Mehr Frauen in die Vorstände
Auch in Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit soll eine Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen eingeführt werden. Das Mindestbeteiligungsgebot soll künftig für rund 155 Sozialversicherungsträger gelten. Die Führungsetagen sollen bis spätestens zum 31. Dezember 2025 mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein, heißt es im Gesetzesentwurf.
Der Entwurf geht auch auf die Freien Berufe ein. Mit Rücksicht auf deren besondere Stellung sieht er von Regelungen zur Beteiligung von Frauen in den Selbstverwaltungskörperschaften der Freien Berufe ab (Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Bundesnotarkammer (BNotK), Patentanwaltskammer (PAK), Wirtschaftsprüferkammer (WPK). Gleiches gilt für die Selbstverwaltungskörperschaften der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-und Handelskammern, Handwerkskammern).
Der Entwurf sieht nur Vorgaben für die Teilhabe von Frauen und Männern an Leitungsorganen der Träger der Sozialversicherung vor. Anders als zuvor noch im Referentenentwurf sind im jetzt vorliegenden Regierungsentwurf die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV und KZBV) in der Begründung zu den Freien Berufen nicht mehr explizit genannt. Die Frage, ob die zahnärztlichen Berufsvertretungen überhaupt betroffen sind, ist derzeit noch offen. Das Gesetzesverfahren geht jetzt weiter seinen parlamentarischen Gang.
Für die freien Berufe gilt die Regelung nicht
Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam vom Bundesjustizministerium und vom Bundesfamilienministerium erarbeitet. Das Gesetz soll das das 2015 in Kraft getretene Führungspositionengesetz (FüPoG) weiterentwickeln und vorhandene Lücken schließen.
Auszug aus dem Gesetzesentwurf:
In Vorständen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit in der Regel mehr als 2.000 Beschäftigten, die mehr als drei Mitglieder haben, muss mindestens ein Mitglied eine Frau und ein Mitglied ein Mann sein. Davon werden rund 70 Unternehmen, von denen rund 30 aktuell keine Frau im Vorstand haben, betroffen sein.
Unternehmen werden in Zukunft begründen und darüber berichten müssen, warum sie sich das Ziel setzen, null Frauen in den Vorstand zu berufen. Unternehmen, die keine Zielgröße festlegen oder keine Begründung für die Zielgröße Null angeben, können künftig effektiver sanktioniert werden.
Ziel ist, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen im Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes bis Ende 2025 zu erreichen.
Nach Meinung des Netzwerks „Spitzenfrauen Gesundheit e.V.“ weist der Entwurf zum Führungspositionengesetz II noch gravierende Lücken auf. Ihre Auffassung: „Quoten diskriminieren nicht, sie ermöglichen Chancengleichheit.“
„Eine bloße Quote ist noch kein Garant“
„Ob die Zahnärztekammern vom Zweiten Führungspositionengesetz betroffen sind, ist derzeit unklar – der Gesetzesweg wird ja noch weiter beschritten. Was mich persönlich betrifft: Ich bin gegen eine Quote. Gerade in unseren zahnärztlichen Kammergremien ist es wichtig, dass wir die Legitimation von der Basis erhalten, um die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen zu vertreten. Eine bloße Quote ist noch kein Garant dafür, dass der notwendige Rückhalt von der Basis erfolgt. Meine Hoffnung für die Zukunft: Ein gesellschaftlicher Wandel, bei dem Frauen die gleichen Chancen für Spitzenämter erhalten wie Männer – auch ohne Quote.“
Dr. Lea Laubenthal, Vizepräsidentin der Ärztekammer des Saarlandes und Vorsitzende der Abteilung Zahnärzte, Vorsitzende des BZÄK-Ausschusses Beruflicher Nachwuchs, Familie und Praxismanagement
„Die Situation ist nicht Fisch und nicht Fleisch“
„Ob die KZBV und die KZVen vom Zweiten Führungspositionengesetz betroffen sind, steht derzeit völlig offen. Die Situation ist ungewiss – nicht Fisch und nicht Fleisch. Ich baue aber darauf, dass unser Berufsstand selbst aktiv wird und Zahnärztinnen den Weg in unseren Führungsgremien durch entsprechende Maßnahmen ebnet. Im Moment geht es mir zwar noch etwas zu langsam, aber man merkt bei dem/der einen oder anderen Verantwortlichen doch, dass sich etwas bewegt.“
Dr. Ute Maier, Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Baden-Württemberg und Leiterin der AG Frauenförderung der KZBV
Für Krankenkassen könne sich dank der Gesetzespläne und der dort vorgenommenen Quotenregelung etwas ändern – Frauen könnten dort künftig in den Geschäftsführungen stärker repräsentiert sein. Für die Körperschaften der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer – egal ob Vorstand oder Selbstverwaltung – drohe hingegen eine „totale Fehlanzeige“. Es sei denn, das Führungspositionengesetz II werde dahingehend noch geändert. Für Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen gebe es bei diesem Gesetz keine Vorgaben für eine angemessene Beteiligung. Nach Meinung der Spitzenfrauen Gesundheit müssten auch noch Regelungen getroffen werden, die den Besonderheiten der Freien Berufe gerecht werden.
Spitzenfrauen sehen gravierende Lücken
Eigentlich, so argumentiert der Verein, könnte der Bundesgesetzgeber für mehr Frauen in den Vorständen und Vertreterversammlungen bei Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sorgen. Bisher habe er aber nichts unternommen. Für die Kammern sei der Bund nicht zuständig, sie fallen unter Landesrecht, heißt es in dem Positionspapier. In den Heilberufe-Kammergesetzen seien die Länder jedoch nicht über vorsichtige „Soll-Regelungen“ hinausgekommen.
Das Netzwerk „Spitzenfrauen Gesundheit“ umfasst zahlreiche Entscheiderinnen und Stakeholder in der Gesundheitspolitik und den beteiligten Organisationen und Unternehmen.