Elektronischen Heilberufsausweis beantragen!

Ohne eZahnarztausweis kein E-Rezept

Nicht vergessen: Zahnärztinnen und Zahnärzte, die bis zum 1. Juli 2021 keinen elektronischen Heilberufsausweis haben, können keine E-Rezepte und keine elektronische AU-Bescheinigungen austellen – sie riskieren damit Sanktionen.

Ab dem 1. Juli 2021 wird für gesetzlich Versicherte das E-Rezept eingeführt. Zwar gibt es bis Ende des Jahres eine Übergangszeit, in der auch die Papiervariante noch akzeptiert wird, dennoch sollten Praxen nicht bis zuletzt mit der Bestellung ihres eZahnarztausweises warten. Angefordert wird der Ausweis bei der zuständigen Zahnärztekammer. Bis zur Zustellung empfiehlt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sechs bis acht Wochen einzuplanen.

Der elektronische Ausweis gilt als Schlüssel zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Praxen ohne eZahnarztausweis bleibt der Zugang zu diesen Diensten – E-Rezept, Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP) – verwehrt. Aber es gibt noch weitere gesetzliche Regelungen, die einen eZahnarztausweis ab dem 1. Juli zwingend notwendig machen. So müssen Zahnarztpraxen ab dem 1. Juli 2021 „ePA-ready“ (elektronische Patientenakte) sein. Sie sind zudem ab dem 1. Oktober verpflichtet, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen zu übermitteln – geregelt hat der Gesetzgeber dies im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und im Patientendatenschutzgesetz (PDSG).

Sonst wird die Vergütung gekürzt

Praxen, die bis zum 30. Juni nicht über die erforderlichen Komponenten zum Zugriff auf die ePA verfügen, ist die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen pauschal um 1 Prozent zu kürzen. Laut Gesetz sogar so lange zu kürzen, bis der Nachweis gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung erbracht ist (PDSG § 341 Abs. 6).

Sobald alle Akteure in Deutschland flächendeckend an die TI angebunden sind, sind die Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nur noch verschlüsselt abrufbar und können nicht mehr mit den bisherigen Kartenlesegeräten ausgelesen werden. Eine Entschlüsselung ist dann nur noch mit eZahnarztausweis oder Praxisausweis (SMC-B-Karte) und einem TI-zertifizierten Kartenlesegerät möglich.

Zurück zum E-Rezept: Ab dem 1. Januar 2022 sind Rezepte auf Papier die Ausnahme. Von da an wird das E-Rezept für alle Ärzte mit Kassenzulassung Pflicht. E-Rezepte werden mit dem elektronischen Arzt- beziehungsweise Zahnarztausweis digital erstellt und signiert. Rezepte auf Papier dürfen dann nicht mehr ausgestellt werden. Zur Ausstellung muss das Praxisverwaltungssystem (PVS) upgedatet werden. Da die PVS-Hersteller unterschiedlich weit mit der Umsetzung der technischen Vorgaben der gematik sind, sollten sich die Praxen für weitere Informationen rechtzeitig an ihren PVS-Hersteller wenden.

Außerdem muss der Konnektor aktualisiert werden, damit die Komfortsignatur für den eZahnarztausweis unterstützt wird. Auch hierbei kann der IT-Dienstleister weiterhelfen.

Vorteile des E-Rezepts

1. Zeit und Ressourcen sparen

Nur ein Klick soll nötig sein, um es im Primärsystem zu erstellen, in der TI zu speichern und digital an den Patienten zu senden. Handschriftliche Unterschriften oder Papierausdrucke sind dann Vergangenheit.

2. Folgerezepte digital ausstellen

Über die E-Rezepte-App können Folgerezepte bereitgestellt werden, ohne dass Patienten noch einmal in die Praxis kommen müssen. So kann das Infektionsrisiko reduziert und Zeit zugunsten der Behandlung akuter Fälle gespart werden.

3. Lückenlose Dokumentation 

Alle Informationen zur Medikation von beteiligten Leistungserbringern sollen direkt elektronisch verfügbar sein und automatisch in die ePA übertragen werden können. 

4. Bessere Arzneimittelsicherheit:

Das E-Rezept bündelt alle Informationen zur Medikation und schafft die Datengrundlage für neue Anwendungen zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit und des Medikamentenmanagements.

5. Ergänzung zur Fernbehandlung: 

Im Anschluss einer digitalen Videosprechstunde kann dem Patienten das E-Rezept kontaktlos übermittelt werden. 

So wird ein E-Rezept erstellt

1. Komfortsignatur aktivieren: eZahnarztausausweis ins Kartenterminal stecken und PIN eingeben. Dadurch wird die Komfortsignatur aktiviert. Je nach Konfiguration können bis zu 250 E-Rezepte innerhalb von 24 Stunden signiert werden. 

2. E-Rezept erstellen: Medikament im PVS verschreiben und E-Rezept direkt auf Vollständigkeit prüfen

3. E-Rezept signieren und in der TI speichern: Per Klick im PVS wird die elektronische Signatur ausgelöst. Jede Rezeptzeile wird einzeln als E-Rezept gespeichert und bekommt eine eigene Signatur. Das passiert innerhalb eines Vorgang. Mit der Signatur wird das E-Rezept direkt in der TI verschlüsselt gespeichert. Die Apotheke ruft die Rezeptdaten später über den Code, den der Patient erhält, ab. 

4. E-Rezept dem Patienten übergeben: Der Patient kann die Verordnung in der E-Rezept-App der gematik einsehen. Hier findet er auch den Code, den er zum Einlösen des Rezepts braucht. Wenn er will, kann der Patient sich das E-Rezept auch ausdrucken. Dabei ist keine Unterschrift notwendig.

Digital Natives sind pro e-Health

Repräsentative Studie zu e-Health unter jungen Erwachsenen

Jeder zweite junge Bürger kann sich vorstellen, den Besuch beim Arzt durch die Videosprechstunde zu ersetzen. Vier von zehn Befragten würden den Arzt öfter kontaktieren, wenn das online möglich wäre. Zu dem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie der Stiftung „Die Gesundarbeiter“ mit der vivida bkk unter 1.071 Deutschen zwischen 14 und 34 Jahren. Dabei würden die Digital Natives Smartphone, Tablet und PC auch gerne bei der Gesundheitsvorsorge einsetzen. Für sie überwiegen demnach die Vorteile – einfache Handhabung, kürzere Wartezeit auf einen Termin und das Umgehen von Wartezeit in der Arztpraxis selbst. 

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