Analoge Standards für Medizin und Zahnmedizin gefordert
Eine Synchronisierung des ersten Abschnitts der beiden Studiengänge lässt sich aus Sicht der drei Organisationen einfach und ohne grundsätzliche Änderungen am Referentenentwurf umsetzen. Es müsse nur der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung nach dem 4. Fachsemester festgesetzt werden.
Der Referentenentwurf zur ÄApprO werde von der Stärkung der allgemeinmedizinischen Versorgung geprägt, führen die drei Organisationen an. Ihr Vorschlag: Analog dazu sollte die Rolle der Zahnmedizin für die Mundgesundheit beziehungsweise für die Orale Medizin als Primärversorger gewertet werden. Deshalb sollten die Standards in beiden Fächern nahezu identisch sein.
Bereits im vorliegenden Referentenentwurf zur ärztlichen Approbationsordnung und der vor Kurzem erfolgten ersten Novellierung der Zahnärztlichen Approbationsordnung (ZÄApprO) finden sich identische Lehrveranstaltungsstrukturen, argumentieren BZÄK, VHZMK und DGZMK weiter. Das beziehe sich auf fächerübergreifendes, problemorientiertes und in Modulen organisiertes Lernen. Auch die Ausbildung in Erster Hilfe, ein Pflegepraktikum, ein Wahlfach und ein Vertiefungsfach gehörten dazu.
Kompetenzlevel vorgeschlagen
Für eine einheitliche schriftliche ärztlich-zahnärztliche Prüfung im ersten Abschnitt der Ausbildung müssten einige wenige Bereiche des ersten Abschnitts des Nationalen kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Zahnmedizin (NKLZ) und Medizin (NKLM) synchronisiert werden. Die Unterschiede zwischen Medizin und Zahnmedizin könnten durch Kompetenzlevel fachbezogen abgebildet werden. Diese Aufgabe könne problemlos in die geplante Weiterentwicklung integriert werden, so die drei Organisationen.
Künftige Medizinerausbildung: Mehr Praxisnähe und mehr Allgemeinmedizin
Der Referentenentwurf sieht vor, die Medizinerausbildung künftig kompetenzorientiert auszurichten. Hierzu soll der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) in der Approbationsordnung verbindlich verankert werden. Die Ausbildung soll praxisnäher gestaltet werden, deswegen sollen die klinischen und die theoretischen Inhalte vom ersten Semester an und bis zum Ende der Ausbildung miteinander verknüpft und Lehrpraxen verstärkt in die ärztliche Ausbildung einbezogen werden. Ergänzend sollen auch die ärztlichen Prüfungen praxisnah ausgestaltet werden, etwa durch die Einführung neuer Prüfungsformate. Auch Patientensicherheit und das Öffentliche Gesundheitswesen sollen verstärkt integriert werden. Die Allgemeinmedizin soll eine größere Rolle spielen durch verpflichtende Vorgaben, die vertragsärztliche Versorgung verstärkt im Praktischen Jahr (PJ) und in Prüfungenabzubilden.
Zum Hintergrund des Referentenentwurfs: Im Dezember hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung vorgelegt. Er enthält Vorschläge für eine geänderte Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen (ÄApprO), mit denen insbesondere die Vorgaben des „Masterplans Medizinstudium 2020“ umgesetzt werden sollen. Bezüglich des Verhältnisses des Medizinstudiums zum Zahnmedizinstudium sieht der Referentenentwurf Folgendes vor: Um den Universitäten die Angleichung der beiden Studiengänge zu ermöglichen, ist eine Innovationsklausel aufgenommen worden. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, parallele Lehrveranstaltungen zunächst modellhaft zu testen, bevor dies regelhaft festgelegt wird. Eine entsprechende Regelung soll in die Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen aufgenommen werden. Die zahnärztlichen Organisationen sehen bei einer Angleichung der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin gemäß Innovationsklausel die Gefahr, dass die deutschlandweite Vergleichbarkeit von Studienleistungen verloren ginge und schlagen deshalb eine grundsätzliche, zentrale Lösung dieser Frage vor.
Demzufolge enthält der Referentenentwurf keine Regelungen zur parallelen Angleichung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen. Die bisherigen Überlegungen, die Studiengänge der Medizin und der Zahnheilkunde in der Vorklinik, in der aktuell in den ersten vier Semestern Grundlagenwissen vermittelt wird, anzugleichen, um parallele Lehrveranstaltungen zu ermöglichen, wurden nicht aufgegriffen, da die neue ÄApprO die Vorklinik nach bisherigem Muster nicht mehr vorsieht.
Bis zum 15. Januar waren Verbände und Institutionen zur Stellungnahme aufgerufen. Eine mündliche Anhörung (online) ist für den 18. Februar vorgesehen.