Machen Sie mit!
In der letzten Ausgabe haben wir umfangreich über die Öffentlichkeitskampagne der Bundeszahnärztekammer zur Parondontitis berichtet. Ziel der Kampagne ist es, die Bevölkerung auf die Symptome, die Gefahren und die Behandlungsmöglichkeit der Volkskrankheit aufmerksam zu machen. Inzwischen steht ein Paket mit Materialien zum Download für Zahnarztpraxen bereit. Darunter sind Praxisplakate, Textbausteine für die eigene Website oder Fotos für den Social-Media-Auftritt zu finden. Beteiligen Sie sich und helfen Sie mit, das Wissen über Parodontitis unter Ihren Patientinnen und Patienten zu vergrößern.
Gleichzeitig hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung ihre bewährte und stark nachgefragte Patienteninformation „Parodontitis – Erkrankungen des Zahnhalteapparats vermeiden, erkennen, behandeln“ in einer inhaltlich grundlegend überarbeiteten Neuauflage veröffentlicht. Sie ist ab sofort online und gedruckt verfügbar. Eingeflossen sind alle relevanten Informationen zur PAR-Richtlinie, mit der die Parodontitis-Behandlung in der vertragszahnärztlichen Versorgung im vergangenen Jahr grundlegend neu ausgerichtet wurde. Außerdem hat die KZBV auf ihrer Website dazu auch ein umfangreiches Paket für Zahnärztinnen und Zahnärzte zur PAR-Richtlinie bereitgestellt. Nutzen Sie diese Informationen für sich und Ihre Patienten.
Die Daten sind alarmierend: Die Zahl der von Finanzinvestoren betriebenen MVZ nimmt in Deutschland rasant zu. Neben Labormedizin und Augenheilkunde befindet sich vor allem die Zahnmedizin im Auge der Spekulanten. Dass dabei nicht das Wohl der Patienten und der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte, sondern vor allem Renditeerwartungen im Fokus stehen, versteht sich von selbst. Was das aber konkret für die freie Berufsausübung bedeutet, hat kürzlich ein Bericht des Polit-Magazins Panorama gezeigt. Da werden gesunde Zähne schon mal ganz schnell zu kranken gemacht, damit es in der Kasse stimmt, wie Betroffene berichten. Und die Politik schaut bislang noch weg. Zu lange darf sie das aber nicht mehr, sonst sind die bestehenden und bewährten Strukturen nachhaltig zerstört.
Nach dem Aus für die allgemeine Impfpflicht steht die Frage im Raum, wie es mit der bestehenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht weitergeht. Bis auf einzelne Stimmen ist es diesbezüglich ziemlich ruhig. Wenn die Politik einmal etwas auf die Schiene gesetzt hat, revidiert sie diese Entscheidungen bekanntlich nur selten – ob sie noch sinnhaft sind oder nicht. Ebenso still ruht der See bei den Impfungen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte. Die erforderliche neue Impfverordnung lässt auf sich warten. Aber gut, die Pandemie ist ja auch noch nicht vorbei ...
In diesem Heft zeigen wir außerdem, wie mithilfe der Magnetresonanztomografie mit Gingivitis assoziierte Knochenveränderungen gefunden werden können. Eine Arbeitsgruppe der TU München stellt ihre Ergebnisse vor. Dann gehen wir in unserer Reihe „KI in der Zahnarztpraxis“ der Frage nach, wann es bei diagnostischen Methoden auf Sensitivität und wann auf Spezifität ankommt. Außerdem stellen wir vor, worauf es bei der Mundhygiene von Beatmungspatienten ankommt. Der regelmäßigen zahnärztlichen Begleitung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Auseinandersetzungen unter Praxispartnern kommen mit schöner Regelmäßigkeit vor. Wenn das Ganze eskaliert und eine Einigung aus eigener Kraft nicht zum Erfolg führt, kann ein Mediator helfen. Voraussetzung ist allerdings, dass alle Beteiligten freiwillig bei diesem Mediationsverfahren mitmachen. Wir zeigen, worauf es dabei ankommt.
Reichlich Konfliktpotenzial hat auch das Äußere von Angestellten – seien es die Frisur, Tattoos oder Piercings. Wir haben einen Experten gefragt, wo Arbeitgeber Vorschriften zum Aussehen machen dürfen und wo nicht.
Viel Spaß bei der Lektüre.