selbst müsse so beschaffen sein, dass unberechtigte Dritte keinen Zutritt haben, wenn die Mitarbeiterin mal nicht im Raum ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt: „Datenschutz und Schweigepflicht gelten auch gegenüber den Familienangehörigen oder Lebenspartnern. Ferner muss verhindert werden, dass auch bei Anwesenheit der Mitarbeiterin im Raum keine Einsicht in sensible Unterlagen durch Dritte erfolgen kann. Denn auch im Homeoffice hat der Arbeitgeber die Einhaltung von Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht sicherzustellen“, stellt Bunke klar.
Vielleicht der Grund, warum das Thema Homeoffice bei zahnärztlichen Chefinnen oder Chefs nicht sonderlich beliebt ist. „Wir wissen aus unserer Umfrage, dass 57 befragte ZFA, also mehr als die Hälfte von denen, die eine Möglichkeit sehen, im Homeoffice zu arbeiten, angaben, dass es vom Chef nicht gewünscht sei. Das sind zwölf Prozent oder jede beziehungsweise jeder achte ZFA“, berichtet Gabel. Ihr Vorschlag: „Ich denke, dass es hier möglich sein sollte, gemeinsam mit dem Arbeitgeber darüber nachzudenken, wo es Ansatzpunkte gibt, vielleicht einen Tag in der Woche zu Hause zu arbeiten.“
Chef und Chefin sind oft nicht gerade begeistert
Dass genau das möglich ist, hat Bunke bereits selbst unter Beweis gestellt: „In meiner Praxis ist eine Verwaltungsangestellte für Homeoffice-Tätigkeiten ausgestattet, die sie zu rund 20 Prozent ihrer Gesamttätigkeit nutzt. Damit liegt meine Praxis auch durchaus im Bereich der Umfrageergebnisse.“ Für Gabel sollte die Option Homeoffice für den Beruf der ZFA dennoch eher eine Ausnahme für die Zeit der Pandemie bleiben: „Denn gerade die Arbeit mit den Patientinnen und Patienten macht den Beruf aus, auch wenn man beispielsweise eher am Empfang als in der direkten Behandlung tätig ist.“
Zur Umfrage
Der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) hat vom 24. November 2020 bis zum 20. Januar 2021 – also vor der neuen Arbeitsschutzregelung – eine Online-Umfrage zum Arbeitsschutz in Corona-Zeiten durchgeführt. Es handelte sich um eine Zweitausgabe der ersten Umfrage vom Mai. Geprüft werden sollte, ob sich im Arbeitsschutz in der Zwischenzeit etwas geändert hat. Für den Vergleich wurden die gleichen Fragen wie bei der ersten gestellt – mit einigen neuen Aspekten. Neu war die Frage: „Sehen Sie für Ihren Arbeitsbereich die Möglichkeit, dass Sie bestimmte berufliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel Abrechnung, Organisation, Zahnersatz designen etc. zumindest in Teilen von zu Hause oder sogar mobil (etwa auf dem Arbeitsweg im Zug) erledigen könnten?“. Die Umfrage ging an alle vom Verband vertretenen Berufe: Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA), Zahntechnikerinnen und Zahntechniker (ZT), Medizinische Fachangestellte (MFA) und Tiermedizinische Fachangestellte (TFA).