Die leitliniengerechte Parodontitistherapie für Privatversicherte
Die Bundeszahnärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfeträger von Bund und Ländern haben 2013 die Einrichtung eines Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen vereinbart, um im partnerschaftlichen Miteinander Rechtsunsicherheiten und weiterhin bestehende Regelungslücken nach der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu beseitigen.
Weil die bestehende GOZ eine moderne, dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entsprechende Parodontitistherapie nicht ausreichend abbilden konnte, bestand zwischenzeitlich Unsicherheit über die korrekte Berechnung der wesentlichen zahnärztlichen Leistungen. Dieser für Patienten, Zahnärzte und Kostenerstatter gleichermaßen unbefriedigende Zustand wurde durch die neue Vereinbarung mit insgesamt sechs Analogleistungen einvernehmlich und abschließend beseitigt.
Grundlage ist die S3-Leitlinie der DG PARO
Dabei wird die Berechnung der Parodontitis-Behandlung bei Privatversicherten auf Grundlage der maßgeblichen S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) neu geregelt. Die Privatzahnmedizin wird dadurch nachhaltig gestärkt. Die Vereinbarung bringt ein hohes Maß an Rechtssicherheit für alle Beteiligten in der Berechnung beziehungsweise Erstattung und verschafft dem Zahnarzt in der Parodontitistherapie zugleich insgesamt ein deutliches Honorarplus gegenüber den bisherigen Vergütungen für die PAR-Behandlung in der Privatzahnmedizin.
Die Beschlüsse sind anwendbar für alle ab dem 18. Dezember 2022 erbrachten Leistungen und für vor diesem Datum erbrachte Leistungen, für die noch keine Rechnung erteilt wurde.
Die sechs neuen Beschlüsse in therapeutischer Reihenfolge
- Parodontale Diagnostik, einschließlich Status, Staging, Grading und Dokumentation; Beschluss Nr. 57
- Qualifiziertes parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch zum personalisierten Behandlungsplan; Beschluss Nr. 58
- Subgingivale Instrumentierung in der 2. Therapiestufe; Beschluss Nr. 55
- Befundevaluation/Reevaluation; Beschluss Nr. 59
- Gingivalindex und/oder Parodontalindex im Rahmen einer Unterstützenden Parodontitistherapie, bei Überschreitung der Frequenz nach originärer GOZ-Nr. 4005; Beschluss Nr. 54
- Lokalisierte subgingivale Instrumentierung bei Resttaschen in der Unterstützenden Parodontitistherapie; Beschluss Nr. 56
Alle Beschlüsse und weitere Informationen finden Sie sowohl unter
www.bzaek.de/goz/stellungnahmen-zur-goz/stellungnahme/die-privatzahnaerztliche-parodontitistherapie.html
als auch
www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/GOAE-GOZ/GOZ_Beschluesse_Beratungsforum.pdfDr. Wolfgang Menke
Vorsitzender des Ausschusses GOZ der BZÄKJost Rieckesmann
Vorsitzender des Ausschusses GOZ-StrategieNurettin Fenercioğlu, LL.M.
Abteilungsleiter Leistung ambulant der PKVDr. Gonca Hassert
Verbandszahnärztin der PKV