PAR-Richtlinie

KZBV und Kassen einigen sich einvernehmlich auf Leistungspaket

Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband am 30. April einvernehmlich auf die Einführung neuer Gebühren in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab auf Grundlage der neuen PAR-Richtlinie verständigt.

In einem ersten Schritt hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach langwierigen Verhandlungen am 17. Dezember 2020 die neue Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parondontitis und anderen Parondontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) weitestgehend den Vorschlägen der KZBV folgend beschlossen. Damit wurde laut KZBV nach langen Jahren des Stillstands in der Parodontalbehandlung eine moderne, auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Parodontitistherapie in der GKV und in der vertragszahnärztlichen Versorgung verankert.

„Endlich wird die Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis ihren Namen zu Recht tragen können“, kommentierte der Vorsitzende des KZBV-Vorstands, Dr. Wolfgang Eßer, das Ergebnis. „Denn parodontale Erkrankungen werden ab dem 1. Juli dieses Jahres nach Maßgabe einer umfassenden, am individuellen Bedarf der Patienten ausgerichteten Versorgungsstrecke endlich tatsächlich systematisch behandelt werden können. Gleichzeitig konnten wir unser erklärtes Ziel, für vulnerable Bevölkerungsgruppen einen bürokratie- und barrierearmen, gleichberechtigten Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung zu schaffen, auch im Bereich der Parodontalbehandlung verankern. Dazu wurde im G-BA mit der allgemeinen Behandlungsrichtlinie ein niedrigschwelliges und bedarfsgerecht modifiziertes Behandlungsangebot außerhalb der systematischen PAR-Behandlung für Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigung beschlossen. Diese Ergebnisse markieren einen versorgungspolitischen Meilenstein in der vertragszahnärztlichen Versorgung, mit dem große Versäumnisse und Fehlentscheidungen der Vergangenheit, die zu einer Versorgungslücke in der Parodontitistherapie geführt haben, behoben werden.“

Eßer fügte hinzu: „Eine zeitgemäße Parodontitistherapie wird nur dann erfolgreich in der Versorgung umgesetzt werden, wenn die Behandlung auch in adäquater Form honoriert wird. Deshalb war es neben der evidenzbasierten Ausrichtung der Richtlinie von ebenso großer Bedeutung, dass wir jetzt in einem weiteren Schritt zu einem einvernehmlichen Beschluss gekommen sind, der dieses richtungsweisende Leistungspaket auch betriebswirtschaftlich angemessen honoriert.“

Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen sind gelegt

Mit diesen zwei Bausteinen komme man dem seit vielen Jahren verfolgten Ziel, die Mundgesundheit der Bevölkerung auch im Bereich der Parodontitis nachhaltig zu verbessern, ein gutes Stück näher, führte der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Martin Hendges weiter aus. Durch den jetzt getroffenen Beschluss werde der Kardinalfehler der Vergangenheit beseitigt, dass gerade in der Parodontitistherapie Leistungen nicht betriebswirtschaftlich fundiert im GKV-Leistungskatalog hinterlegt gewesen seien. „Dass es jetzt gelungen ist, neben den fachlichen auch die betriebswirtschaftlichen Grundlagen für eine moderne Parodontitistherapie zu legen, zeigt, dass die Selbstverwaltung im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung funktioniert“, betonte Hendges. 

In der Parodontitisbehandlung gebe es künftig ganz neue Leistungsbestandteile, die eine Behandlung fußend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen möglich mache und gleichwohl auch angemessen vergütet würden. Dazu gehören das Aufklärungs- und Therapiegespräch, die individuelle Mundhygiene-Unterweisung, die Befundevaluationen und als wesentlicher Baustein die unterstützende Parodontitistherapie (UPT), die wiederum eine Reihe von Leistungsbestandteilen beinhaltet. Versicherte können, ausgerichtet am individuellen Bedarf, künftig zwei Jahre nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase eine strukturierte Nachsorge in Anspruch nehmen, um den Behandlungserfolg nachhaltig zu sichern. Dabei soll die Frequenz der UPT bedarfsgerecht an das individuelle Patientenrisiko angepasst werden. „Mit dem jetzt vorliegenden umfänglichen Leistungspaket und einer dem Aufwand entsprechenden Bewertung der neuen Leistungen wird es gelingen, diese neue Behandlungsstrecke auch im Praxisalltag zu etablieren und somit der Volkskrankheit Parodontitis gezielt den Kampf anzusagen“, zeigte sich Hendges überzeugt.

Der Informationsbedarf soll gedeckt werden

Aufgrund der zahlreichen Neuerungen, die mit der gesamten Behandlungsstrecke verbunden sind, besteht aus Sicht der KZBV ein umfangreicher Informations- und Schulungsbedarf der Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte. Dem will man in den nächsten Wochen und Monaten unter anderem durch ein Erklär-Video nachkommen, in dem die Details des Leistungskatalogs samt Abrechnungsbestimmungen und Ausfüllhinweisen für die neuen Formulare umfassend erläutert werden. Die zm wird in den kommenden Ausgaben über die Details der PAR-Richtlinie berichten. 

n

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.