Der verflixte Thomas-Kreislauf
Aus Sicht der „Spitzenfrauen Gesundheit“ weist der Entwurf zum Führungspositionengesetz II noch gravierende Lücken auf. Was müsste aus Ihrer Sicht verbessert werden?
Antje Kapinsky und Cornelia Wanke: Es ist gut, dass die Koalition den Schritt geht und klare Vorgaben macht. Zwar hätten wir uns gewünscht, dass sich vieles auch ohne entsprechende gesetzliche Vorgaben verändert – aber wir sehen seit Langem, dass es nicht richtig vorangeht. So wie es ist, darf es nicht bleiben. Leider zielt das Gesetz nur auf die Körperschaften der Sozialversicherung ab. Nötig wäre es, alle Organisationen des Gesundheitswesens zu adressieren, also die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, deren Spitzenorganisationen, die Krankenhausgesellschaften und den Gemeinsamen Bundesausschuss, sowie alle Organisationen, die im Bereich Gesundheitswesen und Pflege versorgungspolitische Aufgaben übernehmen. Außerdem könnte es in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zu vorzeitigen Vertragsverlängerungen kommen. Das würde bedeuten, dass sich in den nächsten circa sechs bis sieben Jahren wenig ändert.
Sie sagen: „Quoten diskriminieren nicht, sondern sie ermöglichen Chancengleichheit.“ Viele Frauen distanzieren sich aber von diesem Instrument, weil sie ausschließlich wegen ihrer Qualifikation ins Amt gelangen wollen, statt als Quotenfrau abgestempelt zu werden. Was antworten Sie ihnen?
Wir sehen, dass wir in vielen Bereichen durch den Einfluss von Geschlechterstereotypen auf Personalentscheidungen eine implizite Männerquote haben. Es gibt viele kompetente Frauen, die wollen und können. Trotzdem schaffen es vor allem Männer nach oben. Das liegt am sogenannten Thomas-Kreislauf: Männer wählen gerne ihresgleichen aus und machen sie auch zu Nachfolgern. Da haben es Frauen schwer, auch wenn ihre Vita noch so gut ist und sie mehr als qualifiziert sind. Wir werden also eine gewisse Zeit lang eine Frauenquote benötigen – so lange, bis genügend Frauen in den Führungsetagen sind und es ganz selbstverständlich wird, dass Männer und Frauen gleichermaßen Top-Positionen besetzen können.
Die Spitzenfrauen Gesundheit
Die Spitzenfrauen Gesundheit – 2018 durch eine spontane Initiative entstanden – gründeten im Juni 2020 ihren eigenen Verein: Zu den geschäftsführenden Co-Vorständinnen wurden Antje Kapinsky (Techniker Krankenkasse) und Cornelia Wanke (Akkreditierte Labore in der Medizin – ALM e. V.) und Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Gründerin des Forums Hausärztinnen, gewählt. Weitere Vorstandsmitglieder sind Nadiya Romanova (vdek), Prof. Dr. Anke Lesinski-Schiedat (Landesvorsitzende des Hartmannbundes Niedersachsen und Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand) sowie Dr. Christiane Groß (Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes) und Dr. Christina Tophoven (Geschäftsführerin der Bundespsychotherapeutenkammer).
Gründungsmitglieder sind außerdem Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Mitglied des Bundestags Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Stephanie Schlitt (wissenschaftliche Mitarbeiterin im Büro von Kappert-Gonther) sowie Ulrike Hauffe (stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats der BARMER und Landesfrauenbeauftragte Bremen a. D.).
Laut Studien führt nämlich allein die Ankündigung einer Quotenregelung schon dazu, dass mehr Frauen bereit sind, sich Aufgaben zu stellen, die zuvor gemieden wurden, weil diese als typisch männlich erlebt wurden. Mittlerweile haben das auch viele Frauen, die die Quote zunächst nicht favorisierten, gesehen. Außerdem ist es kein Makel, über eine Quote in ein Amt gekommen zu sein: Wir sind fest davon überzeugt, dass auch diese Frauen einen guten Job machen werden. Genügend hervorragende Frauen gibt es jedenfalls im Gesundheitswesen – wie wir zum Beispiel an den Mitgliedern des Vereins Spitzenfrauen Gesundheit sehen. Wir brauchen diese wichtigen Vorbilder und wir brauchen viele davon.
Mit Rücksicht auf „die besondere Stellung der Freien Berufe“ sieht der Gesetzesentwurf von Regelungen zur Beteiligung von Frauen in den Selbstverwaltungskörperschaften ab. Was hat sich die Politik dabei gedacht und wie stehen Sie dazu?
Wir sehen keinen echten Grund, diese Organisationen außen vor zu lassen, da die Idee der Selbstverwaltung darauf basiert, dass komplexe Entscheidungen diejenigen treffen, die davon betroffen und damit fachlich kompetent sind. Sie erfüllen also Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge und werden zum überwiegenden Teil aus den Finanzmitteln finanziert, die über das Solidarsystem aufgebracht werden. Das Grundgesetz nimmt den Staat in die Pflicht, für Gleichberechtigung zu sorgen – also sollten auch in den Selbstverwaltungskörperschaften unterschiedliche Perspektiven und Interessen in ausreichendem Maße vertreten sein , damit vielfältige Entscheidungen getroffen werden können. Manchmal hilft eine Quote auch sehr, das durchzusetzen, was sich viele Organisationen ohnehin vorgenommen haben, aber gegen die Macht der Gewohnheit bisher nicht wirklich umsetzen konnten.
Für die Zahnärztinnen heißt das beispielsweise, dass es für die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen keine Vorgaben für eine angemessene Beteiligung von Frauen gibt. Müssten nicht auch hier Regelungen getroffen werden?
Klare Antwort: Ja!
Von einer Skala von 1 bis 6: Welche Note erhält der Entwurf?
Wir möchten die Arbeit des Gesetzgebers nicht benoten, sondern freuen uns, dass nun konkrete Schritte gegangen werden und unsere Arbeit und die der vielen anderen Organisationen, die sich für die Durchsetzung der Rechte der Frauen einsetzen, Wirkung zeigt.
Das Gespräch führte Claudia Kluckhuhn.