Reizthema Impfen
Impfen – das ist zurzeit Schlüssel- und Reizwort zugleich. Wohl kaum ein anderes Thema bewegt die Zahnärzteschaft momentan so stark: einerseits die Impfpflicht für alle in den Praxen tätigen Personen ab dem 15. März 2022 und andererseits die Frage, ob und wann wir selbst die Impfkampagne unterstützen können. Vor allem die Impfpflicht im Gesundheitswesen ist auch unter Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein äußerst emotionales Thema. Täglich erreichen uns viele Anrufe und Mails, in denen Sie sich zustimmend oder ablehnend dazu äußern. Fakt ist, dass wir ab dem 15. März keine ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr beschäftigen dürfen. Aber auch Praxisinhaberinnen und -inhaber müssen ab diesem Zeitpunkt vollständig geimpft sein. Während Politik und Öffentlichkeit über eine allgemeine Impfpflicht nicht weniger emotional diskutieren, ist sie für uns schon Wirklichkeit. Wie aber wird die arbeitsrechtliche Realität aussehen? Was mache ich, wenn sich tatsächlich jemand nicht bereit erklärt?
Das Infektionsschutzgesetz wirft jedenfalls mehr Fragen auf, als es Antworten gibt. Kann ein Mitarbeiter keine Impfung nachweisen, ist das Gesundheitsamt zu informieren und das kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Nun ist es ja kein Geheimnis, dass die Gesundheitsämter momentan völlig überlastet sind. Was aber ist in der Zeit bis zur Entscheidung des Gesundheitsamts? Ohne konkrete Vorgaben vom Gesetzgeber steht der Zahnarzt im Spannungsfeld zwischen dem Mitarbeiter, der auf Lohnzahlung pochen wird, und der Bußgelddrohung im Infektionsschutzgesetz. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer werden bei Politik und Behörden mit Nachdruck darauf drängen, hier für Klarheit zu sorgen. Dass viele Kolleginnen und Kollegen vor dem Problem stehen, jetzt wertvolles, nur schwer adäquat zu ersetzendes Personal zu verlieren, kommt erschwerend hinzu.
Das Impfen in Zahnarztpraxen hingegen, das in einigen Medien schon vollmundig freigegeben wurde, hakt noch erheblich. Nachdem die gesetzlichen Hürden in der zweiten Dezemberwoche genommen wurden, steckt der Teufel im Detail. Sowohl der Anschluss an die Impfsurveillance des RKI als auch die Abrechnungswege gestalten sich weiterhin schwierig. Auch der immer wieder kolportierte Impfstoffmangel lässt nichts Gutes hoffen für eine schnelle Lösung der Probleme. Fest steht nur eines: Viele von Ihnen sind hoch motiviert zu helfen und fragen in den Kammern und KZVen nach, wann denn endlich der Startschuss fällt. Das zeigt, dass sich die Zahnärzteschaft zu ihrer Verantwortung in der Pandemie bekennt und ihren Beitrag leisten will und kann. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Wir hoffen, dass die Hindernisse bald beseitigt sind und informieren Sie dann umgehend.
Hoffen wir, dass wir zum nächsten Jahreswechsel vielleicht einmal wieder über angenehmere Dinge berichten können als Inzidenzen, Virusvariationen und Einschränkungen unseres Praxisalltags durch die Pandemie. Besonders die erheblich belasteten Mitarbeiterinnen in den Praxen, denen wir für die erschwerte Arbeit in den letzten 22 Monaten zu großem Dank verpflichtet sind, hätten es mehr als verdient. Wir wünschen Ihnen für das Jahr 2022 treue Patientinnen und Patienten, ein gutes und intaktes Praxisteam, vielleicht wieder einmal eine Fortbildung im Kollegenkreis in Präsenz und dass ihre Praxis die Pandemie ohne größere wirtschaftliche Schäden übersteht. Wir stehen an Ihrer Seite und werden weiter in Ihrem Sinne mit der neuen Bundesregierung über für uns wichtige Themen wie den Bürokratieabbau in den Praxen, den Einfluss des Fremdkapitals auf die Versorgung oder die Anpassung der GOZ nach 34 Jahren Stillstand sprechen und verhandeln.
Einen Beitrag zum Thema Impfen in Zahnarztpraxen finden Sie auf Seite 12.