In vier Bundesländern werden Zahnärzte bereits geimpft
In den anderen Bundesländern bleiben Zahnmediziner in der Prio-Gruppe 2 und werden somit in der nächsten Impfrunde berücksichtigt.
Die Ausnahme bilden Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in Corona-Schwerpunktpraxen sowie in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind. Auch sie können bereits vorher geimpft werden.Eine Ausnahme gibt es aber auch hier. Das hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach Rücksprache mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) bestätigt. Demnach fallen Zahnärzte, die in Alten- und Pflegeheimen tätig sind, gemäß § 2 Nr. 2 ImpfV in die erste Prioritätengruppe; für Schwerpunktpraxen oder Versorgungszentren greift § 2 Nr. 4 ImpfV.
Die Impfpriorisierung findet auf Länderebene statt. Die Länder orientieren sich an der Impfverordnung und an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Darüber hinaus stehen die Landeszahnärztekammern in ständigem Austausch mit den zuständigen Gesundheitsämtern und Ministerien für Arbeit und Soziales.